Teil, Kapitel, Paragraph
1 Einl | hat. Das Direktorium für Dienst und Leben der Priester und
2 Aud | Weihepriestertums. Es steht ganz im Dienst der Kirche, so daß die kirchliche
3 Aud | auszuüben ist ein unerläßlicher Dienst an der Wahrheit und der
4 I,1 | daß ihr Dasein und ihr Dienst einzigartig, notwendig und
5 I,1 | der eigenen Berufungen, im Dienst der eigenen Verantwortungen
6 I,1 | hervor, dem priesterlichen Dienst in der Teilkirche, namentlich
7 I,2,a | sie vollständig auf den Dienst dieses Handelns in der Kirche,
8 I,2,a | für seine Weihe für den Dienst an der Gemeinschaft dar.
9 I,2,a | geweihte Person und sein Dienst – sind theologisch untrennbare
10 I,2,a | Realitäten und haben den Dienst an der Entfaltung der Sendung
11 I,2,a | Ministerium‘, d.h. es ist ein ‚Dienst‘ in bezug auf die Gemeinschaft
12 I,2,a | und muß tief von diesem Dienst durchdrungen sein, wenn
13 I,2,a | Haupt der Kirche, durch den Dienst des Wortes, der Teilhabe
14 I,2,c | Willen kommt, durch seinen Dienst das zu tun, was die Kirche
15 I,2,c | Eigenschaft als Werkzeug im Dienst Christi und der Kirche zu
16 I,2,c | zentralen Platz in seinem Dienst“ einnehmen, weil in ihr
17 I,2,f | Teilkirche und der pastorale Dienst an der Gemeinschaft in ihrem
18 II,3 | Rechtsvorschriften (…) den Dienst am Wort, die Leitung liturgischer
19 II,3 | leistet der Diakon den Dienst des Lehrens, da er das Wort
20 II,3 | missionarischer Großzügigkeit im Dienst und an Liebe zur Pfarre
21 II,4 | Anregung für den pastoralen Dienst des Priesters in der Pfarrseelsorge.
22 II,4 | Priester benötigt nicht nur im Dienst die Hilfe der eigenen Mitbrüder,
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