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Kongregation für das Katholische Bildungswesen; Kongregation für den Klerus
Grundnormen für die Ausbildung der Ständigen Diakone

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  • DIREKTORIUM FÜR DEN DIENST UND DAS LEBEN DER STÄNDIGEN DIAKONE
    • 3. SPIRITUALITÄT DES DIAKONS
      • Berufung zur Heiligkeit
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Berufung zur Heiligkeit

44. Die allgemeine Berufung zur Heiligkeit hat ihren Ursprung in der »Taufe des Glaubens«, in der wir alle »wahrhaft Kinder Gottes und der göttlichen Natur teilhaftig und so wirklich heilig geworden« sind. (177)

Das Weihesakrament verleiht den Diakonen »eine neue Weihe an Gott«, durch die sie »durch die Salbung des Heiligen Geistes geweiht und von Christus ausgesandt« (178) werden zum Dienst am Volk Gottes »für den Aufbau des Leibes Christi« (Eph 4, 12).

»Daraus erwächst die diakonische Spiritualität, die ihren Ursprung in der "sakramentalen Diakonatsgnade" hat, wie das II. Vatikanische Konzil sie nennt. (179) Sie ist nicht nur eine wertvolle Hilfe bei der Erfüllung der verschiedenen Aufgaben, sondern sie beeinflußt tiefgreifend Geist und Herz des Diakons, indem sie ihn zur Hingabe seiner ganzen Person im Dienst für das Reich Gottes und die Kirche verpflichtet. Wie die Bezeichnung "Diakonat" selbst aussagt, kennzeichnet der Geist des Dienens das innere Fühlen und Wollen dessen, der dieses Weihesakrament empfängt. Durch den Diakonat will man verwirklichen, was Jesus in bezug auf seine Sendung gesagt hat: "Der Menschensohn ist nicht gekommen, um sich dienen zu lassen, sondern um zu dienen"« (Mk 10, 45; Mt 20, 28). (180) So lebt der Diakon durch seinen und in seinem Dienst die Tugend des Gehorsams: wenn er die ihm übertragenen Aufträge getreu erfüllt, dient er dem Bischofs- und dem Priesterstand in den munera (Ämtern) der Sendung Christi. Und was er ausführt, ist der Hirtendienst zum Wohl der Menschen.

45. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, daß der Diakon dankbar die Einladung zur Nachfolge Christi, des Gottesknechtes, annimmt und eigens darauf bedacht ist, unter den verschiedenen Lebensumständen zuverlässig daran festzuhalten. Das in der Weihe empfangene Wesensmerkmal erzeugt eine Gleichgestaltung mit Christus, welcher der Geweihte nachkommen und sie in seinem ganzen Leben wachsen lassen soll.

Die Heiligung als eine Forderung für jeden Gläubigen (181) findet eine weitere Grundlage für den Diakon in der besonders empfangenen Weihe. (182) Sie schließt die Praktizierung der christlichen Tugenden und der verschiedenen Gebote und Räte evangelischen Ursprungs je nach dem eigenen Lebensstand ein. Der Diakon ist aufgerufen, heiligmäßig zu leben, weil ihn der Heilige Geist durch das Sakrament der Taufe und der Weihe geheiligt und ihn als Diener des Werkes eingesetzt hat, mit dem die Kirche Christi dem Menschen dient und ihn heiligt. (183)

Insbesondere für die Diakone bedeutet die Berufung zur Heiligkeit »Nachfolge Jesu in dieser Haltung des demütigen Dienstes, der nicht nur in den Werken der Liebe Ausdruck findet, sondern die ganze Denk- und Handlungsweise bestimmt und formt«, (184) weshalb sie, »wenn ihr Dienst mit diesem Geist übereinstimmt, noch mehr den charakteristischen Wesenszug Christi ins Licht stellen: den Dienst«, (185) um nicht nur »Diener Gottes«, sondern auch Diener Gottes an den eigenen Brüdern zu sein. (186)




177) Ebd., Dogmat. Konstitution Lumen gentium, 40.



178) Ebd., Dekret Presbyterorum ordinis, 12b.



179) Ebd., Dekret Ad gentes, 16.



180) Johannes Paul II., Katechese bei der Generalaudienz (20. Oktober 1993), Nr. 1: Insegnamenti, XVI, 2 (1993), 1053.



181) »Alle Gläubigen müssen je nach ihrer eigenen Stellung ihre Kräfte einsetzen, ein heiliges Leben zu führen sowie das Wachstum der Kirche und ihre ständige Heiligung zu fördern« (CIC, can. 210).



182) »... die Diakone, die den Geheimnissen Christi und der Kirche dienen und sich deshalb von jedem Laster rein bewahren, Gott gefallen und für alle Gute vor den Menschen sorgen müssen (vgl. 1 Tim 3,8-18 und 12-13)«: (II. Vat. Konzil, Dogmat. Konstitution Lumen gentium, 41). Vgl. auch Paul VI., Apostol. Schreiben Sacrum Diaconatus Ordinem, VI, 25: aaO. 702.



183) »In ihrer Lebensführung sind die Kleriker in besonderer Weise zum Streben nach Heiligkeit verpflichtet, da sie, durch den Empfang der Weihe in neuer Weise Gott geweiht, Verwalter der Geheimnisse Gottes zum Dienst an seinem Volke sind« (CIC, can. 276 § 1).



184) Johannes Paul II., Katechese bei der Generalaudienz am 20. Oktober 1993, Nr. 2: Insegnamenti, XVI, 2 (1993) 1054.



185) Ebd., Nr. 1: Insegnamenti, XVI, 2 (1993) 1054.



186) Vgl. II. Vat. Konzil, Dekret Apostolicam actuositatem, 4, 8; Pastoralkonstitution Gaudium et spes, 27, 93.






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