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| Kongregation für den Klerus Priester, Hirte und Leiter der Pfarrgemeinde IntraText CT - Text |
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Teil II
Die Pfarre und der Pfarrer 3. Die Pfarre und das Amt des Pfarrers 18. Die bedeutendsten ekklesiologischen Merkmale des theologisch-kanonischen Begriffs Pfarre sind vom Zweiten Vatikanischen Konzil im Licht der Tradition und der katholischen Lehre, der Communio-Ekklesiologie, bedacht und dann vom Codex des kanonischen Rechtes in Gesetzesform gegossen worden. Diese Merkmale sind unter verschiedenen Gesichtspunkten im nachkonziliären päpstlichen Lehramt auf explizite wie implizite Weise entfaltet worden, immer im inneren Zusammenhang mit der Vertiefung über das Weihepriestertum. Daher ist es nützlich, die Hauptpunkte der theologischen und kanonischen Lehre über diese Materie zusammenzufassen – vor allem in Hinblick auf eine bessere Antwort auf die pastoralen Herausforderungen, die sich zu Beginn des dritten Jahrtausends dem Pfarrdienst der Priester stellen. Was vom Pfarrer ausgesagt wird, gilt – per Analogie bis zu einem großen Maße, unter dem Gesichtspunkt der pastoralen Verpflichtung als Leiter – auch für jene Priester, die ihre Hilfe in Pfarren leisten, und für diejenigen, die besondere pastorale Ämter bekleiden, wie zum Beispiel in Strafanstalten, Pflegeheimen, in Universitäten und Schulen, in der Gastarbeiter- und Fremdenseelsorge etc. Die Pfarre ist eine konkrete communitas christifidelium, fest errichtet im Bereich einer Teilkirche. Ihre Seelsorge ist einem Pfarrer als ihrem eigenberechtigten Hirten, unter der Autorität des Diözesanbischofs [65], anvertraut. Das ganze Leben der Pfarre, so wie die Bedeutung ihrer apostolischen Aufgaben gegenüber der Gesellschaft, müssen mit einem Sinn für die organische Gemeinschaft zwischen gemeinsamem Priestertum und Amtspriestertum verstanden und gelebt werden, mit einem Sinn für brüderliche und dynamische Zusammenarbeit zwischen Hirten und Gläubigen mit unbedingter Achtung der Rechte, Pflichten und Funktionen anderer, wo jeder seine eigenen Kompetenzen und Verantwortlichkeiten besitzt. Der Pfarrer „soll in enger Gemeinschaft mit dem Bischof und mit allen Gläubigen vermeiden, in sein Hirtenamt Formen eines improvisierten Autoritarismus oder ‚demokratistische‘ Führungsbedingungen einzuführen, die der tieferen Wirklichkeit des Dienstamtes fremd sind“ [66]. Diesbezüglich behält die von mehreren Dikasterien herausgegebene und vom Papst in besonderer Form approbierte Instruktion Ecclesiae de Mysterio, deren vollständige Anwendung die korrekte kirchliche Praxis in diesem grundlegenden Bereich für das Leben der Kirche sicherstellt, ihre volle Gültigkeit. Die innere Verbindung mit der diözesanen Gemeinschaft und mit dem Bischof, in hierarchischer Gemeinschaft mit dem Nachfolger Petri, sichert der Pfarrgemeinde die Zugehörigkeit zur Gesamtkirche. Es handelt sich daher um eine pars dioecesis [67], die von demselben Gemeinschaftssinn beseelt wird, von geordneter, gemeinsam getragener Taufverantwortung, von demselben liturgischen Leben, das in der Feier der Eucharistie seinen Mittelpunkt hat [68], und von demselben Geist der Sendung, der die gesamte Pfarrgemeinde auszeichnet. Jede Pfarre „gründet in einer theologischen Gegebenheit, weil sie eucharistische Gemeinschaft ist. Dies bedeutet, daß sie als Gemeinschaft befähigt ist, Eucharistie zu feiern, in der sie die lebendigen Wurzeln ihres Wachstums sowie das sakramentale Band ihrer communio mit der gesamten Kirche findet. Diese Befähigung zur Feier der Eucharistie ist gegeben durch die Tatsache, daß die Pfarre Gemeinschaft des Glaubens und organische strukturierte Gemeinschaft ist – das heißt, zusammengesetzt von geweihten Amtsträgern und von anderen Christen –, in der der Pfarrer den Ortsbischof vertritt und das hierarchische Band mit der gesamten Teilkirche darstellt“ [69]. In diesem Sinn muß die Pfarre, die gleichsam eine Zelle der Diözese darstellt, „ein augenscheinliches Beispiel für das gemeinschaftliche Apostolat bieten; was immer sie in ihrem Raum an menschlichen Unterschiedlichkeiten vorfindet, schließt sie zusammen und fügt es dem Ganzen der Kirche ein“ [70]. Im Begriff Pfarre stellt die communitas christifidelium das wesentliche personale Grundelement dar. Mit diesem Ausdruck will man die dynamische Beziehung zwischen Personen unterstreichen, die sie auf bestimmte Weise unter der unentbehrlichen wirklichen Leitung eines eigenberechtigten Hirten bilden. Im allgemeinen handelt es sich um alle Gläubigen eines bestimmten Territoriums, oder nur um einige Gläubige, im Falle von Personalpfarren, die auf Grund des Ritus, der Sprache, der Nationalität oder anderer präziser Motive bestehen [71]. 19. Ein anderes Grundelement des Begriffes Pfarre ist die pastorale Sorge oder Seelsorge, die dem Amt des Pfarrers eigen ist und welche sich hauptsächlich in der Verkündigung des Wortes Gottes, der Sakramentenspendung und in der pastoralen Leitung der Gemeinde [72] zeigt. In der Pfarre, dem Bereich der gewöhnlichen Pastoral, ist „der Pfarrer der eigene Hirte der ihm übertragenen Pfarre; er nimmt die Seelsorge für die ihm anvertraute Gemeinschaft unter der Autorität des Diözesanbischofs wahr, zu dessen Teilhabe am Amt Christi er berufen ist, um für diese Gemeinschaft die Dienste des Lehrens, des Heiligens und des Leitens auszuüben, wobei auch andere Priester oder Diakone mitwirken sowie Laien nach der Maßgabe des Rechts mithelfen“ [73]. Dieser Begriff des Pfarrers weist einen großen ekklesiologischen Reichtum auf und hindert den Bischof nicht daran, andere Formen der Seelsorge nach der Maßgabe des Kirchenrechts festzusetzen. Die Notwendigkeit, die pastorale Versorgung in den Pfarren an die Lage der gegenwärtigen Zeit anzupassen, die mancherorts vom Priestermangel gekennzeichnet ist, aber auch vom Vorhandensein überbevölkerter Stadtpfarren und verstreuter Landpfarren oder von geringer Zahl an Pfarrangehörigen, riet – sicher nicht aus Prinzip – zur Einführung einiger Neuerungen im allgemeinen Recht der Kirche hinsichtlich des Inhabers der Pfarrpastoral. Eine Neuerung besteht in der Möglichkeit, mehreren Priestern in solidum die Seelsorge für eine oder mehrere Pfarren zu übertragen, mit der unumstößlichen Bedingung, daß nur einer von ihnen der Moderator sei, der die gemeinsame Aktivität leitet und sich dafür persönlich dem Bischof gegenüber verantwortlich zeichnet [74]. Das eine Amt des Pfarrers und die eine Seelsorge der Pfarre wird also einem mehrfachen Inhaber übertragen, der sich aus verschiedenen Priestern zusammensetzt, die eine identische Teilhabe am anvertrauten Amt unter der persönlichen Leitung eines Mitbruders als Moderator erhalten. Die Seelsorge in solidum anzuvertrauen, erweist sich als nützlich, um manche Situationen jener Diözesen zu lösen, wo wenige Priester ihre Zeit für die Leistung verschiedener Amtstätigkeiten organisieren müssen, wird aber auch zu einem günstigen Mittel zur Förderung der Mitverantwortlichkeit der Priester und auf besondere Weise zur Erleichterung der Gewohnheit des gemeinsamen Lebens der Priester, zu dem immer ermutigt werden soll [75]. Man kann jedoch einige Schwierigkeiten, die die Seelsorge in solidum – immer und nur aus Priestern allein zusammengesetzt – mit sich bringen kann, klugerweise nicht ignorieren, da die Identifizierung mit dem eigenen Hirten den Gläubigen eigen ist, und die wechselnde Anwesenheit mehrerer Priester, wenn auch untereinander koordiniert, verwirrend sein und nicht verstanden werden kann. Der Reichtum der geistlichen Vaterschaft des Pfarrers als ein sakramentaler „pater familias“ der Pfarre mit den sich ergebenden Banden, die die pastorale Fruchtbarkeit hervorbringen, ist offensichtlich. In Fällen pastoraler Notwendigkeit kann der Bischof gelegentlich die zeitweilige Überantwortung mehrerer Pfarren an die Seelsorge eines einzigen Pfarrers vornehmen [76]. Wenn es die Umstände geraten scheinen lassen, kann die Übertragung einer Pfarre an einen Administrator [77] eine provisorische Lösung [78] darstellen. Es ist jedoch angebracht zu erinnern, daß das Amt des Pfarrers, weil es seinem Wesen nach ein Hirtenamt ist, vollen Anspruch und Stabilität erfordert [79]. Der Pfarrer sollte ein Abbild der Gegenwart des geschichtlichen Christus sein. Das Erfordernis der Gleichgestaltung mit Christus unterstreicht nämlich diese vorrangige Verpflichtung. 20. Zur Erfüllung des Hirtenauftrags in einer Pfarre, der die volle Seelsorge mit einschließt, ist die Ausübung des Priesteramtes unbedingt erforderlich [80]. Außer der kirchlichen Gemeinschaft [81] verlangt daher das Kirchenrecht als Erfordernis für die gültige Ernennung eines Pfarrers ausdrücklich den Empfang der Priesterweihe [82]. Hinsichtlich der Verantwortung des Pfarrers für die Verkündigung des Wortes Gottes und der authentischen katholischen Lehre erwähnt Kanon 528 ausdrücklich die Homilie und den katechetischen Unterricht; die Förderung von Initiativen, die den Geist des Evangeliums in jedem Bereich des menschlichen Lebens verbreiten; die katholische Bildung der Kinder und Jugendlichen und den Einsatz, damit mit der geordneten Mitarbeit der Laien die Botschaft des Evangeliums diejenigen erreichen kann, die die religiöse Praxis aufgegeben haben oder nicht mehr den wahren Glauben bekennen [83], so daß sie mit der Gnade Gottes zur Umkehr gelangen können. Es versteht sich von selbst, daß der Pfarrer nicht verpflichtet ist, all diese Obliegenheiten persönlich zu verwirklichen, sondern danach zu trachten, daß sie in angebrachter Weise – in Übereinstimmung mit der rechten Lehre und der kirchlichen Disziplin – im Schoß der Pfarre gemäß den Umständen und immer unter seiner Verantwortung umgesetzt werden. Einige dieser Funktionen, wie zum Beispiel die Homilie während der Eucharistiefeier [84], müssen immer und ausschließlich von einem geweihten Amtsträger ausgeführt werden. „Auch wenn er von anderen nichtgeweihten Gläubigen in der Redegewandtheit übertroffen werden sollte, würde dies seine Aufgabe, sakramentale Darstellung Christi, des Hauptes und Hirten zu sein, nicht auslöschen, denn aus ihr erwächst vor allem die Wirksamkeit seiner Predigt“ [85]. Einige andere Funktionen hingegen, zum Beispiel die Katechese, können auch gewöhnlich von Laien ausgeführt werden, die eine gebührende Ausbildung gemäß der rechten Lehre erhalten haben und ein integeres christliches Leben führen – wobei immer die Verpflichtung zum persönlichen Kontakt mit dem Pfarrer vorausgesetzt wird. Der selige Papst Johannes XXIII. schrieb, „es sei von höchster Wichtigkeit, daß der Klerus überall und zu jeder Zeit seiner Pflicht zu unterrichten treu sei. ‚Hier nützt‘ – sagte diesbezüglich der heilige Papst Pius X – ‚nur nach diesem zu streben und nur darauf zu bestehen, daß nämlich jeder Priester von keinem anderen schwerwiegenderen Amt gehalten noch von einem anderen engeren Band verpflichtet wird‘“ [86]. Auf dem Pfarrer lastet, wie es offensichtlich ist, aus einer wirklichen Hirtenliebe heraus die Pflicht zur aufmerksamen und zuvorkommenden Aufsicht, neben der Ermutigung, über alle und jeden einzelnen Mitarbeiter. In manchen Ländern mit verschiedenen Sprachgruppen von Gläubigen, trägt, sofern nicht eine Personalpfarre [87] oder eine andere geeignete Lösung geschaffen wurde, der Pfarrer der Territorialpfarre als der eigenberechtigte Hirte [88] Sorge, die besonderen Bedürfnisse seiner Gläubigen zu respektieren, auch in Hinblick auf ihre spezifischen kulturellen Eigenheiten. 21. Bezüglich der gewöhnlichen Mittel der Heiligung schreibt Kanon 528 fest, daß sich der Pfarrer besonders einsetzen muß, damit die Eucharistie den Mittelpunkt der Pfarrgemeinde bilde und alle Gläubigen die Fülle des christlichen Lebens durch eine bewußte und tätige Teilnahme an der heiligen Liturgie und der Feier der Sakramente, am Gebetsleben und durch gute Werke erlangen können. Beachtenswert ist, daß der Codex den häufigen Kommunionempfang und die ebenfalls häufige Praxis des Bußsakramentes erwähnt. Dadurch wird dem Pfarrer empfohlen, bei der Festlegung der Meß- und Beichtzeiten in der Pfarre in Erwägung zu ziehen, welche die günstigsten Zeiten für die Mehrheit der Gläubigen seien, doch soll er auch denjenigen, die besondere zeitliche Schwierigkeiten haben, einen leichten Zugang zu den Sakramente ermöglichen. Ganz besondere Sorge müssen die Pfarrer auf die Einzelbeichte gemäß dem Geist und der von der Kirche festgesetzten Form legen [89]. Außerdem sei daran erinnert, daß die Beichte verpflichtend der Erstkommunion der Kinder vorausgeht [90]. Weiters soll präsent gehalten werden, daß aus eindeutigen pastoralen Gründen zur Erleichterung der Gläubigen auch während der Meßfeier Einzelbeichten gehört werden können [91]. Darüber hinaus soll man sich bemühen „das Empfinden des Pönitenten bezüglich der Wahl der Art der Beichte zu respektieren, d. h. ob von Angesicht zu Angesicht oder durch das Gitter des Beichtstuhls“ [92]. Auch der Beichtpriester kann pastorale Gründe haben, den Gebrauch des Beichtstuhls mit Gitter vorzuziehen [93]. Man sollte auch die Praxis des Besuchs beim Allerheiligsten aufs höchste fördern, indem man möglichst lange Öffnungszeiten der Kirche verfügt und unveränderlich festlegt. Nicht wenige Pfarrer fördern löblicherweise die Anbetung mit feierlicher Aussetzung des Allerheiligsten und eucharistischem Segen, wovon sie Früchte in der Lebendigkeit ihrer Pfarre verspüren. Die heilige Eucharistie wird mit Liebe im Tabernakel „wie das geistliche Herz der religiösen und pfarrlichen Gemeinschaft“ [94] aufbewahrt. „Ohne die Verehrung der Eucharistie als eigenes pulsierendes Herz verhärtet sich die Pfarre“ [95]. „Wenn ihr wollt, daß die Gläubigen gern und mit Frömmigkeit beten – sagte Papst Pius XII zum Klerus von Rom – geht ihnen in der Kirche mit Beispiel voran, indem ihr vor ihren Augen im Gebet verweilt. Ein Priester, der in würdiger Haltung und in tiefer Sammlung vor dem Tabernakel kniet, ist für das Volk ein Beispiel der Erbauung, eine Ermahnung und eine Einladung zum betenden Nacheifern“ [96]. 22. Der Kanon 529 seinerseits berücksichtigt die Haupterfordernisse zur Erfüllung der pfarrlichen Hirtenfunktion und stellt in gewissem Sinne die Amtshaltung des Pfarrers dar. Als eigener Hirte bemüht er sich, die seiner Sorge anvertrauten Gläubigen zu kennen, und vermeidet, in die Gefahr des Funktionalismus zu geraten: Er ist kein Funktionär, der eine Rolle erfüllt und demjenigen Dienstleistungen anbietet, der ihn darum bittet. Als Mann Gottes übt er auf vollständige Weise sein eigenes Amt aus, indem er die Gläubigen sucht, die Familien besucht, an ihren Nöten und Freuden Anteil nimmt; er korrigiert mit Klugheit nimmt sich der Alten, der Schwachen, der Verlassenen und Kranken an und opfert sich für die Sterbenden auf; er schenkt den Armen und Bedrückten besondere Aufmerksamkeit; er bemüht sich um die Bekehrung der Sünder und jener, die im Irrtum sind, und hilft einem jeden, die eigene Pflicht zu erfüllen, indem er das Wachstum des christlichen Lebens in den Familien fördert [97]. Eine der pastoralen Prioritäten und Zeichen der Lebendigkeit einer christlichen Gemeinde bleibt die Erziehung zur Ausübung der Werke der geistigen und leiblichen Barmherzigkeit. Bedeutend ist auch der dem Pfarrer anvertraute Auftrag zur Förderung der eigenen Aufgabe der Laien an der Sendung der Kirche, d. h. jene Aufgabe, die Ordnung der zeitlichen Dinge mit dem Geist des Evangeliums zu beseelen und zu vervollkommnen und dadurch Zeugnis für Christus abzulegen, insbesondere in der Ausübung der weltlichen Pflichten [98]. Andererseits muß der Pfarrer mit dem Bischof und den anderen Priestern der Diözese zusammenarbeiten, damit die Gläubigen, die an der Pfarrgemeinde teilhaben, sich auch als Glieder der Diözese und der Gesamtkirche fühlen [99]. Die zunehmende Mobilität der heutigen Gesellschaft macht es notwendig, daß sich die Pfarre nicht in sich selbst verschließt, sondern es versteht, Gläubige aus anderen Pfarren willkommen zu heißen, die sie besuchen, aber auch vermeidet, mit Mißtrauen zu verfolgen, daß manche Pfarrangehörige am Leben anderer Pfarren, Rektoratskirchen oder Seelsorgsstellen teilnehmen. Es besteht auch die Pflicht, insbesondere für den Pfarrer, mit Eifer die Priesterberufungen zu fördern, zu stützen und mit besonderer Sorge zu begleiten [100]. Das persönliche Beispiel, die eigene Identität – auch sichtbar [101] – zu zeigen und ein dementsprechenden Leben zu führen, zusammen mit der Sorge um die Einzelbeichte und geistliche Leitung der Jugendlichen wie auch um die Katechese über das Weihepriestertum werden die unverzichtbare Berufungspastoral realistisch machen. „Es ist immer die besondere Aufgabe des priesterlichen Dienstes gewesen, den Samen des völlig gottgeweihten Lebens auszustreuen und die Liebe zur Jungräulichkeit zu wecken“ [102]. Die Amtshandlungen, die im Codex in besonderer Weise dem Pfarrer anvertraut werden [103], sind: die Spendung der Taufe; die Spendung der Firmung an jene, die sich in Todesgefahr befinden, nach Maßgabe des can. 883, n. 3 [104]; die Spendung der Wegzehrung sowie der Krankensalbung, unbeschadet der Vorschrift des can. 1003, §§ 2 und 3 [105], und die Erteilung des Apostolischen Segens; die Assistenz bei der Eheschließung und die Erteilung des Brautsegens; die Vornahme von Begräbnissen; die Segnung des Taufwassers zur österlichen Zeit, die Leitung von Prozessionen außerhalb der Kirche und die feierlichen Segnungen außerhalb der Kirche; die feierliche Zelebration der Eucharistie an Sonntagen und an den gebotenen Feiertagen. Mehr als ausschließliche Amtshandlungen oder geradezu ausschließliche Rechte des Pfarrers sind ihm diese Aufgaben auf Grund seiner spezifischen Verantwortung auf besondere Weise anvertraut; er muß sie daher so weit als möglich persönlich verwirklichen oder zumindest ihren Verlauf verfolgen. 23. Wo Priestermangel herrscht, kann eventuell, wie mancherorts geschieht, der Bischof nach kluger Berücksichtigung aller Faktoren gemäß der kanonisch erlaubten Modalitäten einer oder mehreren verschiedenen Personen, die nicht mit dem priesterlichen Charakter bekleidet sind, eine Mitarbeit „ad tempus“ in der Ausübung der Pfarrseelsorge anvertrauen [106]. In diesen Fällen müssen jedoch die ursprünglichen Eigenschaften der Verschiedenheit und Komplementarität zwischen den Gaben und Aufgaben der geweihten Amtsträger und der Laien, wie sie der Kirche, die Gott organisch strukturiert wollte, eigen sind, aufmerksam beachtet und geschützt werden. Es gibt objektiv außergewöhnliche Situationen, die eine solche Mitarbeit rechtfertigen. Doch kann diese die Grenzen der Besonderheiten des Priesteramtes und der Laien auf rechtmäßige Weise nicht überschreiten. Mit dem Wunsch, eine Terminologie zu bereinigen, die zu Verwirrung führen könnte, hat die Kirche Ausdrücke, die eine „Eigenschaft als Haupt“ bezeichnen – wie „Pastor“, „Kaplan“, „Direktor“, „Koordinator“ oder gleichwertige Bezeichnungen – ausschließlich den Priestern vorbehalten [107]. In der Tat unterscheidet der Codex im Abschnitt über die Rechte und Pflichten der Laien die Aufgaben oder Funktionen, die als Recht und eigene Pflicht jedem Laien zukommen, von den anderen, die im Zusammenhang mit der Mitarbeit am Hirtenamt stehen. Diese bilden eine capacitas oder habilitas, deren Ausübung von der Berufung zur Übernahme seitens des rechtmäßigen Hirten abhängt [108]. Dennoch sind es keine Rechte. 24. Dies alles hat Papst Johannes Paul II. im nachsynodalen apostolischen Schreiben Christifideles laici zum Ausdruck gebracht: „Die Heilssendung der Kirche in der Welt wird nicht nur von den Amtsträgern aufgrund des Sakramentes des Ordo realisiert, sondern auch von allen Laien. Als Getaufte und aufgrund ihrer spezifischen Berufung nehmen diese in dem Maß, das einem jeden entspricht, am priesterlichen, prophetischen und königlichen Amt Christi teil. Darum müssen die Hirten die Dienste, Aufgaben und Funktionen der Laien anerkennen und fördern. Diese haben ihre sakramentale Grundlage in der Taufe und Firmung und vielfach auch in der Ehe. Wenn es zum Wohl der Kirche nützlich oder notwendig ist, können die Hirten entsprechend den Normen des Universalrechts den Laien bestimmte Aufgaben anvertrauen, die zwar mit ihrem eigenen Hirtenamt verbunden sind, aber den Charakter des Ordo nicht voraussetzen“ (Nr. 23). Dasselbe Dokument erinnert außerdem an das Grundprinzip, das diese Mitarbeit und seine unüberschreitbaren Grenzen leitet: „Die Erfüllung einer solchen Aufgabe macht den Laien aber nicht zum Hirten: Nicht eine Aufgabe konstituiert das Amt, sondern das Sakrament des Ordo. Nur das Sakrament des Ordo gewährt dem geweihten Amtsträger eine besondere Teilhabe am Amt Christi, des Hauptes und Hirten, und an seinem ewigen Priestertum. Die in Vertretung erfüllte Aufgabe leitet ihre Legitimität formell und unmittelbar von der offiziellen Beauftragung durch die Hirten ab. Ihre konkrete Erfüllung untersteht der Leitung der kirchlichen Autorität“ (Nr. 23) [109]. In den Fällen einer Übertragung an nicht geweihte Gläubige muß notwendigerweise als Moderator ein Priester eingesetzt werden, der mit der Vollmacht und den Pflichten eines Pfarrers ausgestattet ist und persönlich die Seelsorge leitet [110]. Selbstverständlich ist die Teilhabe am pfarrlichen Amt unterschiedlich im Falle eines zur Leitung der pastoralen Aktivitäten bestimmten Priesters – ausgestattet mit der Gewalt eines Pfarrers –, der die ausschließlich priesterlichen Aufgaben ausübt, und im Falle anderer Personen, die die Priesterweihe nicht empfangen haben und unterstützend an der Ausübung der übrigen Aufgaben teilnehmen [111]. Der Ordensmann, der nicht Priester ist, die Ordensfrau und der Laie, die gerufen sind, an der Ausübung der Seelsorge teilzunehmen, können Befugnisse administrativer Art sowie der Ausbildung und der geistlichen Animation ausüben, während sie Funktionen einer vollen Seelsorge, insofern diese den priesterlichen Charakter erfordert, selbstverständlich nicht ausführen können. Sie können jedenfalls die Abwesenheit des geweihten Amtsträgers in jenen liturgischen Feiern supplieren, die ihrer kanonischen Eigenheit entsprechen, wie sie in can. 230 § 3 aufgezählt werden: „nach Maßgabe der Rechtsvorschriften (…) den Dienst am Wort, die Leitung liturgischer Gebete, die Spendung der Taufe und die Austeilung der heiligen Kommunion" [112]. Die Diakone, obwohl sie mit den anderen Gläubigen nicht auf dieselbe Stufe gestellt werden können, können doch keine volle cura animarum ausüben [113]. Es ist angebracht, daß der Diözesanbischof mit größter Klugheit und pastoralem Weitblick vor allem die echte Notwendigkeit überprüft und dann die Bedingungen zur Befähigung der zu dieser Mitarbeit gerufenen Personen festlegt und die Aufgaben bestimmt, welche an jeden einzelnen gemäß den Umständen der jeweiligen Pfarrgemeinde zugeteilt werden müssen. In jedem Fall, mangels einer klaren Zuteilung der Aufgaben, obliegt es dem Moderator, der Priester ist, zu bestimmen, was zu machen ist. Der Ausnahmefall und die Vorläufigkeit dieser Formeln verlangt, innerhalb jener Pfarrgemeinden das Bewußtsein der absoluten Notwendigkeit von Priesterberufungen aufs höchste zu fördern, die Keime davon mit liebevoller Sorge zu pflegen und das gemeinschaftliche wie persönliche Gebet – auch für die Heiligung der Priester – zu fördern. Damit die Priesterberufungen in einer Gemeinschaft leichter erblühen können, ist es von großem Nutzen, daß in ihnen das Empfinden echter Liebe, tiefer Ehrfurcht und großen Begeisterung für die Realität der Kirche, der Braut Christi und Mitarbeiterin des Heiligen Geistes im Heilswerk, lebendig und verbreitet ist. Man sollte im Bewußtsein der Gläubigen immer jene Freude und jenen heiligen Stolz auf die kirchliche Zugehörigkeit wachhalten, wie sie zum Beispiel im ersten Petrusbrief und in der Offenbarung des Johannes so offenkundig ist (vgl. 1 Petr 3,14; Offb 2,13.17; 7,9; 14,1ff; 19,6; 22,14). Ohne die Freude und den Stolz auf diese Zugehörigkeit wird es auf psychologischer Ebene schwierig, das Glaubensleben selbst zu bewahren und zu entfalten. Man darf sich nicht darüber wundern, daß die Priesterberufungen, zumindest auf psychologischer Ebene, in manchen Umfeldern mit Mühe heranwachsen und zur Reife gelangen. „Es wäre ein verhängnisvoller Irrtum, sich mit den heutigen Schwierigkeiten abzufinden und so zu tun, als müsse man sich auf eine Kirche von morgen vorbereiten, die man sich gleichsam ohne Priester vorstellt. Auf diese Weise würden sich die Maßnahmen, die getroffen wurden, um derzeitige Mängel zu beheben, für die kirchliche Gemeinschaft trotz allem guten Willen tatsächlich als ernsthaft schädlich herausstellen“ [114] 25. „Wenn es darum geht, sich an der Wahrnehmung der Seelsorgsaufgaben in einer Pfarre zu beteiligen – für den Fall, daß diese wegen Priestermangels nicht über die direkte Seelsorge durch einen Pfarrer verfügt –, haben Ständige Diakone immer den Vortritt vor nicht geweihten Gläubigen“ [115]. Kraft der heiligen Weihe „leistet der Diakon den Dienst des Lehrens, da er das Wort Gottes verkündet und erläutert; des Heiligens, da er das Sakrament der Taufe, die Eucharistie und die Sakramentalien spendet, an der Feier der hl. Messe als ‚Diener des Blutes‘ teilnimmt, die Eucharistie bewahrt und austeilt; des Leitens als geistlicher Leiter der Gemeinde oder Bereichen des kirchlichen Lebens“ [116]. Großzügige Aufnahme sei den Diakonen, den Kandidaten für das Priestertum, gewährt, die ihren Pastoraldienst in der Pfarre verrichten. Für sie soll der Pfarrer, im Einverständnis mit dem Seminaroberen, Leiter und Meister sein, im Bewußtsein, daß auch von seinem Zeugnis an Übereinstimmung mit der eigenen Identität, an missionarischer Großzügigkeit im Dienst und an Liebe zur Pfarre die aufrichtige und völlige Hingabe an Christus seitens des Priesteramtskandidaten abhängen könnte. 26. Als Abbild des diözesanen Pastoralrates [117] ist von der kirchlichen Gesetzgebung die Möglichkeit vorgesehen – wenn dies vom Diözesanbischof, nach Anhörung des Priesterrates [118], als zweckmäßig angesehen wird – auch einen pfarrlichen Pastoralrat einzusetzen, dessen Grundzweck es ist, als institutionelle Einrichtung der geordneten Mitarbeit der Gläubigen in der Entfaltung der pastoralen Aktivität [119], die dem Priester eigen ist, zu dienen. Es handelt sich um ein beratendes Organ, das eingesetzt ist, damit die Gläubigen als Ausdruck ihrer Taufverantwortung dem Pfarrer, der dem Rat vorsteht [120], mit ihrer Beratung in pastoralen Belangen helfen können [121]. „Die Laien müssen immer mehr von der besonderen Bedeutung des apostolischen Einsatzes in ihrer Pfarre überzeugt werden“; man muß zu einer „überzeugten und breit angelegten Aufwertung der Pfarrpastoralräte“ [122] ermutigen. Der Grund dafür ist klar und übereinstimmend: „Unter den augenblicklichen Gegebenheiten können und müssen die Laien für das Wachsen einer wahren communio der Kirche innerhalb ihrer Pfarren und für die Erweckung des missionarischen Elans gegenüber Nichtglaubenden und den Glaubenden, die die religiöse Praxis teilweise oder gänzlich aufgegeben haben, viel investieren“ [123]. „Alle Gläubigen haben die Möglichkeit, ja manchmal auch die Pflicht, ihre Meinung über das Wohl der Kirche betreffende Angelegenheiten kundzutun, was auch durch Institutionen geschehen kann, die zu diesem Zwecke eingerichtet worden sind. […] Der Pastoralrat könnte eine sehr nützliche Hilfe leisten … durch Vorschläge und Empfehlungen bezüglich missionarischer, katechetischer und apostolischer Initiativen […], bezüglich der Förderung der Lehrausbildung und des sakramentalen Lebens der Gläubigen; bezüglich der Hilfe für die Hirtentätigkeit von Priestern in den verschiedenen sozialen Bereichen oder Gebieten; hinsichtlich des Modus‘, die öffentliche Meinung besser aufmerksam zu machen, etc.“ [124] Der Pastoralrat gehört zum Bereich der Beziehungen gegenseitiger Dienste zwischen dem Pfarrer und seiner Gläubigen, und daher hätte es keinen Sinn, ihn als ein Organ zu betrachten, das in der Leitung der Pfarre an des Pfarrers Stelle tritt oder unter dem Mehrheitskriterium die Leitung des Pfarrers praktisch konditioniert. In demselben Sinn können die Beschlußmechanismen hinsichtlich ökonomischer Fragen der Pfarre – wobei die Maßgabe des Rechts zur rechten und ehrlichen Verwaltung gewahrt bleibt – die pastorale Rolle des Pfarrers, des gesetzlichen Vertreters und Verwalters der Pfarrgüter [125], nicht konditionieren
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