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Kongregation für das Katholische Bildungswesen; Kongregation für den Klerus
Grundnormen für die Ausbildung der Ständigen Diakone

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  • DIREKTORIUM FÜR DEN DIENST UND DAS LEBEN DER STÄNDIGEN DIAKONE
    • 4. WEITERBILDUNG DES DIAKONS
      • Beteiligte
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Beteiligte

65. Aus der Sicht des Diakons als Erstverantwortlichem stellt die Weiterbildung also vor allem einen ständigen Bekehrungsvorgang dar, der die Existenz des Diakons als solchen, das heißt seine ganze durch das Sakrament geweihte und zum Dienst an der Kirche bestimmte Person, betrifft und alle seine Fähigkeiten zur Entfaltung bringt, damit er in jeder Altersstufe und Lebenslage und in den verschiedenen Verantwortlichkeiten, die ihm vom Bischof übertragen werden, die empfangenen Gaben seines Dienstamtes in ihrer Fülle zu leben vermag. (232)

Das sorgende Bemühen der Kirche um die Weiterbildung der Diakone wäre darum ohne das Engagement eines jeden von ihnen unwirksam. Diese Bildung darf sich nämlich nicht allein auf die Teilnahme an Kursen, an Studientagen usw. beschränken, sondern sie verlangt von jedem Diakon, daß er in bewußter Kenntnis dieser Notwendigkeit die Weiterbildung mit Interesse und einem gewissen gesunden Unternehmungsgeist praktiziert. Der Diakon soll nach kirchlichen Kriterien ausgewählte Bücher lesen, er soll nicht versäumen, sich die eine oder andere Veröffentlichung in den lehramtsgetreuen Zeitschriften anzusehen, und die tägliche Meditation nicht unterlassen. Ein wichtiger Teil des Dienstes, der von ihm verlangt wird, besteht eben darin, daß er sich ständig weiterbildet, um immer besser und noch mehr dienen zu können.

66. Aus der Sicht des Bischofs (233) und der mit den Bischöfen zusammenarbeitenden Priester, die die Verantwortung und die Last ihrer Durchführung tragen, die Weiterbildung darin, den Diakonen zu helfen, jeglichen Dualismus oder Bruch zwischen Spiritualität und Dienstcharakter zu überwinden, zuvor aber noch, jeden Bruch zwischen ihrem etwaigen Zivilberuf und der diakonischen Spiritualität zu überwinden und »großzügig dem Einsatz zu entsprechen, den die Würde und die Verantwortung erfordern, die Gott ihnen durch das Weihesakrament übertragen hat; im Bewahren, Verteidigen und Entfalten ihrer spezifischen Identität und Berufung; in der Heiligung ihrer selbst und der anderen durch Ausübung ihres Dienstes«.(234)

Die beiden Sichtweisen ergänzen sich gegenseitig und berufen sich aufeinander, weil sie, mit Hilfe der übernatürlichen Gaben, in der inneren Einheit der Person begründet sind.

Die Hilfe, die die Ausbildner anbieten sollen, wird um so wirksamer sein, je mehr sie den persönlichen Bedürfnissen jedes einzelnen Diakons entspricht; denn ein jeder lebt seinen Dienst in der Kirche als einmalige Person und in seinen eigenen Gegebenheiten.

Diese personbezogene Begleitung wird die Diakone auch die Liebe fühlen lassen, mit der die Mutter Kirche ihnen in ihrem Bemühen nahe ist, die Gnade des Sakramentes in Treue zu leben. Es ist daher von größter Wichtigkeit, daß die Diakone die Möglichkeithaben, einen vom Bischof anerkannten geistlichen Begleiter zu wählen, mit dem sie regelmäßig und häufig Gespräche führen können.

Im übrigen ist die ganze Diözesangemeinde in gewisser Weise in die Weiterbildung der Diakone miteinbezogen; (235) das gilt besonders für den Pfarrer oder einen anderen damit beauftragten Priester, der mit brüderlicher Fürsorge seinerseits Hilfe leistet.




232) Vgl. ebd., 76; 79: aaO. 793; 796.



233) Vgl. II. Vat. Konzil, Dekret Christus Dominus, 15; Johannes Paul II., Nachsynodales Apostol. Schreiben Pastores dabo vobis, 79: aaO. 797.



234) Kongregation für den Klerus, Direktorium für den Dienst und das Leben der Priester Tota Ecclesia (31. Januar 1994), Nr. 71.



235) Vgl. Johannes Paul II., Nachsynodales Apostol. Schreiben Pastores dabo vobis, 78: aaO. 795.






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