Teil, Kapitel, Paragraph
1 II (2) | Liturgie beinhalten sollten, sowie jene »technischen Fächer,
2 II,Einl,2 | Gemeinschaften« zu sein, sowie »Anreger zum Dienst, d.h.
3 II,Einl,3 | Trauer- und Begräbnisfeiern sowie in der Verwaltung der Sakramentalien(16)
4 II,Einl,3 | und der Hilfeleistung (17) sowie in der Belebung von Gemeinden
5 II,Einl,6 | Grundlage der nationalen ratio sowie der vorliegenden Erfahrungen
6 II (26) | CIC, can. 368; 381 § 2), sowie eine Personalprälatur (vgl.
7 II, I,2 | hervorragendes pädagogisches Gespür sowie durch einen ausgeprägten
8 II,II | Natur zu berücksichtigen, sowie andere, die dem besonderen
9 II,II,1 | erwiesene Charakterstärke sowie über andere der zu empfangenden
10 II (39) | vorsätzliche Verstümmelung, sowie versuchter Selbstmord; 6)
11 II,III,6 | Taufschein und Firmzeugnis sowie die Bescheinigung über die
12 II,IV,1 | Existenz zu stehen hat, sowie den Kampf gegen den eigenen
13 II,IV,2 | der Heiligen zurückgreift, sowie eine harmonische Synthese
14 II,IV,3 | ethischer Übereinstimmungen sowie der kulturelle Pluralismus
15 II,IV,3 | öffentlich zu sprechen, sowie zu führen und zu beraten.~
16 II,IV,3 | Studium der Kirchenväter, sowie eine Grundkenntnis der Kirchengeschichte;~
17 III, 2,4 | die Verwaltungsaufgaben sowie die sozialen Hilfswerke
18 III (181)| heiliges Leben zu führen sowie das Wachstum der Kirche
19 III, 3,5 | das Ehe- und Familienleben sowie die berufliche Arbeit unweigerlich
20 III, 4,1 | Christus und zur Kirche sowie als »beständige Umkehr«,
21 III, 4,5 | Spiritualität abgehalten sowie Besuche an spirituell bedeutsamen
22 III, 4,5 | gewohnten asketischen Übungen sowie dem liturgischen Gebet und
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