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Kongregation für das Katholische Bildungswesen; Kongregation für den Klerus
Grundnormen für die Ausbildung der Ständigen Diakone

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  • DIREKTORIUM FÜR DEN DIENST UND DAS LEBEN DER STÄNDIGEN DIAKONE
    • 3. SPIRITUALITÄT DES DIAKONS
      • Spiritualität des Diakons und Lebensstände
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Spiritualität des Diakons und Lebensstände

59. Im Unterschied zu den Anforderungen für das Presbyterium, können zum ständigen Diakonat zunächst zölibatäre Männer zugelassen werden, aber auch Männer, die im Sakrament der Ehe leben, oder verwitwete Männer. (217)

60. Die Kirche anerkennt mit Dankbarkeit das großartige, einigen ihrer Mitglieder von Gott gewährte Geschenk des Zölibats und hat es in verschiedenen Formen sowohl im Orient wie im Abendland mit dem geweihten Amt verbunden, dem es immer und auf wunderbare Weise angemessen ist. (218) Die Kirche weiß auch, daß dieses Charisma, das aus Liebe um des Himmelreiches willen (vgl. Mt 19, 12) angenommen und gelebt wird, die ganze Person des Diakons auf Christus hin ausrichtet, der sich in der Ehelosigkeit selbst hingab für den Dienst am Vater und um die Menschen zur Fülle des Reiches zu führen. Diese Gesamtentscheidung, Gott zu lieben und den Brüdern zu dienen, widerspricht keineswegs der persönlichen Entfaltung des Diakons, sondern begünstigt sie, da die wahre Vollkommenheit jedes Menschen die Nächstenliebe ist. In der Tat, im Zölibat erscheint die Liebe als Zeichen dafür, daß einer sich mit ungeteiltem Herzen vollständig Christus weiht und sich frei dem Dienst an Gott und den Menschen widmet, (219) weil eben die Zölibatsentscheidung nicht Verachtung der Ehe oder Weltflucht bedeutet, sondern vielmehr eine bevorzugte Möglichkeit, den Menschen und der Welt zu dienen.

Die Menschen unserer Zeit, die so oft in Vergänglichem versinken, sind besonders sensibel für das Zeugnis derer, die durch ihr Leben das Ewige verkünden. Die Diakone dürfen es daher nicht versäumen, den Brüdern durch ihr getreues Festhalten am Zölibat dieses Zeugnis anzubieten und sie so zur Suche nach jenen Werten anzuspornen, die offenbar machen, daß der Mensch zur Transzendenz berufen ist. »Der Zölibat "um des Himmelreiches willen" ist nicht nur ein eschatologisches Zeichen, sondern hat auch große Bedeutung für den Dienst am Volk Gottes im gegenwärtigen Leben«. (220)

Um die von Gott zum Wohl der gesamten Kirche empfangene Gabe während des ganzen Lebens besser zu schützen, dürfen die Diakone nicht zu sehr auf die eigenen Möglichkeiten vertrauen, sondern müssen immer einen Geist demütiger Klugheit und Wachsamkeit haben und daran denken, daß »der Geist willig, aber das Fleisch schwach« ist (Mt 26, 41); außerdem sollen sie am Gebetsleben festhalten und die mit ihrem Dienstamt verbundenen Verpflichtungen erfüllen.

Sie haben sich mit Klugheit gegenüber Personen zu verhalten, mit denen ein vertraulicher Umgang die Enthaltsamkeit in Gefahrbringen oder Anstoß erregen kann. (221)

Schließlich müssen sie sich bewußt sein, daß unsere heutige pluralistische Gesellschaft zu sorgfältiger Unterscheidung verpflichtet, was den Gebrauch der sozialen Kommunikationsmittel betrifft.

61. Auch das Sakrament der Ehe, das die Liebe der Ehegatten heiligt und sie als wirksames Zeichen der Liebe herausstellt, mit der Christus sich der Kirche hingibt (vgl. Eph 5, 25), ist ein Gottesgeschenk und muß das geistliche Leben des verheirateten Diakon nähren. Da das Ehe- und Familienleben sowie die berufliche Arbeit unweigerlich seine ihm für den Dienst zur Verfügung stehende Zeit einschränken, bedarf es eines besonderen Einsatzes, um — auch durch das gemeinsame Gebet — zur notwendigen Einheit zu gelangen. In der Ehe wird die Liebe zu zwischenmenschlicher Hingabe, zu gegenseitiger Treue, zur Quelle neuen Lebens, zur Stütze in Freude und Schmerz; mit einem Wort, die Liebe wird zum Dienst. Dieser im Glauben gelebte Dienst an der Familie ist für die anderen Gläubigen Beispiel für die Liebe in Christus, und der verheiratete Diakon muß davon auch Gebrauch machen, um seiner Nächstenliebe in der Kirche Auftrieb zu verleihen.

Der verheiratete Diakon soll seine Verantwortung besonders darin sehen, dab er ein klares Zeugnis von der Heiligkeit der Ehe und der Familie abgibt. Je mehr die Eheleute in ihrer Liebe füreinander wachsen, um so stärker wird ihre Hingabe an die Kinder sein und als um so bedeutsamer wird sich ihr Beispiel für die christliche Gemeinschaft erweisen. »Die Pflege und Vertiefung der gegenseitigen opferbereiten Liebe zwischen Mann und Frau stellen vielleicht die wesentlichste Beteiligung der Frau des Diakons am öffentlichen Amt ihres Mannes in der Kirche dar«. (222) Diese Liebe wächst dank der Tugend der Keuschheit, die immer, auch durch die Übung verantwortlicher Elternschaft, durch die Erfahrung der Achtung für den Ehepartner und durch die Einhaltung einer gewissen Enthaltsamkeit wirksam ist. Diese Tugend begünstigt die reife Hingabe, die sich sehr bald im Dienst äußert, während sie besitzergreifendes Verhalten, Vergötzung des beruflichen Erfolges, Unfähigkeit zur Zeiteinteilung beseitigt und glaubwürdige zwischenmenschliche Beziehungen und das Gespür und die Fähigkeit begünstigt, jeder Sache ihren richtigen Platz zu geben.

Man möge entsprechende, an die ganze Familie gerichtete Initiativen zur Sensibilisierung für den diakonischen Dienst ergreifen. Die Ehefrau des Diakons, die ihre Zustimmung zur Entscheidung ihres Mannes gegeben hat, (223) soll Hilfe und Unterstützung erhalten, damit sie ihre Rolle mit Freude und Diskretion lebt und alles, was die Kirche und insbesondere die ihrem Ehemann übertragenen Aufgaben angeht, zu schätzen weiß. Aus diesem Grund soll sie über das Tun ihres Mannes informiert sein, wobei jedoch jede ungebührende Einmischung vermieden werden muß, um ein ausgewogenes und harmonisches Verhältnis zwischen Familien-, Berufs- und kirchlichem Leben abzustimmen und zu realisieren. Auch die Kinder des Diakons werden, wenn sie entsprechend vorbereitet sind, die Entscheidung des Vaters schätzen und sich besonders aufmerksam im Apostolat und im konsequenten Lebenszeugnis engagieren können.

Schließlich ist die Familie des Diakons, wie übrigens jede christliche Familie, aufgerufen, lebhaft und verantwortungsvoll an der Sendung der Kirche in der Welt von heute teilzunehmen. »Der Diakon und seine Frau müssen ein Vorbild für die Treue und Unauflöslichkeit der christlichen Ehe vor einer Welt sein, die solche Zeichen bitter nötig hat. Dadurch, daß sie die Anforderungen des Ehelebens und des Alltags im Geist des Glaubens annehmen, stärken sie das Familienleben nicht nur in der Gemeinschaft der Kirche, sondern in der ganzen Gesellschaft. Sie zeigen auch, wie die Verpflichtungen von Familie, Arbeit und Amt in dem Dienst der Sendung der Kirche aufeinander abgestimmt werden können. Diakone und ihre Frauen und Kinder können für andere, die für die Förderung des Familienlebens arbeiten, eine große Ermutigung darstellen«. (224)

62. Einzugehen ist noch auf die Situation, die durch den Tod der Ehefrau eines Diakons entsteht. Ein Lebensumstand, der im Glauben und in christlicher Hoffnung gelebt werden muß. Der Witwenstand darf, wenn es Kinder gibt, die Hingabe an sie nicht zerstören; und er sollte auch nicht zu hoffnungsloser Trauer verleiten. Dieser Lebensabschnitt ist, so schmerzlich er auch sein mag, ein Aufruf zu innerer Läuterung und ein Anreiz, zu wachsen in der Liebe und im Dienst an seinen Lieben und an allen Mitgliedern der Kirche. Er ist auch ein Aufruf, in der Hoffnung zu wachsen, da die treue Erfüllung des Dienstes ein Weg ist, Christus und die geliebten Menschen in der Herrlichkeit des Vaters zu erreichen.

Man muß jedoch erkennen, daß dieses Ereignis im Alltagsleben der Familie eine neue Situation herbeiführt, die die persönlichen Beziehungen beeinflußt und in vielen Fällen die wirtschaftlichen Probleme bestimmt. Aus diesem Grund muß dem verwitweten Diakon mit viel Liebe geholfen werden, seine neue persönliche Situation zu erkennen und zu akzeptieren und weder die Erziehungspflicht gegenüber etwaigen Kindern noch die neuen Erfordernisse der Familie zu vernachlässigen.

Insbesondere wird der Witwer Begleitung erhalten müssen bei der Erfüllung der Verpflichtung zur vollkommenen und immerwährenden Enthaltsamkeit (225) und Hilfe erfahren im Verständnis der fundierten kirchlichen Begründungen, die das Eingehen einer neuen Ehe für unerlaubt erklären (vgl. 1 Tim 3, 12), gemäß er beständigen Disziplin sowohl der Ostkirche als auch der Westkirche. (226) Das kann dadurch erreicht werden, daß sich der Diakon aus Liebe zu Gott im Dienst intensiver um andere kümmert. Ein großer Trost wird in diesen Fällen für die Diakone die brüderliche Hilfe der anderen geistlichen Amtsträger, der Gläubigen und die Nähe des Bischofs sein.

Bleibt die Frau des Diakons als Witwe zurück, soll sie, was ihre Bedürfnisse angeht, von den Amtsträgern und den Gläubigen, soweit es die vorhandenen Möglichkeiten erlauben, nicht vernachlässigt werden.




217) Vgl. II. Vat. Konzil, Dogmat. Konstitution Lumen gentium, 29b.



218) »His rationibus in mysteriis Christi Eiusque missione fundatis, coelibatus... omnibus ad Ordinem sacrum promovendis lege impositum est« II. Vat. Konzil, Dekret Presbyterorum ordinis, 16; vgl. CIC, can. 247 § 1; can. 277 § 1; can. 1037.



219) Vgl. CIC, can. 277 § 1; II. Vat. Konzil, Dekret Optatam totius, 10.



220) Johannes Paul II., Schreiben Novo incipiente an die Priester der Kirche zum Gründonnerstag (8. April 1979), 8: AAS 71 (1979) 408.



221) Vgl. CIC, can. 277 § 2.



222) Johannes Paul II., Ansprache an die ständigen Diakone der USA in Detroit (19. September 1987), Nr. 5: Insegnamenti, X, 3 (1987) 657.



223) Vgl. CIC, can. 1031 § 2.



224) Johannes Paul II., Ansprache an die ständigen Diakone der USA in Detroit (19. September 1987), 5: Insegnamenti, X, 3 (1987) 658-659.



225) Vgl. CIC, can. 277 § 1.



226) Cf Paolo VI, Apostol. Schreiben Sacrum Diaconatus Ordinem, III, 16: aaO. 701; Ders. Apostol. Schreiben Ad pascendum, VI: aaO. 539; CIC can. 1087; Eventuelle Ausnahmen sind gemäß dem Rundbrief der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung an die diözesanen Ordinarien und die Generaloberen der Institute des geweihten Lebens und Gesellschaften des apostolischen Lebens, N. 26397, 7. Juni 1997, Nr. 8, geregelt.






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