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Kongregation für das Katholische Bildungswesen; Kongregation für den Klerus
Grundnormen für die Ausbildung der Ständigen Diakone

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  • DIREKTORIUM FÜR DEN DIENST UND DAS LEBEN DER STÄNDIGEN DIAKONE
    • 4. WEITERBILDUNG DES DIAKONS
      • Organisation und Mittel
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Organisation und Mittel

74. Die Unterschiedlichkeit der in den Teilkirchen herrschenden Situationen macht es schwierig, ein erschöpfendes Bild von der Organisation und den geeigneten Mitteln für eine angemessene Weiterbildung der Diakone zu zeichnen. Es ist notwendig die Mittel der Ausbildung immer in einem Kontext theologischer und pastoraler Klarheit auszuwählen.

Es erscheint daher eher angebracht, nur einige Hinweise allgemeiner Art zu bieten, die sich leicht auf die verschiedenen konkreten Situationen übertragen lassen.

75. Erster Ort der Weiterbildung der Diakone ist der Dienst selbst. Durch seine Ausübung reift der Diakon, indem er seine Berufung zur Heiligkeit immer stärker auf die Erfüllung seiner Verpflichtungen in Gesellschaft und Kirche, besonders der mit seinem Dienstamt verbundenen Aufgaben und Verantwortlichkeiten konzentriert. Das Bewußtsein des Dienstcharakters stellt somit das vorrangige Ziel der erteilten spezifischen Weiterbildung dar.

76. Das Programm der Weiterbildung soll auf der Grundlage eines genauen und sorgfältigen, von der zuständigen Autorität festgelegten und überprüften Planes entwickelt werden, der das Merkmal der Einheitlichkeit aufweist, die durch etappenweises Fortschreiten in vollem Einklang mit dem kirchlichen Lehramt erreicht wird. Es ist für alle ein unerläßliches Minimum festzulegen, das nicht mit den Programmen zur Wissensvertiefung verwechselt werden darf.

Dieser Plan muß zwei untereinander eng verknüpfte Ausbildungsebenen in Betracht ziehen: die diözesane Ebene, die den Bischof oder seinen Beauftragten als Bezugsperson hat, und die Ebene der Gemeinde, in welcher der Diakon seiner eigenen Dienst ausübt und die den Pfarrer oder einen anderen Priester als Bezugsperson hat.

77. Die erste Berufung des Diakons in eine Gemeinde oder in einen pastoralen Bereich ist ein heikles Ereignis. Wenn der Diakon den Verantwortlichen der Gemeinde (Pfarrer, Priester usw.) und diese ihm vorgestellt wird, so fördert das nicht nur das gegenseitige Kennenlernen, sondern wird auch mithelfen, die Zusammenarbeit sogleich auf der Grundlage der Achtung und des respektvollen Dialogs in einem Geist des Glaubens und der Liebe zu gestalten. Seine christliche Gemeinde kann sich auf erfolgreiche Weise als formend erweisen, wenn sich der Diakon mit dem Geist dessen in sie einfügt, der die gesunden Traditionen zu achten versteht, der so zuzuhören, zu unterscheiden, zu dienen und zu lieben weiß, wie es der Herr Jesus tun würde.

Die erste pastorale Erfahrung soll von einem beispielhaften verantwortlichen Priester, der vom Bischof damit beauftragt wird, besonders aufmerksam begleitet werden.

78. Für Diakone müssen regelmäßige Treffen auf diözesaner und überdiözesaner Ebene gewährleistet sein, zu deren inhaltlichen Schwerpunkten Liturgie, Spiritualität, Fortbildung, Überprüfung und Studium gehören.

Man wird gut daran tun, unter der Autorität des Bischofs und ohne Vermehrung der Strukturen für regelmäßige Zusammenkünfte zwischen Priestern, Diakonen, Ordensfrauen, Ordensmännern und in der Seelsorge engagierte Laien zu sorgen, sowohl um die Isolation kleiner Gruppen zu überwinden als auch gegenüber den verschiedenen Seelsorgsmodellen die Einheit von Ansichten und Handeln zu garantieren.

Der Bischof soll die Diakone, seine Mitarbeiter, fürsorglich begleiten und, soweit es ihm möglich ist, bei den Treffen den Vorsitz führen und, wenn er verhindert ist, sich unbedingt vertreten lassen.

79. Mit Billigung des Bischofs soll ein realistischer und realisierbarer, den derzeitigen Vorschriften entsprechender Plan für die Weiterbildung ausgeabeitet werden, der dem Alter und den spezifischen Situationen der Diakone ebenso Rechnung trägt wie den Erfordernissen ihres pastoralen Dienstes.

Zu diesem Zweck soll der Bischof eine Gruppe geeigneter Ausbildner einsetzen oder gegebenenfalls die Nachbardiözesen um Zusammenarbeit ersuchen können.

80. Es ist wünschenswert, daß der Bischof ein Koordinierungsorgan der Diakone einrichtet zur Planung, Koordinierung und Überprüfung des diakonischen Dienstes: vom Verständnis der Berufung (244) bis zur Ausbildung und zur Ausübung des Dienstes, einschließlich der Weiterbildung.

Angehören sollen diesem Gremium der Bischof und eine entsprechende Anzahl von Diakonen; den Vorsitz hat der Bischof selbst oder ein von ihm delegierter Priester. Das genannte Gremium muß unbedingt die notwendigen Verbindungen zu den übrigen Einrichtungen der Diözese unterhalten.

Eigene, vom Bischof erlassene Normen sollen alles regeln, was Leben und Arbeitsweise dieser Einrichtung betrifft.

81. Für verheiratete Diakone sind, zusätzlich zu den übrigen, noch Initiativen und Aktivitäten zur Weiterbildung zu planen, die, je nach Bedarf, auch die Ehefrauen und die ganze Familie mit einbeziehen, wobei der wesentliche Rollenunterschied und die klare Unabhänigkeit des Dienstes immer berücksichtigt werden müssen.

82. Die Diakone sollen auch alle jene Initiativen auswerten, die gewöhnlich die Bischofskonferenzen oder die Diözesen für die Weiterbildung des Klerus fördern: Einkehrtage, Vorträge, Studientage, Kongresse, theologisch-pastorale Fortbildungskurse.

Ebenso sollen sie trachten, jene Initiativen nicht zu versäumen, die vornehmlich ihren Dienst der Evangelisierung, der Liturgie und der Nächstenliebe betreffen.

Seine Heiligkeit Papst Johannes Paul II. hat am 22. Februar 1998 das vorliegende Direktorium approbiert und seine Veröffentlichung angeordnet.

Rom, aus dem Gebäude der Kongregationen, am 22. Februar, dem Fest der Kathedra Petri, im Jahre 1998.

Darío Kard. Castrillón Hoyos
Präfekt

+ Csaba Ternyák
Titular-Erzbischof von Eminenziana
Sekretär

 

 




244) Vgl. CIC, can. 1029.




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