Teil II
Die Pfarre und der
Pfarrer
3. Die Pfarre und das
Amt des Pfarrers
18. Die bedeutendsten
ekklesiologischen Merkmale des theologisch-kanonischen Begriffs Pfarre sind vom
Zweiten Vatikanischen Konzil im Licht der Tradition und der katholischen Lehre,
der Communio-Ekklesiologie, bedacht und dann vom Codex des kanonischen Rechtes
in Gesetzesform gegossen worden. Diese Merkmale sind unter verschiedenen
Gesichtspunkten im nachkonziliären päpstlichen Lehramt auf explizite
wie implizite Weise entfaltet worden, immer im inneren Zusammenhang mit der
Vertiefung über das Weihepriestertum. Daher ist es nützlich, die
Hauptpunkte der theologischen und kanonischen Lehre über diese Materie
zusammenzufassen – vor allem in Hinblick auf eine bessere Antwort auf die
pastoralen Herausforderungen, die sich zu Beginn des dritten Jahrtausends dem
Pfarrdienst der Priester stellen.
Was vom Pfarrer
ausgesagt wird, gilt – per Analogie bis zu einem großen Maße, unter
dem Gesichtspunkt der pastoralen Verpflichtung als Leiter – auch für jene
Priester, die ihre Hilfe in Pfarren leisten, und für diejenigen, die
besondere pastorale Ämter bekleiden, wie zum Beispiel in Strafanstalten,
Pflegeheimen, in Universitäten und Schulen, in der Gastarbeiter- und
Fremdenseelsorge etc.
Die Pfarre ist eine
konkrete communitas christifidelium, fest errichtet im Bereich einer
Teilkirche. Ihre Seelsorge ist einem Pfarrer als ihrem eigenberechtigten
Hirten, unter der Autorität des Diözesanbischofs [65], anvertraut. Das ganze Leben der Pfarre, so wie die
Bedeutung ihrer apostolischen Aufgaben gegenüber der Gesellschaft,
müssen mit einem Sinn für die organische Gemeinschaft zwischen gemeinsamem
Priestertum und Amtspriestertum verstanden und gelebt werden, mit einem Sinn
für brüderliche und dynamische Zusammenarbeit zwischen Hirten und
Gläubigen mit unbedingter Achtung der Rechte, Pflichten und Funktionen
anderer, wo jeder seine eigenen Kompetenzen und Verantwortlichkeiten besitzt.
Der Pfarrer „soll in enger Gemeinschaft mit dem Bischof und mit allen
Gläubigen vermeiden, in sein Hirtenamt Formen eines improvisierten
Autoritarismus oder ‚demokratistische‘ Führungsbedingungen einzuführen,
die der tieferen Wirklichkeit des Dienstamtes fremd sind“ [66]. Diesbezüglich behält die von mehreren
Dikasterien herausgegebene und vom Papst in besonderer Form approbierte
Instruktion Ecclesiae de Mysterio, deren vollständige Anwendung die
korrekte kirchliche Praxis in diesem grundlegenden Bereich für das Leben
der Kirche sicherstellt, ihre volle Gültigkeit.
Die innere Verbindung
mit der diözesanen Gemeinschaft und mit dem Bischof, in hierarchischer
Gemeinschaft mit dem Nachfolger Petri, sichert der Pfarrgemeinde die
Zugehörigkeit zur Gesamtkirche. Es handelt sich daher um eine pars
dioecesis [67], die von demselben Gemeinschaftssinn beseelt wird,
von geordneter, gemeinsam getragener Taufverantwortung, von demselben
liturgischen Leben, das in der Feier der Eucharistie seinen Mittelpunkt hat [68], und von demselben Geist der Sendung, der die gesamte
Pfarrgemeinde auszeichnet. Jede Pfarre „gründet in einer theologischen
Gegebenheit, weil sie eucharistische Gemeinschaft ist. Dies bedeutet, daß
sie als Gemeinschaft befähigt ist, Eucharistie zu feiern, in der sie die
lebendigen Wurzeln ihres Wachstums sowie das sakramentale Band ihrer communio
mit der gesamten Kirche findet. Diese Befähigung zur Feier der Eucharistie
ist gegeben durch die Tatsache, daß die Pfarre Gemeinschaft des Glaubens
und organische strukturierte Gemeinschaft ist – das heißt,
zusammengesetzt von geweihten Amtsträgern und von anderen Christen –, in
der der Pfarrer den Ortsbischof vertritt und das hierarchische Band mit der
gesamten Teilkirche darstellt“ [69].
In diesem Sinn muß
die Pfarre, die gleichsam eine Zelle der Diözese darstellt, „ein
augenscheinliches Beispiel für das gemeinschaftliche Apostolat bieten; was
immer sie in ihrem Raum an menschlichen Unterschiedlichkeiten vorfindet,
schließt sie zusammen und fügt es dem Ganzen der Kirche ein“ [70]. Im Begriff Pfarre stellt die communitas
christifidelium das wesentliche personale Grundelement dar. Mit diesem Ausdruck
will man die dynamische Beziehung zwischen Personen unterstreichen, die sie auf
bestimmte Weise unter der unentbehrlichen wirklichen Leitung eines
eigenberechtigten Hirten bilden. Im allgemeinen handelt es sich um alle Gläubigen
eines bestimmten Territoriums, oder nur um einige Gläubige, im Falle von
Personalpfarren, die auf Grund des Ritus, der Sprache, der Nationalität
oder anderer präziser Motive bestehen [71].
19. Ein anderes
Grundelement des Begriffes Pfarre ist die pastorale Sorge oder Seelsorge, die
dem Amt des Pfarrers eigen ist und welche sich hauptsächlich in der
Verkündigung des Wortes Gottes, der Sakramentenspendung und in der
pastoralen Leitung der Gemeinde [72] zeigt. In der Pfarre, dem Bereich der
gewöhnlichen Pastoral, ist „der Pfarrer der eigene Hirte der ihm
übertragenen Pfarre; er nimmt die Seelsorge für die ihm anvertraute
Gemeinschaft unter der Autorität des Diözesanbischofs wahr, zu dessen
Teilhabe am Amt Christi er berufen ist, um für diese Gemeinschaft die
Dienste des Lehrens, des Heiligens und des Leitens auszuüben, wobei auch
andere Priester oder Diakone mitwirken sowie Laien nach der Maßgabe des
Rechts mithelfen“ [73]. Dieser Begriff des Pfarrers weist einen großen
ekklesiologischen Reichtum auf und hindert den Bischof nicht daran, andere
Formen der Seelsorge nach der Maßgabe des Kirchenrechts festzusetzen.
Die Notwendigkeit, die
pastorale Versorgung in den Pfarren an die Lage der gegenwärtigen Zeit
anzupassen, die mancherorts vom Priestermangel gekennzeichnet ist, aber auch
vom Vorhandensein überbevölkerter Stadtpfarren und verstreuter
Landpfarren oder von geringer Zahl an Pfarrangehörigen, riet – sicher
nicht aus Prinzip – zur Einführung einiger Neuerungen im allgemeinen Recht
der Kirche hinsichtlich des Inhabers der Pfarrpastoral. Eine Neuerung besteht
in der Möglichkeit, mehreren Priestern in solidum die Seelsorge für
eine oder mehrere Pfarren zu übertragen, mit der unumstößlichen
Bedingung, daß nur einer von ihnen der Moderator sei, der die gemeinsame
Aktivität leitet und sich dafür persönlich dem Bischof
gegenüber verantwortlich zeichnet [74]. Das eine Amt des Pfarrers und die eine Seelsorge der
Pfarre wird also einem mehrfachen Inhaber übertragen, der sich aus
verschiedenen Priestern zusammensetzt, die eine identische Teilhabe am
anvertrauten Amt unter der persönlichen Leitung eines Mitbruders als
Moderator erhalten. Die Seelsorge in solidum anzuvertrauen, erweist sich als
nützlich, um manche Situationen jener Diözesen zu lösen, wo
wenige Priester ihre Zeit für die Leistung verschiedener
Amtstätigkeiten organisieren müssen, wird aber auch zu einem
günstigen Mittel zur Förderung der Mitverantwortlichkeit der Priester
und auf besondere Weise zur Erleichterung der Gewohnheit des gemeinsamen Lebens
der Priester, zu dem immer ermutigt werden soll [75].
Man kann jedoch einige
Schwierigkeiten, die die Seelsorge in solidum – immer und nur aus Priestern
allein zusammengesetzt – mit sich bringen kann, klugerweise nicht ignorieren,
da die Identifizierung mit dem eigenen Hirten den Gläubigen eigen ist, und
die wechselnde Anwesenheit mehrerer Priester, wenn auch untereinander
koordiniert, verwirrend sein und nicht verstanden werden kann. Der Reichtum der
geistlichen Vaterschaft des Pfarrers als ein sakramentaler „pater familias“ der
Pfarre mit den sich ergebenden Banden, die die pastorale Fruchtbarkeit
hervorbringen, ist offensichtlich.
In Fällen pastoraler
Notwendigkeit kann der Bischof gelegentlich die zeitweilige Überantwortung
mehrerer Pfarren an die Seelsorge eines einzigen Pfarrers vornehmen [76].
Wenn es die
Umstände geraten scheinen lassen, kann die Übertragung einer Pfarre
an einen Administrator [77] eine provisorische Lösung [78] darstellen. Es ist jedoch angebracht zu erinnern,
daß das Amt des Pfarrers, weil es seinem Wesen nach ein Hirtenamt ist,
vollen Anspruch und Stabilität erfordert [79]. Der Pfarrer sollte ein Abbild der Gegenwart des
geschichtlichen Christus sein. Das Erfordernis der Gleichgestaltung mit
Christus unterstreicht nämlich diese vorrangige Verpflichtung.
20. Zur Erfüllung
des Hirtenauftrags in einer Pfarre, der die volle Seelsorge mit einschließt,
ist die Ausübung des Priesteramtes unbedingt erforderlich [80]. Außer der kirchlichen Gemeinschaft [81] verlangt daher das Kirchenrecht als Erfordernis
für die gültige Ernennung eines Pfarrers ausdrücklich den
Empfang der Priesterweihe [82].
Hinsichtlich der
Verantwortung des Pfarrers für die Verkündigung des Wortes Gottes und
der authentischen katholischen Lehre erwähnt Kanon 528 ausdrücklich
die Homilie und den katechetischen Unterricht; die Förderung von
Initiativen, die den Geist des Evangeliums in jedem Bereich des menschlichen
Lebens verbreiten; die katholische Bildung der Kinder und Jugendlichen und den
Einsatz, damit mit der geordneten Mitarbeit der Laien die Botschaft des
Evangeliums diejenigen erreichen kann, die die religiöse Praxis aufgegeben
haben oder nicht mehr den wahren Glauben bekennen [83], so daß sie mit der Gnade Gottes zur Umkehr
gelangen können. Es versteht sich von selbst, daß der Pfarrer nicht
verpflichtet ist, all diese Obliegenheiten persönlich zu verwirklichen,
sondern danach zu trachten, daß sie in angebrachter Weise – in
Übereinstimmung mit der rechten Lehre und der kirchlichen Disziplin – im
Schoß der Pfarre gemäß den Umständen und immer unter
seiner Verantwortung umgesetzt werden. Einige dieser Funktionen, wie zum
Beispiel die Homilie während der Eucharistiefeier [84], müssen immer und ausschließlich von einem
geweihten Amtsträger ausgeführt werden. „Auch wenn er von anderen
nichtgeweihten Gläubigen in der Redegewandtheit übertroffen werden
sollte, würde dies seine Aufgabe, sakramentale Darstellung Christi, des
Hauptes und Hirten zu sein, nicht auslöschen, denn aus ihr erwächst
vor allem die Wirksamkeit seiner Predigt“ [85]. Einige andere Funktionen hingegen, zum Beispiel die
Katechese, können auch gewöhnlich von Laien ausgeführt werden,
die eine gebührende Ausbildung gemäß der rechten Lehre erhalten
haben und ein integeres christliches Leben führen – wobei immer die
Verpflichtung zum persönlichen Kontakt mit dem Pfarrer vorausgesetzt wird.
Der selige Papst Johannes XXIII. schrieb, „es sei von höchster
Wichtigkeit, daß der Klerus überall und zu jeder Zeit seiner Pflicht
zu unterrichten treu sei. ‚Hier nützt‘ – sagte diesbezüglich der
heilige Papst Pius X – ‚nur nach diesem zu streben und nur darauf zu bestehen,
daß nämlich jeder Priester von keinem anderen schwerwiegenderen Amt
gehalten noch von einem anderen engeren Band verpflichtet wird‘“ [86].
Auf dem Pfarrer lastet,
wie es offensichtlich ist, aus einer wirklichen Hirtenliebe heraus die Pflicht
zur aufmerksamen und zuvorkommenden Aufsicht, neben der Ermutigung, über
alle und jeden einzelnen Mitarbeiter. In manchen Ländern mit verschiedenen
Sprachgruppen von Gläubigen, trägt, sofern nicht eine Personalpfarre [87] oder eine andere geeignete Lösung geschaffen
wurde, der Pfarrer der Territorialpfarre als der eigenberechtigte Hirte [88] Sorge, die besonderen Bedürfnisse seiner
Gläubigen zu respektieren, auch in Hinblick auf ihre spezifischen
kulturellen Eigenheiten.
21. Bezüglich der
gewöhnlichen Mittel der Heiligung schreibt Kanon 528 fest, daß sich
der Pfarrer besonders einsetzen muß, damit die Eucharistie den
Mittelpunkt der Pfarrgemeinde bilde und alle Gläubigen die Fülle des
christlichen Lebens durch eine bewußte und tätige Teilnahme an der
heiligen Liturgie und der Feier der Sakramente, am Gebetsleben und durch gute
Werke erlangen können.
Beachtenswert ist,
daß der Codex den häufigen Kommunionempfang und die ebenfalls
häufige Praxis des Bußsakramentes erwähnt. Dadurch wird dem
Pfarrer empfohlen, bei der Festlegung der Meß- und Beichtzeiten in der
Pfarre in Erwägung zu ziehen, welche die günstigsten Zeiten für
die Mehrheit der Gläubigen seien, doch soll er auch denjenigen, die
besondere zeitliche Schwierigkeiten haben, einen leichten Zugang zu den
Sakramente ermöglichen. Ganz besondere Sorge müssen die Pfarrer auf
die Einzelbeichte gemäß dem Geist und der von der Kirche festgesetzten
Form legen [89]. Außerdem sei daran erinnert, daß die
Beichte verpflichtend der Erstkommunion der Kinder vorausgeht [90]. Weiters soll präsent gehalten werden, daß
aus eindeutigen pastoralen Gründen zur Erleichterung der Gläubigen
auch während der Meßfeier Einzelbeichten gehört werden
können [91]. Darüber hinaus soll man sich bemühen „das
Empfinden des Pönitenten bezüglich der Wahl der Art der Beichte zu
respektieren, d. h. ob von Angesicht zu Angesicht oder durch das Gitter des
Beichtstuhls“ [92]. Auch der Beichtpriester kann pastorale Gründe
haben, den Gebrauch des Beichtstuhls mit Gitter vorzuziehen [93].
Man sollte auch die
Praxis des Besuchs beim Allerheiligsten aufs höchste fördern, indem
man möglichst lange Öffnungszeiten der Kirche verfügt und
unveränderlich festlegt. Nicht wenige Pfarrer fördern
löblicherweise die Anbetung mit feierlicher Aussetzung des Allerheiligsten
und eucharistischem Segen, wovon sie Früchte in der Lebendigkeit ihrer
Pfarre verspüren.
Die heilige Eucharistie
wird mit Liebe im Tabernakel „wie das geistliche Herz der religiösen und
pfarrlichen Gemeinschaft“ [94] aufbewahrt. „Ohne die Verehrung der Eucharistie als
eigenes pulsierendes Herz verhärtet sich die Pfarre“ [95]. „Wenn ihr wollt, daß die Gläubigen gern
und mit Frömmigkeit beten – sagte Papst Pius XII zum Klerus von Rom – geht
ihnen in der Kirche mit Beispiel voran, indem ihr vor ihren Augen im Gebet
verweilt. Ein Priester, der in würdiger Haltung und in tiefer Sammlung vor
dem Tabernakel kniet, ist für das Volk ein Beispiel der Erbauung, eine
Ermahnung und eine Einladung zum betenden Nacheifern“ [96].
22. Der Kanon 529
seinerseits berücksichtigt die Haupterfordernisse zur Erfüllung der pfarrlichen
Hirtenfunktion und stellt in gewissem Sinne die Amtshaltung des Pfarrers dar.
Als eigener Hirte bemüht er sich, die seiner Sorge anvertrauten
Gläubigen zu kennen, und vermeidet, in die Gefahr des Funktionalismus zu
geraten: Er ist kein Funktionär, der eine Rolle erfüllt und
demjenigen Dienstleistungen anbietet, der ihn darum bittet. Als Mann Gottes
übt er auf vollständige Weise sein eigenes Amt aus, indem er die
Gläubigen sucht, die Familien besucht, an ihren Nöten und Freuden
Anteil nimmt; er korrigiert mit Klugheit nimmt sich der Alten, der Schwachen,
der Verlassenen und Kranken an und opfert sich für die Sterbenden auf; er
schenkt den Armen und Bedrückten besondere Aufmerksamkeit; er bemüht
sich um die Bekehrung der Sünder und jener, die im Irrtum sind, und hilft
einem jeden, die eigene Pflicht zu erfüllen, indem er das Wachstum des
christlichen Lebens in den Familien fördert [97].
Eine der pastoralen
Prioritäten und Zeichen der Lebendigkeit einer christlichen Gemeinde
bleibt die Erziehung zur Ausübung der Werke der geistigen und leiblichen
Barmherzigkeit.
Bedeutend ist auch der
dem Pfarrer anvertraute Auftrag zur Förderung der eigenen Aufgabe der
Laien an der Sendung der Kirche, d. h. jene Aufgabe, die Ordnung der zeitlichen
Dinge mit dem Geist des Evangeliums zu beseelen und zu vervollkommnen und
dadurch Zeugnis für Christus abzulegen, insbesondere in der Ausübung
der weltlichen Pflichten [98].
Andererseits muß
der Pfarrer mit dem Bischof und den anderen Priestern der Diözese
zusammenarbeiten, damit die Gläubigen, die an der Pfarrgemeinde teilhaben,
sich auch als Glieder der Diözese und der Gesamtkirche fühlen [99]. Die zunehmende Mobilität der heutigen
Gesellschaft macht es notwendig, daß sich die Pfarre nicht in sich selbst
verschließt, sondern es versteht, Gläubige aus anderen Pfarren
willkommen zu heißen, die sie besuchen, aber auch vermeidet, mit
Mißtrauen zu verfolgen, daß manche Pfarrangehörige am Leben
anderer Pfarren, Rektoratskirchen oder Seelsorgsstellen teilnehmen.
Es besteht auch die
Pflicht, insbesondere für den Pfarrer, mit Eifer die Priesterberufungen zu
fördern, zu stützen und mit besonderer Sorge zu begleiten [100]. Das persönliche Beispiel, die eigene
Identität – auch sichtbar [101] – zu zeigen und ein dementsprechenden Leben zu
führen, zusammen mit der Sorge um die Einzelbeichte und geistliche Leitung
der Jugendlichen wie auch um die Katechese über das Weihepriestertum
werden die unverzichtbare Berufungspastoral realistisch machen. „Es ist immer
die besondere Aufgabe des priesterlichen Dienstes gewesen, den Samen des
völlig gottgeweihten Lebens auszustreuen und die Liebe zur
Jungräulichkeit zu wecken“ [102].
Die Amtshandlungen, die
im Codex in besonderer Weise dem Pfarrer anvertraut werden [103], sind: die Spendung der Taufe; die Spendung der
Firmung an jene, die sich in Todesgefahr befinden, nach Maßgabe des can.
883, n. 3 [104]; die Spendung der Wegzehrung sowie der
Krankensalbung, unbeschadet der Vorschrift des can. 1003, §§ 2 und 3 [105], und die Erteilung des Apostolischen Segens; die
Assistenz bei der Eheschließung und die Erteilung des Brautsegens; die
Vornahme von Begräbnissen; die Segnung des Taufwassers zur
österlichen Zeit, die Leitung von Prozessionen außerhalb der Kirche
und die feierlichen Segnungen außerhalb der Kirche; die feierliche
Zelebration der Eucharistie an Sonntagen und an den gebotenen Feiertagen.
Mehr als
ausschließliche Amtshandlungen oder geradezu ausschließliche Rechte
des Pfarrers sind ihm diese Aufgaben auf Grund seiner spezifischen
Verantwortung auf besondere Weise anvertraut; er muß sie daher so weit
als möglich persönlich verwirklichen oder zumindest ihren Verlauf
verfolgen.
23. Wo Priestermangel
herrscht, kann eventuell, wie mancherorts geschieht, der Bischof nach kluger
Berücksichtigung aller Faktoren gemäß der kanonisch erlaubten
Modalitäten einer oder mehreren verschiedenen Personen, die nicht mit dem
priesterlichen Charakter bekleidet sind, eine Mitarbeit „ad tempus“ in der
Ausübung der Pfarrseelsorge anvertrauen [106]. In diesen Fällen müssen jedoch die
ursprünglichen Eigenschaften der Verschiedenheit und Komplementarität
zwischen den Gaben und Aufgaben der geweihten Amtsträger und der Laien,
wie sie der Kirche, die Gott organisch strukturiert wollte, eigen sind,
aufmerksam beachtet und geschützt werden. Es gibt objektiv
außergewöhnliche Situationen, die eine solche Mitarbeit
rechtfertigen. Doch kann diese die Grenzen der Besonderheiten des Priesteramtes
und der Laien auf rechtmäßige Weise nicht überschreiten.
Mit dem Wunsch, eine
Terminologie zu bereinigen, die zu Verwirrung führen könnte, hat die
Kirche Ausdrücke, die eine „Eigenschaft als Haupt“ bezeichnen – wie
„Pastor“, „Kaplan“, „Direktor“, „Koordinator“ oder gleichwertige Bezeichnungen
– ausschließlich den Priestern vorbehalten [107].
In der Tat unterscheidet
der Codex im Abschnitt über die Rechte und Pflichten der Laien die
Aufgaben oder Funktionen, die als Recht und eigene Pflicht jedem Laien
zukommen, von den anderen, die im Zusammenhang mit der Mitarbeit am Hirtenamt
stehen. Diese bilden eine capacitas oder habilitas, deren Ausübung von der
Berufung zur Übernahme seitens des rechtmäßigen Hirten
abhängt [108]. Dennoch sind es keine Rechte.
24. Dies alles hat Papst
Johannes Paul II. im nachsynodalen apostolischen Schreiben Christifideles laici zum Ausdruck gebracht: „Die
Heilssendung der Kirche in der Welt wird nicht nur von den Amtsträgern
aufgrund des Sakramentes des Ordo realisiert, sondern auch von allen Laien. Als
Getaufte und aufgrund ihrer spezifischen Berufung nehmen diese in dem
Maß, das einem jeden entspricht, am priesterlichen, prophetischen und
königlichen Amt Christi teil. Darum müssen die Hirten die Dienste,
Aufgaben und Funktionen der Laien anerkennen und fördern. Diese haben ihre
sakramentale Grundlage in der Taufe und Firmung und vielfach auch in der Ehe.
Wenn es zum Wohl der Kirche nützlich oder notwendig ist, können die
Hirten entsprechend den Normen des Universalrechts den Laien bestimmte Aufgaben
anvertrauen, die zwar mit ihrem eigenen Hirtenamt verbunden sind, aber den
Charakter des Ordo nicht voraussetzen“ (Nr. 23). Dasselbe Dokument erinnert
außerdem an das Grundprinzip, das diese Mitarbeit und seine
unüberschreitbaren Grenzen leitet: „Die Erfüllung einer solchen
Aufgabe macht den Laien aber nicht zum Hirten: Nicht eine Aufgabe konstituiert
das Amt, sondern das Sakrament des Ordo. Nur das Sakrament des Ordo
gewährt dem geweihten Amtsträger eine besondere Teilhabe am Amt
Christi, des Hauptes und Hirten, und an seinem ewigen Priestertum. Die in
Vertretung erfüllte Aufgabe leitet ihre Legitimität formell und
unmittelbar von der offiziellen Beauftragung durch die Hirten ab. Ihre konkrete
Erfüllung untersteht der Leitung der kirchlichen Autorität“ (Nr. 23) [109].
In den Fällen einer
Übertragung an nicht geweihte Gläubige muß notwendigerweise als
Moderator ein Priester eingesetzt werden, der mit der Vollmacht und den
Pflichten eines Pfarrers ausgestattet ist und persönlich die Seelsorge
leitet [110]. Selbstverständlich ist die Teilhabe am
pfarrlichen Amt unterschiedlich im Falle eines zur Leitung der pastoralen
Aktivitäten bestimmten Priesters – ausgestattet mit der Gewalt eines
Pfarrers –, der die ausschließlich priesterlichen Aufgaben ausübt,
und im Falle anderer Personen, die die Priesterweihe nicht empfangen haben und
unterstützend an der Ausübung der übrigen Aufgaben teilnehmen [111]. Der Ordensmann, der nicht Priester ist, die
Ordensfrau und der Laie, die gerufen sind, an der Ausübung der Seelsorge
teilzunehmen, können Befugnisse administrativer Art sowie der Ausbildung
und der geistlichen Animation ausüben, während sie Funktionen einer
vollen Seelsorge, insofern diese den priesterlichen Charakter erfordert,
selbstverständlich nicht ausführen können. Sie können
jedenfalls die Abwesenheit des geweihten Amtsträgers in jenen liturgischen
Feiern supplieren, die ihrer kanonischen Eigenheit entsprechen, wie sie in can.
230 § 3 aufgezählt werden: „nach Maßgabe der Rechtsvorschriften (…)
den Dienst am Wort, die Leitung liturgischer Gebete, die Spendung der Taufe und
die Austeilung der heiligen Kommunion" [112]. Die Diakone, obwohl sie mit den anderen
Gläubigen nicht auf dieselbe Stufe gestellt werden können,
können doch keine volle cura animarum ausüben [113].
Es ist angebracht,
daß der Diözesanbischof mit größter Klugheit und
pastoralem Weitblick vor allem die echte Notwendigkeit überprüft und
dann die Bedingungen zur Befähigung der zu dieser Mitarbeit gerufenen
Personen festlegt und die Aufgaben bestimmt, welche an jeden einzelnen
gemäß den Umständen der jeweiligen Pfarrgemeinde zugeteilt
werden müssen. In jedem Fall, mangels einer klaren Zuteilung der Aufgaben,
obliegt es dem Moderator, der Priester ist, zu bestimmen, was zu machen ist.
Der Ausnahmefall und die Vorläufigkeit dieser Formeln verlangt, innerhalb
jener Pfarrgemeinden das Bewußtsein der absoluten Notwendigkeit von
Priesterberufungen aufs höchste zu fördern, die Keime davon mit
liebevoller Sorge zu pflegen und das gemeinschaftliche wie persönliche
Gebet – auch für die Heiligung der Priester – zu fördern.
Damit die
Priesterberufungen in einer Gemeinschaft leichter erblühen können,
ist es von großem Nutzen, daß in ihnen das Empfinden echter Liebe,
tiefer Ehrfurcht und großen Begeisterung für die Realität der
Kirche, der Braut Christi und Mitarbeiterin des Heiligen Geistes im Heilswerk,
lebendig und verbreitet ist.
Man sollte im
Bewußtsein der Gläubigen immer jene Freude und jenen heiligen Stolz
auf die kirchliche Zugehörigkeit wachhalten, wie sie zum Beispiel im
ersten Petrusbrief und in der Offenbarung des Johannes so offenkundig ist (vgl.
1 Petr 3,14; Offb 2,13.17; 7,9; 14,1ff; 19,6; 22,14). Ohne die Freude und den
Stolz auf diese Zugehörigkeit wird es auf psychologischer Ebene schwierig,
das Glaubensleben selbst zu bewahren und zu entfalten. Man darf sich nicht
darüber wundern, daß die Priesterberufungen, zumindest auf
psychologischer Ebene, in manchen Umfeldern mit Mühe heranwachsen und zur
Reife gelangen.
„Es wäre ein
verhängnisvoller Irrtum, sich mit den heutigen Schwierigkeiten abzufinden
und so zu tun, als müsse man sich auf eine Kirche von morgen vorbereiten,
die man sich gleichsam ohne Priester vorstellt. Auf diese Weise würden
sich die Maßnahmen, die getroffen wurden, um derzeitige Mängel zu
beheben, für die kirchliche Gemeinschaft trotz allem guten Willen
tatsächlich als ernsthaft schädlich herausstellen“ [114]
25. „Wenn es darum geht,
sich an der Wahrnehmung der Seelsorgsaufgaben in einer Pfarre zu beteiligen –
für den Fall, daß diese wegen Priestermangels nicht über die
direkte Seelsorge durch einen Pfarrer verfügt –, haben Ständige
Diakone immer den Vortritt vor nicht geweihten Gläubigen“ [115]. Kraft der heiligen Weihe „leistet der Diakon den
Dienst des Lehrens, da er das Wort Gottes verkündet und erläutert;
des Heiligens, da er das Sakrament der Taufe, die Eucharistie und die
Sakramentalien spendet, an der Feier der hl. Messe als ‚Diener des Blutes‘
teilnimmt, die Eucharistie bewahrt und austeilt; des Leitens als geistlicher
Leiter der Gemeinde oder Bereichen des kirchlichen Lebens“ [116].
Großzügige
Aufnahme sei den Diakonen, den Kandidaten für das Priestertum,
gewährt, die ihren Pastoraldienst in der Pfarre verrichten. Für sie
soll der Pfarrer, im Einverständnis mit dem Seminaroberen, Leiter und
Meister sein, im Bewußtsein, daß auch von seinem Zeugnis an
Übereinstimmung mit der eigenen Identität, an missionarischer
Großzügigkeit im Dienst und an Liebe zur Pfarre die aufrichtige und
völlige Hingabe an Christus seitens des Priesteramtskandidaten
abhängen könnte.
26. Als Abbild des
diözesanen Pastoralrates [117] ist von der kirchlichen Gesetzgebung die
Möglichkeit vorgesehen – wenn dies vom Diözesanbischof, nach
Anhörung des Priesterrates [118], als zweckmäßig angesehen wird – auch
einen pfarrlichen Pastoralrat einzusetzen, dessen Grundzweck es ist, als
institutionelle Einrichtung der geordneten Mitarbeit der Gläubigen in der
Entfaltung der pastoralen Aktivität [119], die dem Priester eigen ist, zu dienen. Es handelt
sich um ein beratendes Organ, das eingesetzt ist, damit die Gläubigen als
Ausdruck ihrer Taufverantwortung dem Pfarrer, der dem Rat vorsteht [120], mit ihrer Beratung in pastoralen Belangen helfen
können [121]. „Die Laien müssen immer mehr von der besonderen
Bedeutung des apostolischen Einsatzes in ihrer Pfarre überzeugt werden“; man
muß zu einer „überzeugten und breit angelegten Aufwertung der Pfarrpastoralräte“
[122] ermutigen. Der Grund dafür ist klar und
übereinstimmend: „Unter den augenblicklichen Gegebenheiten können und
müssen die Laien für das Wachsen einer wahren communio der Kirche
innerhalb ihrer Pfarren und für die Erweckung des missionarischen Elans
gegenüber Nichtglaubenden und den Glaubenden, die die religiöse
Praxis teilweise oder gänzlich aufgegeben haben, viel investieren“ [123].
„Alle Gläubigen
haben die Möglichkeit, ja manchmal auch die Pflicht, ihre Meinung
über das Wohl der Kirche betreffende Angelegenheiten kundzutun, was auch
durch Institutionen geschehen kann, die zu diesem Zwecke eingerichtet worden
sind. […] Der Pastoralrat könnte eine sehr nützliche Hilfe leisten …
durch Vorschläge und Empfehlungen bezüglich missionarischer, katechetischer
und apostolischer Initiativen […], bezüglich der Förderung der
Lehrausbildung und des sakramentalen Lebens der Gläubigen; bezüglich
der Hilfe für die Hirtentätigkeit von Priestern in den verschiedenen
sozialen Bereichen oder Gebieten; hinsichtlich des Modus‘, die öffentliche
Meinung besser aufmerksam zu machen, etc.“ [124] Der Pastoralrat gehört zum Bereich der
Beziehungen gegenseitiger Dienste zwischen dem Pfarrer und seiner
Gläubigen, und daher hätte es keinen Sinn, ihn als ein Organ zu
betrachten, das in der Leitung der Pfarre an des Pfarrers Stelle tritt oder
unter dem Mehrheitskriterium die Leitung des Pfarrers praktisch konditioniert.
In demselben Sinn
können die Beschlußmechanismen hinsichtlich ökonomischer Fragen
der Pfarre – wobei die Maßgabe des Rechts zur rechten und ehrlichen
Verwaltung gewahrt bleibt – die pastorale Rolle des Pfarrers, des gesetzlichen
Vertreters und Verwalters der Pfarrgüter [125], nicht konditionieren
|