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Kongregation für das Katholische Bildungswesen; Kongregation für den Klerus
Grundnormen für die Ausbildung der Ständigen Diakone

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  • DIREKTORIUM FÜR DEN DIENST UND DAS LEBEN DER STÄNDIGEN DIAKONE
    • 2. DIENSTAMT DES DIAKONS
      • Diakonie des Wortes
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Diakonie des Wortes

23. Bei der Weihe übergibt der Bischof dem Diakon das Evangelienbuch mit den Worten: »Empfange das Evangelium Christi, dessen Verkünder du geworden bist«.(82) Wie die Priester, so widmen sich auch die Diakone allen Menschen, sei es durch ihre gute Leitung oder durch die offene Predigt über das Geheimnis Christi, sei es durch die Weitergabe der christlichen Lehre oder durch das Eingehen auf aktuelle Probleme. Hauptaufgabe des Diakons ist daher die Zusammenarbeit mit dem Bischof und mit den Priestern bei der Ausübung des Dienstes(83) nicht an der eigenen Weisheit, sondern am Wort Gottes, um alle zur Umkehr und zur Heiligung zu bewegen.(84) Die Diakone sind verpflichtet, sich vor allem durch gründliches Studium der Heiligen Schrift, der Überlieferung, der Liturgie und des Lebens der Kirche auf die Erfüllung dieser Sendung vorzubereiten.(85) Außerdem sind sie verpflichtet, sich bei der Auslegung und Anwendung des der Kirche anvertrauten Glaubensgutes willig vom Lehramt derer leiten zu lassen, die »Zeugen der göttlichen und katholischen Wahrheit«(86) sind, nämlich vom Römischen Papst und den in Gemeinschaft mit ihm stehenden Bischöfen,(87) um »das Geheimnis Christi vollständig und getreu vorzulegen«.(88)

Schließlich müssen sie die Kunst erlernen, dem modernen Menschen in ganz unterschiedlichen kulturellen Situationen und in verschiedenen Lebensabschnitten den Glauben wirksam und vollständig zu vermitteln.(89)

24. Sache des Diakons ist es, das Evangelium zu verkünden und mitunter über das Wort Gottes zu predigen.(90) Unter Wahrung der rechtlich vorgesehenen Bedingungen haben die Diakone die Befugnis, überall zu predigen.(91) Diese Befugnis erwächst aus dem Sakrament und muß zumindest mit stillschweigender Zustimmung des Rektors der Kirche mit der Demut dessen ausgeübt werden, der Diener und nicht Herr des Gotteswortes ist. Aus diesem Grund bleibt die Mahnung des Apostels stets aktuell: »Daher erlahmt unser Eifer nicht in dem Dienst, der uns durch Gottes Erbarmen übertragen wurde. Wir haben uns von aller schimpflichen Arglist losgesagt; wir handeln nicht hinterhältig und verfälschen das Wort Gottes nicht, sondern lehren offen die Wahrheit. So empfehlen wir uns vor dem Angesicht Gottes jedem menschlichen Gewissen« (2 Kor 4, 1-2).(92)

25. In den Fällen, wo Diakone einer liturgischen Feier vorstehen oder nach Maßgabe der geltenden Normen(93) damit beauftragt werden, müssen sie der Homilie große Bedeutung beimessen als »Botschaft von den Wundertaten Gottes in der Geschichte des Heils, das heißt im Mysterium Christi, das allezeit in uns zugegen und am Werk ist, vor allem bei der liturgischen Feier«.(94) Sie müssen daher die Homilie mit besonderer Sorgfalt im Gebet, im Studium der heiligen Texte, in völligem Einklang mit dem Lehramt und im Nachdenken über die Erwartungen der anzusprechenden Gläubigen vorzubereiten wissen.

Eifer und Sorgfalt müssen sie auch auf die katechetische Unterweisung der Gläubigen in den verschiedenen Abschnitten des christlichen Daseins verwenden, um ihnen so zu helfen, den Glauben an Christus kennenzulernen, ihn durch den Empfang der Sakramente zu stärken und ihm in ihrem persönlichen, familiären, beruflichen und sozialen Leben Ausdruck zu verleihen.(95) Je stärker die Gesellschaft säkularisiert ist und je größer die Herausforderungen sind, vor die das moderne Leben den Menschen und das Evangelium stellt, um so dringender ist heute diese katechetische Unterweisung, die möglichst vollständig, getreu, klar und nicht problembeladen sein soll.

26. Für diese Gesellschaft ist die Neu-Evangelisierung bestimmt. Sie verlangt von den geweihten Amtsträgern äußerst selbstlose Anstrengung. Zu ihrer Förderung müssen die Diakone, »genährt vom Gebet und vor allem von der Liebe zur Eucharistie«,(96) außer ihrer Teilnahme an den auf Diözesan- oder Pfarrebene organisierten Ausbildungsprogrammen für Katechese, Evangelisierung, Sakramentenvorbereitung das Wort Gottes in ihr etwaiges berufliches Umfeld übertragen, sei es durch ein klares Wort, sei es allein durch ihre aktive Präsenz an den Orten, wo öffentliche Meinungsbildung stattfindet oder wo die sittlichen Normen zur Anwendung kommen (wie die sozialen Dienste, die Dienste zu Gunsten der Rechte der Familie, des Lebens usw.); sie müssen auch beachten, welche großen Möglichkeiten dem Dienst des Wortes der Religionsunterricht und die sittliche Erziehung an den Schulen,(97) das Lehren an katholischen und auch an staatlichen Universitäten(98) und der angemessene Gebrauch der modernen Kommunikationsmittel(99) bieten.

Gewiß erfordern diese neuen Foren außer der unverzichtbaren reinen Lehre eine sorgfältige Fachausbildung; sie stellen aber trotzdem höchst wirksame Mittel dar, um das Evangelium an die Menschen unserer Zeit und an die Gesellschaft heranzutragen. (100)

Schließlich haben die Diakone zu beachten, daß die den Glauben und die Sitten berührenden Schriften vor der Veröffentlichung dem Urteil des Ordinarius unterworfen werden müssen (101) und daß die Erlaubnis des Ortsbischofs erforderlich ist, um in Publikationen zu schreiben oder an Sendungen oder Veranstaltungen teilzunehmen, die es sich zur Gewohnheit gemacht haben, die katholische Religion oder die guten Sitten anzugreifen. Sie sollen sich bei Radio- und Fernsehübertragungen an die von den Bischofskonferenzen festgelegten Bestimmungen halten. (102)

Auf jeden Fall müssen sie stets die vorrangige, unverzichtbare Forderung beachten, bei der Darlegung der Wahrheit niemals Kompromisse einzugehen.

27. Die Diakone sollten daran denken, daß die Kirche ihrem Wesen nach missionarisch ist, (103) da sie selbst dem Plan des Vaters gemäß ihren Ursprung aus der Sendung des Sohnes und der Sendung des Heiligen Geistes herleitet und zudem noch vom auferstandenen Herrn ausdrücklich den Auftrag erhalten hat, allen Geschöpfen das Evangelium zu verkünden und jene, die glauben, zu taufen (vgl. Mk 16, 15-16; Mt 28, 19). Die Diakone sind Amtsträger dieser Kirche und können sich deshalb, auch wenn sie in eine Teilkirche inkardiniert sind, der missionarischen Aufgabe der Universalkirche nicht entziehen; sie müssen also, soweit es ihre familiären — wenn sie verheiratet sind — und beruflichen Verpflichtungen erlauben, stets auch für die missio ad gentes offen sein. (104)

Die Dimension des Dienstes ist der missionarischen Dimension der Kirche verpflichtet; oder, anders ausgedrückt, der missionarische Einsatz des Diakons umfaßt den Dienst des Wortes, der Liturgie und der Nächstenliebe, die ihrerseits das Alltagsleben miteinbeziehen. Die Mission erstreckt sich auf das Zeugnis Christi auch bei der etwaigen Ausübung eines weltlichen Berufes.




82) Pontificale Romanum - De ordinatione Episcopi, Presbyterorum et Diaconorum, Nr. 210: aaO. 125: »Accipe Evangelium Christi, cuius praeco effectus es; et vide, ut quod legeris credas, quod credideris doceas, quod docueris imiteris«.



83) Vgl. II. Vat. Konzil, Dogmat. Konstitution Lumen gentium, 29. »Aufgabe der Diakone ist es, im Dienst am Wort dem Gottesvolk in Gemeinschaft mit dem Bischof und seinem Presbyterium zu dienen« (CIC, can. 757); »In der Verkündigung haben die Diakone am Dienst der Priester teil« (Johannes Paul II., Ansprache an die Priester, Diakone, Ordensleute und Seminaristen in der St. Joseph-Basilika in Montréal, Kanada [11. September 1984], Nr. 9: AAS 77 [1985] 396).



84) Vgl. II. Vat. Konzil, Dekret Presbyterorum ordinis, 4.



85) Vgl. ebd., Dogmat. Konstitution Dei verbum, 25; Kongregation für das Katholische Bildungswesen, Rundschreiben Come è a conoscenza; CIC, can. 760.



86) II. Vat. Konzil, Dogmat. Konstitution Lumen gentium, 25a; Dogmat. Konstitution Dei verbum, 10a.



87) Vgl. CIC, can. 753.



88) Ebd., can. 760.



89) Vgl. ebd., can. 769.



90) Vgl. Institutio Generalis Missalis Romani, Nr. 61; Missale Romanum, Ordo lectionis Missae Praenotanda, Nr. 8, 24 u. 50: ed. typica altera, 1981.



91) Vgl. CIC, can. 764.



92) Vgl. Kongregation für den Klerus, Direktorium für den Dienst und das Leben der Priester Tota Ecclesia (31. Januar 1994), Nr. 45-47: aaO. 43-48.



93) Vgl. Institutio Generalis Missalis Romani, Nr. 42, 61; Kongregation für den Klerus, Päpstlicher Rat für die Laien, Kongregation für die Glaubenslehre, Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung, Kongregation für die Bischöfe Kongregation für die Evangelisierung der Völker, Kongregation für die Institute des geweihten Lebens und für die Gesellschaften des apostolischen Lebens, Päpstlicher Rat für die Interpretation von Gesetzestexten, Instruktion zu einigen Fragen über die Mitarbeit der Laien am Dienst der Priester Ecclesiae de mysterio (15. August 1997), Art. 3.



94) II. Vat. Konzil, Konstitution über die hl. Liturgie Sacrosanctum Concilium, Nr. 35; vgl. 52; CIC, can. 767 § 1.



95) Vgl. CIC, can. 779; vgl. Kongregation für den Klerus Allgemeines Direktorium für die Katechese (15. August 1977), Nr. 216.



96) Paul VI., Apostol. Schreiben Evangelii nuntiandi (8. Dez. 1975): AAS 68 (1976) 5-76.



97) Vgl. CIC, cann. 804-805.



98) Vgl. ebd., can. 810.



99) Vgl. CIC, can. 761.



100) Vgl. ebd., can. 822.



101) Vgl. ebd., can. 823 § 1.



102) Vgl. ebd., can. 831 § 1.



103) II. Vat. Konzil, Dekret Ad gentes, 2a.



104) Vgl. CIC, cann. 784, 786.






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