Diakonie
der Liturgie
28.
Der Weiheritus stellt noch einen anderen Aspekt des Diakonenamtes heraus: den
Altardienst. (105)
Der
Diakon empfängt das Weihesakrament, um als Amtsträger in hierarchischer
Gemeinschaft mit dem Bischof und den Priestern der Heiligung der christlichen
Gemeinschaft zu dienen. Dem Dienstamt des Bischofs und, untergeordnet, dem der
Priester leistet der Diakon eine sakramentale und somit verbindliche,
wesentliche, unverkennbare Hilfe.
Daraus
ergibt sich ganz klar, daß sich seine Diakonie am Altar, da sie aus dem
Weihesakrament hervorgegangen ist, wesentlich von jedem liturgischen Dienst
unterscheidet, den die Hirten den nicht geweihten Gläubigen anvertrauen
können. Der liturgische Dienst des Diakons unterscheidet sich von dem des
geweihten Amtspriestertums. (106)
Daraus
folgt, daß der Diakon bei der Darbringung des eucharistischen Opfers
nicht das Mysterium vollziehen kann, sondern einerseits wirksam das gläubige
Volk verkörpert, ihm in besonderer Weise hilft, die Aufopferung seines
Lebens mit der Opfergabe Christi zu verbinden; und andererseits im Namen
Christi selbst dazu dient, die Kirche an den Früchten seines Opfers
teilhaben zu lassen.
Da »die
Liturgie der Höhepunkt ist, dem das Tun der Kirche zustrebt, und zugleich
die Quelle, aus der alle ihre Kraft strömt«, (107) ist dieses
Vorrecht der Diakonenweihe auch eine sakramentale Gnade, die das ganze
Dienstamt befruchten soll; dieser Gnade ist auch mit einer sorgfältigen
und gründlichen theologisch-liturgischen Vorbereitung Rechnung zu tragen,
um in würdiger Weise an der Feier der Sakramente und der Sakramentalien
teilnehmen zu können.
29.
Der Diakon muß in seinem Dienstamt immer das Bewußtsein dafür
wachhalten, daß »jede liturgische Feier als Werk Christi, des Priesters,
und seines Leibes, der die Kirche ist, in vorzüglichem Sinn heilige
Handlung [ist], deren Wirksamkeit kein anderes Tun der Kirche an Rang und Maß
erreicht«. (108) Die Liturgie ist Quelle der Gnade und Heiligung. Ihre
Wirksamkeit rührt von Christus, dem Erlöser, her und beruht nicht auf
der Heiligkeit des Amtsträgers. Diese Gewißheit soll den Diakon
demütig machen, der das Werk Christi niemals kompromittieren kann, und ihn
gleichzeitig zu einem heiligmäßigen Leben anspornen, um sein
würdiger Diener zu sein. Die liturgischen Handlungen lassen sich daher
nicht auf private oder soziale Handlungen reduzieren, die ein jeder auf seine
Weise feiern kann, sondern sie gehören zum ganzen Leib der Kirche.
(109) Die Diakone müssen die den heiligen Mysterien eigenen Normen
mit Ehrfurcht einhalten, um eine bewußte Beteiligung der Gläubigen
herbeizuführen, die ihren Glauben stärken, Gott Ehre erweisen und die
Kirche heiligen soll. (110)
30.
Gemäß der Überlieferung der Kirche und nach Maßgabe der
Rechtsvorschrift (111) ist es Sache der Diakone, »dem Bischof und den
Priestern bei der Feier der göttlichen Geheimnisse zu helfen«.
(112) Daher sollen sie sich um die Feier von Gottesdiensten
bemühen, die die ganze versammelte Gemeinschaft miteinbeziehen, indem sie
sich um die innere Beteiligung aller und um die Wahrnehmung der verschiedenen
Ämter kümmern. (113)
Dabei
sollen sie auch die wichtige ästhetische Dimension vor Augen haben, die
dem ganzen Menschen die Schönheit der Feier bewußt macht. Musik und
Gesang, wenn auch nur in bescheidener, schlichter Form, das gepredigte Wort,
die Gemeinschaft der Gläubigen, die den Frieden und die Vergebung Christi
erleben, sind ein kostbares Gut, um dessen Vermehrung sich der Diakon
seinerseits annehmen muß.
Sie
haben sich immer getreu an das zu halten, was von den liturgischen Büchern
vorgeschrieben ist, ohne dabei eigenmächtig etwas hinzuzufügen,
wegzulassen oder zu ändern. (114) Die Liturgie zu manipulieren
bedeutet, sie der in ihr vorhandenen Fülle des Geheimnisses Christi zu
berauben, und könnte Zeichen für eine gewisse Anmaßung
gegenüber dem sein, was von der Weisheit der Kirche festgelegt worden ist.
Die Diakone sollen sich daher darauf beschränken, alles und nur das zu
tun, für das sie zuständig sind. (115)Sie haben die
vorgeschriebenen liturgischen Gewänder mit Würde zu tragen.
(116) Die über der Albe getragene Dalmatik in den verschiedenen,
jeweils passenden liturgischen Farben, mit Zingulum und Stola, »ist das dem
Diakon eigene Gewand«. (117)
Zum
Dienst der Diakone gehört auch die Vorbereitung der Gläubigen auf die
Sakramente und die seelsorgerische Betreuung nach dem Gottesdienst.
31.
Der Diakon ist, mit dem Bischof und dem Priester, »ordentlicher Spender der
Taufe«. (118) Für die Ausübung dieser Befugnis braucht es
entweder die Erlaubnis von dem eigentlich für die Taufe seiner Pfarrkinder
zuständigen Pfarrer (119) oder es muß ein Notfall vorliegen.
(120) Besondere Bedeutung kommt dem Dienst der Diakone bei der
Vorbereitung auf dieses Sakrament zu.
32.
Bei der Feier der Eucharistie assistiert und hilft der Diakon denen, die der
liturgischen Versammlung vorstehen und die Konsekration der Gestalten des
Leibes und Blutes des Herrn vornehmen, also dem Bischof und den Priestern,
(121) wie von der Institutio Generalis im Missale Romanum
festgelegt, (122) und bringt so Christus, den Gottesknecht, zum
Ausdruck: er steht neben dem Priester und hilft ihm; im besonderen assistiert
er bei der Feier der hl. Messe einem blinden oder an einer anderen
Schwäche leidenden Priester; (123) am Altar vollzieht er den
Dienst des Kelches und des Evangelienbuches, trägt den Gläubigen die
Gebetsintentionen vor und lädt sie zum Austausch des Friedenszeichens ein;
stehen andere Diener nicht zur Verfügung, vollzieht er je nach den
Erfordernissen deren Ämter.
Es ist
nicht Aufgabe des Diakons, das eucharistische Hochgebet und die Orationen
vorzutragen; ebenso ist es ihm nicht erlaubt, Handlungen und Gesten zu
verrichten, die ausschließlich dem zelebrierenden Priester vorbehalten
sind. (124)
Dem
Diakon kommt es zu, die Lesungen aus der Heiligen Schrift vorzutragen.
(125)
Als
ordentlicher Spender der heiligen Kommunion (126) teilt er sie
während oder außerhalb der Eucharistiefeier aus und bringt sie als
Wegzehrung zu den Kranken. (127) Ordnungsgemäße Aufgabe des
Diakons ist auch die Aussetzung des Allerheiligsten und die Erteilung des
eucharistischen Segens. (128) Ihm obliegt auch die Leitung etwaiger
Sonntagsgottesdienste, wenn kein Priester zur Verfügung steht.
(129)
33.
Den Diakonen kann auch die Familienseelsorge übertragen werden, für
die als erster der Bischof verantwortlich ist. Diese Verantwortlichkeit
umfaßt moralische und liturgische Fragen, aber auch solche
persönlicher und sozialer Art, wenn es darum geht, der Familie in ihren
Schwierigkeiten und Leiden Stütze zu sein. (130) Ausgeübt
werden kann eine solche Verantwortung auf diözesaner oder, unter der
Autorität eines Pfarrers, auf lokaler Ebene in der katechetischen
Unterweisung über die christliche Ehe, in der persönlichen Vorbereitung
der künftigen Ehegatten, in der fruchtbringenden Feier des Sakramentes und
in der den Brautleuten nach der Eheschließung angebotenen Hilfe.
(131)
Verheiratete
Diakone können eine große Hilfe sein bei der Darlegung dessen, was
das Evangelium über die eheliche Liebe, über die Tugenden, die sie
schützen, sagt, und bei der Ausübung einer christlich und menschlich
verantwortungsvollen Elternschaft.
Sache
des Diakons ist es auch, wenn er vom Pfarrer oder vom Ortsordinarius die
entsprechende Befugnis erhält, der Feier der Trauung extra Missam
vorzustehen und im Namen der Kirche den Trausegen zu erteilen. (132)
Die Delegierung an den Diakon kann unter den vorgesehenen Bedingungen auch in
allgemeiner Form erfolgen (133) und kann ausschließlich in den
vom Codex des kanonischen Rechtes festgelegten Formen subdelegiert
werden. (134)
34. Es
ist festgelegte Lehre, (135) daß die Spendung des Sakramentes der
Krankensalbung dem Bischof und den Priestern vorbehalten ist, in Verbindung mit
der Abhängigkeit dieses Sakramentes von der Sündenvergebung und dem
würdigen Empfang der Eucharistie.
Die
seelsorgliche Betreuung der Kranken kann Diakonen übertragen werden. Der
mühsame Dienst, den Kranken im Schmerz beizustehen, die katechetische
Unterweisung, um sie auf den Empfang des Sakramentes der Krankensalbung
vorzubereiten, die Vertretung des Priesters bei der Vorbereitung der
Gläubigen auf den Tod und die Spendung der Wegzehrung mit dem dafür
eigenen Ritus sind Mittel, mit welchen Diakone den Gläubigen die Nächstenliebe
der Kirche vor Augen führen. (136)
35.
Diakone sind nach Vorschrift der Kirche verpflichtet, das Stundengebet zu
verrichten, durch das sich der ganze Mystische Leib mit dem Gebet vereint, das
Christus, das Haupt, an den Vater im Himmel richtet. Im Bewußtsein dieser
Verantwortung haben sie täglich dieses Gebet zu verrichten, und zwar
entsprechend den genehmigten liturgischen Büchern und in dem von der
Bischofskonferenz bestimmten Umfang. (137) Darüber hinaus sollen
sie versuchen, die Teilnahme der christlichen Gemeinschaft an der Feier des
Stundengebetes zu fördern, das niemals eine private Handlung, sondern
immer ein Akt der ganzen Kirche ist, (138) auch dann, wenn er vom
einzelnen verrichtet wird.
36.
Der Diakon ist Diener der Sakramentalien, das heißt jener »heiligen
Zeichen, durch die in einer gewissen Nachahmung der Sakramente Wirkungen,
besonders geistlicher Art, bezeichnet und kraft der Fürbitte der Kirche
erlangt werden«.(139)
Der
Diakon kann also ganz eng mit dem kirchlichen und sakramentalen Leben
verbundene Segnungen vornehmen, die ihm von Rechts wegen ausdrücklich
gestattet werden, (140) und außerdem ist es seine Sache, der
Bestattungsfeier ohne hl. Messe und dem Bestattungsritus vorzustehen. (141)
Wenn
jedoch ein Priester zugegen und verfügbar ist, ist dieser mit der Aufgabe
des Vorsitzes der Feier zu betrauen. (142)
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