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d) Die Treue des
Priesters gegenüber der kirchlichen Disziplin
15. Das
„Bewußtsein, Diener zu sein“, bringt auch das Bewußtsein des
einheitlichen Handelns des Leibes Christi mit sich. Tatsächlich erfordern
das Leben und die Sendung der Kirche zu ihrer Entfaltung eine Ordnung, Regeln,
Gesetze des Verhaltens, das heißt eine disziplinäre Ordnung. Man
muß jegliches Vorurteil gegenüber der kirchlichen Disziplin
überwinden, angefangen vom Begriff selbst, wie auch jegliche Furcht und
jeglichen Komplex, sie zu zitieren und im angebrachten Fall auf ihre
Erfüllung zu pochen. Wenn die Beobachtung der Normen und Kriterien, welche
die kirchliche Disziplin bilden, zur Geltung kommt, werden jene Spannungen
vermieden, die andernfalls den einheitlichen pastoralen Einsatz, dessen die
Kirche bedarf, um ihren Verkündigungsauftrag wirkungsvoll zu
erfüllen, komprimittieren würden. Die reife Annahme der eigenen
amtlichen Verpflichtung beinhaltet die Gewißheit, daß die Kirche
„der Richtlinien bedarf, damit ihre hierarchische und organische Struktur
sichtbar wird und die Ausübung der ihr von Gott anvertrauten Dienste,
insbesondere der geistlichen Gewalt und der Verwaltung der Sakramente
ordnungsgemäß geregelt wird“ [52].
Außerdem
schließt das Bewußtsein, Diener Christi und seines mystischen
Leibes zu sein, die Verpflichtung zur treuen Erfüllung des Willens der
Kirche, der konkret in den Normen zum Ausdruck kommt [53], mit ein. Die Gesetzgebung der Kirche hat eine
größere Vollkommenheit des christlichen Lebens zum Ziel, zu einer
besseren Erfüllung des Heilsauftrags und muß daher mit aufrichtigem
Sinn und gutem Willen gelebt werden.
Unter allen Aspekten
verdient jener der Fügsamkeit gegenüber den liturgischen Gesetzen und
Dispositionen der Kirche eine besondere Beachtung, d. h. die treue Liebe zu
einer Normgebung, die dem Zweck dient, die Liturgie in Übereinstimmung mit
dem Willen des Ewigen Hohenpriesters und seines mystischen Leibes zu ordnen.
Die heilige Liturgie wird als Ausübung des Priestertums Jesu Christi [54] angesehen, als heilige Handlung schlechthin, als „der
Höhepunkt, dem das Tun der Kirche zustrebt, und zugleich die Quelle, aus
der all ihre Kraft strömt“ [55]. Dies ist folglich das Gebiet, in welchem das
Bewußtsein größer sein muß, Diener zu sein und
gemäß den gegenüber Gott und der Gemeinschaft frei und
feierlich übernommenen Verpflichtungen zu handeln. „Das Recht, die heilige
Liturgie zu ordnen, steht einzig der Autorität der Kirche zu. Diese
Autorität liegt beim Apostolischen Stuhl und nach Maßgabe des Rechts
beim Bischof. (…) Deshalb darf durchaus niemand sonst, auch wenn er Priester
wäre, nach eigenem Gutdünken in der Liturgie etwas hinzufügen,
wegnehmen oder ändern“ [56]. Willkür, subjektive Ausdrucksformen,
Improvisationen und Ungehorsam in der eucharistischen Feier bilden ebenfalls
offenkundige Widersprüche zum Wesen selbst der Heiligen Eucharistie, die
das Opfer Christi ist. Dasselbe gilt für die Feier der übrigen
Sakramente, vor allem für das Bußsakrament, mittels welchem die
Sünden vergeben werden und man mit der Kirche versöhnt wird [57].
Entsprechende
Aufmerksamkeit mögen die Priester der authentischen und bewußten
Teilnahme der Gläubigen an der heiligen Liturgie widmen, von deren
Förderung die Kirche nicht abläßt [58]. In der heiligen Liturgie gibt es Funktionen, die von
Gläubigen, die das Weihesakrament nicht empfangen haben, ausgeübt
werden können; andere Funktionen hingegen sind den geweihten
Amtsträgern eigen und ausschließlich vorbehalten [59]. Die Achtung der verschiedenen Eigenheiten des
jeweiligen Standes und deren komplementären Rollen für den Sendungsauftrag
erfordern die Vermeidung jeglicher Verwirrung in diesem Bereich.
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