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f) Sinn für das
Ganze im Einzelnen
17. „Der Priester
muß sich dessen bewußt sein, daß seine Zugehörigkeit zu
einer Teilkirche ihrem Wesen nach ein kennzeichnendes Element ist, um eine
christliche Spiritualität zu leben. In diesem Sinne findet der Priester
gerade in seiner Zugehörigkeit und Hingabe an die Teilkirche eine Quelle
für Sinngehalte, für Unterscheidungs- und Aktionskriterien, die
sowohl seiner pastoralen Sendung als auch seinem geistlichen Leben Gestalt
geben“ [60]. Es handelt sich um eine wichtige Materie, in welcher
man sich ein weitreichendes Verständnis erwerben muß, das der
Tatsache Rechnung trägt, daß „die Zugehörigkeit zur Teilkirche
und die Hingabe an sie die Tätigkeit und das Leben des Priesters nicht auf
die Teilkirche einengen: Sie können sie in der Tat gar nicht einengen
sowohl wegen der Natur der Teilkirche wie der des priesterlichen Dienstes“ [61].
Der Begriff der
Inkardination, wie er durch das Zweite Vatikanische Konzil geändert wurde
und im Codex des kanonischen Rechtes ausgedrückt ist [62], erlaubt, die Gefahr der Einengung des Priesteramtes
innerhalb enger Grenzen – nicht so sehr geographische, sondern vielmehr
psychologische oder sogar theologische – zu überwinden. Die
Zugehörigkeit zu einer Teilkirche und der pastorale Dienst an der
Gemeinschaft in ihrem inneren – Elemente ekklesiologischer Ordnung – bilden
auch existenziell den Rahmen für das Leben und die Aktivität der
Priester und geben ihnen eine Physiognomie, die aus spezifischen pastoralen Ausrichtungen,
Zielsetzungen, persönlicher Hingabe in bestimmten Aufgaben, pastoralen
Begegnungen und geteilten Interessen zusammengesetzt ist. Um die Teilkirche als
auch die Zugehörigkeit zu ihr und die Hingabe an sie wirklich zu verstehen
und zu lieben, indem man ihr dient und sich für sie bis zur Hingabe des
eigenen Lebens aufopfert, ist es notwendig, daß sich der geistliche
Amtsträger immer mehr bewußt wird, daß die Gesamtkirche „eine
jeder einzelnen Teilkirche ontologisch und zeitlich vorausliegende Wirklichkeit
ist“ [63]. In der Tat bildet nicht die Summe der Teilkirchen
die Gesamtkirche. Die Teilkirchen, in der Gesamtkirche und von ihr ausgehend,
müssen immer für eine Wirklichkeit wahrer Gemeinschaft von Personen,
Charismen und spiritueller Traditionen offen sein, ohne geographische,
intellektuelle oder psychologische Grenzen [64]. Dem Priester muß wohl klar sein, daß die
Kirche eine einzige ist! Die Universalität oder Katholizität
muß von sich aus die Einzelheit erfüllen. Die tiefe, wahre und
lebendige gemeinschaftliche Bindung mit dem Stuhl Petri bildet die Garantie und
die notwendige Bedingung von all dem. Dieselbe begründete Aufnahme,
Verbreitung und treue Anwendung der Dokumente des Papstes und der Dikasterien
der römischen Kurie ist ein Ausdruck davon.
Wir haben das Wesen und
das Handeln eines jeden Priesters schlechthin betrachtet. Nun gilt unsere
Reflexion eingehender dem Priester in seinem Amt als Pfarrer.
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