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Quintus Septimius Florens Tertullianus Über die Ehrbarkeit. IntraText CT - Text |
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12. Jene also, die in den Aposteln und durch die Apostel einen ändern Paraklet empfangen haben, den sie, da sie ihn in seinen eigenen Propheten125) nicht anerkannt haben, auch bereits in den Aposteln nicht besitzen, mögen uns nun aus den Schriften der Apostel beweisen, daß die Makeln des Fleisches, wenn es nach der Taufe wieder befleckt worden ist, durch die Buße abgewaschen werden können. Begrüßen wir nicht in den apostolischen Schriften, daß auch sie in der gleichen Form wie das Gesetz des Alten Bundes in Bezug auf den Ehebruch aufzeigen126), wie schlimm er sei, damit er ja unter dem neuen Sittengesetze nicht für geringer gehalten werde als unter dem alten? Sobald das Evangelium erschollen, das Alte zum Weichen gebracht war und über die Beibehaltung oder Nichtbeibehaltung des Bestandes des alten Gesetzes127) verhandelt wurde, da erließen die Apostel für die, welche nach und nach aus den Heidenvölkern aufgenommen wurden, in der Autorität des Hl. Geistes zuerst folgende Regel: „Es hat dem Hl. Geiste und uns gefallen, euch keine neue Last aufzuerlegen außer der Enthaltung von dem, was notwendig ist, nämlich von den Götzenopfern, der Hurerei und dem Blut, Hütet ihr euch davor, so wird euer Wandel recht sein, indem der Hl, Geist euch trägt”128). Es genügt, auch hier Ehebruch und Hurerei ihren Ehrenplatz zwischen der Idololatrie und dem Menschenmorde behaupten zu sehen. Denn das Verbot des Blutes werden wir weit mehr vom Menschenblut verstehen können129). Wofür wollen nun die Apostel wohl diese Verbrechen angesehen wissen, welche sie allein aus dem früheren Gesetze herausgreifen, deren Vermeidung allein sie als notwendig vorschreiben?! Nicht als ob sie damit hätten die ändern gestatten wollen, sondern sie stellen diese allein heraus als schlechterdings nicht nachlaßbar, da sie die übrigen Lasten des Gesetzes um der Heiden willen für nachlaßbar erklärten. Warum anders befreien sie unsern Nacken von jenem so schweren Joch, als nur um ihm diese verkürzte Sittenzucht für immer aufzuerlegen? Warum anders haben sie uns so viele Fesseln erlassen, als um uns für immer an das, was notwendig ist, festzubinden? Sie haben uns von so manchem gelöst, um uns zur Vermeidung dessen, was weit schädlicher ist, fest zu verpflichten. Es ist eine Ausgleichung vor sich gegangen. Wir haben vieles profitiert, gegen einige Gegenleistungen, Der Ausgleichsvertrag ist unwiderruflich. Er würde aber widerrufen durch Wiederholung des Ehebruchs, des Blutvergießens und des Götzendienstes. Denn das ganze Gesetz ist dahin, wenn die Bedingung hinsichtlich des Sündennachlasses aufgehoben wird. Leicht zu nehmende Verträge hat der Hl. Geist mit uns keine gemacht; da er seinerseits aus freien Stücken den Vertrag schloß, so ist er um so mehr mit Ehrfurcht zu behandeln. Was er als Kontrahent zugesichert hat, wird niemand rückgängig machen; jeder Versuch ist vergeblich130). Er wird nicht mehr wieder an sich nehmen, was er freigegeben hat, und nicht freigeben, was er festbehalten hat. Der Zustand des letzten Bundes ist unveränderlich für immer, und die Verkündigung dieses Dekrets und jener Beschluß werden sicher nur mit der Welt selber ein Ende nehmen. Die Vergebung der Sünden, deren Vermeidung er131) besonders hervorgehoben hat, hat er deutlich genug versagt; was er demgemäß nicht zugestand, das hat er sich vorbehalten. Daher kommt es auch, daß weder bei Idololatrie noch bei Blutvergießen der Kirchenfrieden von den Kirchen wieder erteilt wird. Daß die Apostel von dieser Bestimmung abgefallen sein sollten, das darf man, meine ich, nicht annehmen, oder wenn manche vor dieser Annahme nicht zurückschrecken, so müssen sie ihre Beweise vorbringen.
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125. 2) die montanistischen Propheten. 126. 3) Rauschen liest mit der Wiener Ausgabe : Non in apostolis quoque veteris legis forma soluta circa moechiae quanta sit demonstrationem. Dann wäre zu übersetzen: Auch in den apostolischen Schriften ist, was die Darlegung, wie schwer der Ehebruch wiege, angeht, die Form des alten Gesetzes nicht aufgehoben worden. Diese Lesart hat viel für sich, wenn man „non” am Anfang des Satzes beibehält. Gangneius überlieferte „formam solutam” ; Gelenius „formam salutamus”. Wenn man mit Oehler und Kellner letzterer Lesart den Vorzug gibt, muß der Satz als Fragesatz bezw. Ausrufungssatz gefaßt werden. Vielleicht ist aber „Non” in „Nos” zu ändern = Wir (im Gegensatz zu „Itaque isti”) begrüßen usw. 127. 4) Gangneius hat de legis retinendae nec statu, wofür einige lesen: „necne statu'', andere „necessitate” ; „necne” scheint mir richtig zu sein. 128. 1) Apg. 15, 29. Die letzten Worte stehen nicht in unserm Texte. 129. 2) De monog. 5 weiß T. von dieser Deutung der Stelle auf Menschenblut (Mord) noch nichts; vgl. auch Apol. 9. Das „multo magis” verrät, daß seine jetzige Exegese, um mit seinen eigenen Worten zu reden, eine coacta interpretatio ist. Ferner steht im Aposteldekret die Unzuchtssünde am Schluß; vielleicht hat aber T. an die Rede des Jakobus gedacht (Apg. 15, 20) und diese für seine Argumentation benutzt. Über die literarische Tradition des in Frage stehenden Textes s. K. Six, Das Aposteldekret. Seine Entstehung und Geltung in den ersten vier Jahrh. 1912. 130. 1) Sponsionem eius (das was er, der Hl. Geist zugelobt, als Kontrahent zugesichert hat) nemo dissolvet, nisi ingratis, so ist nach der Konjektur Eauschens zu lesen; ingratis = frustra vgl. Hoppe 126. Im folgenden Satz wird zu lesen sein: iam nec recipiet, quae dimisit, nec dimittet, quae retinuit. Subjekt ist der Hl. Geist; die Übersetzung Kellners ist unrichtig. Der Sinn ist nicht: Wer den mit dem Hl. Geist geschlossenen Vertrag bricht, wird später die Freiheit vom alttestamentlichen Gesetz nicht mehr erlangen, sondern der Hl. Geist wird das, was er freigegeben hat (das Zeremonialgesetz des A. B.), niemals mehr wieder fordern, wieder zum Gesetz machen; aber ebenso umgekehrt, was er behalten hat (oder sich vorbehalten hat), nämlich die Vergebung der genannten Sünden, niemals mehr freigeben, so daß etwa die Kirche sie vergeben könnte; denn der Bestand des N. B. ist ein unveränderlicher. 131. 2) der Hl. Geist. |
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