Organisation
und Mittel
74.
Die Unterschiedlichkeit der in den Teilkirchen herrschenden Situationen macht
es schwierig, ein erschöpfendes Bild von der Organisation und den
geeigneten Mitteln für eine angemessene Weiterbildung der Diakone zu
zeichnen. Es ist notwendig die Mittel der Ausbildung immer in einem Kontext
theologischer und pastoraler Klarheit auszuwählen.
Es
erscheint daher eher angebracht, nur einige Hinweise allgemeiner Art zu bieten,
die sich leicht auf die verschiedenen konkreten Situationen übertragen
lassen.
75.
Erster Ort der Weiterbildung der Diakone ist der Dienst selbst. Durch seine
Ausübung reift der Diakon, indem er seine Berufung zur Heiligkeit immer
stärker auf die Erfüllung seiner Verpflichtungen in Gesellschaft und
Kirche, besonders der mit seinem Dienstamt verbundenen Aufgaben und
Verantwortlichkeiten konzentriert. Das Bewußtsein des Dienstcharakters
stellt somit das vorrangige Ziel der erteilten spezifischen Weiterbildung dar.
76.
Das Programm der Weiterbildung soll auf der Grundlage eines genauen und
sorgfältigen, von der zuständigen Autorität festgelegten und
überprüften Planes entwickelt werden, der das Merkmal der
Einheitlichkeit aufweist, die durch etappenweises Fortschreiten in vollem
Einklang mit dem kirchlichen Lehramt erreicht wird. Es ist für alle ein
unerläßliches Minimum festzulegen, das nicht mit den Programmen zur
Wissensvertiefung verwechselt werden darf.
Dieser
Plan muß zwei untereinander eng verknüpfte Ausbildungsebenen in
Betracht ziehen: die diözesane Ebene, die den Bischof oder seinen
Beauftragten als Bezugsperson hat, und die Ebene der Gemeinde, in welcher der
Diakon seiner eigenen Dienst ausübt und die den Pfarrer oder einen anderen
Priester als Bezugsperson hat.
77.
Die erste Berufung des Diakons in eine Gemeinde oder in einen pastoralen
Bereich ist ein heikles Ereignis. Wenn der Diakon den Verantwortlichen der
Gemeinde (Pfarrer, Priester usw.) und diese ihm vorgestellt wird, so
fördert das nicht nur das gegenseitige Kennenlernen, sondern wird auch
mithelfen, die Zusammenarbeit sogleich auf der Grundlage der Achtung und des
respektvollen Dialogs in einem Geist des Glaubens und der Liebe zu gestalten.
Seine christliche Gemeinde kann sich auf erfolgreiche Weise als formend
erweisen, wenn sich der Diakon mit dem Geist dessen in sie einfügt, der
die gesunden Traditionen zu achten versteht, der so zuzuhören, zu
unterscheiden, zu dienen und zu lieben weiß, wie es der Herr Jesus tun
würde.
Die
erste pastorale Erfahrung soll von einem beispielhaften verantwortlichen Priester,
der vom Bischof damit beauftragt wird, besonders aufmerksam begleitet werden.
78.
Für Diakone müssen regelmäßige Treffen auf diözesaner
und überdiözesaner Ebene gewährleistet sein, zu deren
inhaltlichen Schwerpunkten Liturgie, Spiritualität, Fortbildung,
Überprüfung und Studium gehören.
Man
wird gut daran tun, unter der Autorität des Bischofs und ohne Vermehrung
der Strukturen für regelmäßige Zusammenkünfte zwischen
Priestern, Diakonen, Ordensfrauen, Ordensmännern und in der Seelsorge
engagierte Laien zu sorgen, sowohl um die Isolation kleiner Gruppen zu
überwinden als auch gegenüber den verschiedenen Seelsorgsmodellen die
Einheit von Ansichten und Handeln zu garantieren.
Der
Bischof soll die Diakone, seine Mitarbeiter, fürsorglich begleiten und, soweit
es ihm möglich ist, bei den Treffen den Vorsitz führen und, wenn er
verhindert ist, sich unbedingt vertreten lassen.
79.
Mit Billigung des Bischofs soll ein realistischer und realisierbarer, den
derzeitigen Vorschriften entsprechender Plan für die Weiterbildung
ausgeabeitet werden, der dem Alter und den spezifischen Situationen der Diakone
ebenso Rechnung trägt wie den Erfordernissen ihres pastoralen Dienstes.
Zu
diesem Zweck soll der Bischof eine Gruppe geeigneter Ausbildner einsetzen oder
gegebenenfalls die Nachbardiözesen um Zusammenarbeit ersuchen können.
80. Es
ist wünschenswert, daß der Bischof ein Koordinierungsorgan der
Diakone einrichtet zur Planung, Koordinierung und Überprüfung des
diakonischen Dienstes: vom Verständnis der Berufung (244) bis zur
Ausbildung und zur Ausübung des Dienstes, einschließlich der
Weiterbildung.
Angehören
sollen diesem Gremium der Bischof und eine entsprechende Anzahl von Diakonen;
den Vorsitz hat der Bischof selbst oder ein von ihm delegierter Priester. Das genannte
Gremium muß unbedingt die notwendigen Verbindungen zu den übrigen
Einrichtungen der Diözese unterhalten.
Eigene,
vom Bischof erlassene Normen sollen alles regeln, was Leben und Arbeitsweise
dieser Einrichtung betrifft.
81.
Für verheiratete Diakone sind, zusätzlich zu den übrigen, noch
Initiativen und Aktivitäten zur Weiterbildung zu planen, die, je nach
Bedarf, auch die Ehefrauen und die ganze Familie mit einbeziehen, wobei der
wesentliche Rollenunterschied und die klare Unabhänigkeit des Dienstes immer
berücksichtigt werden müssen.
82.
Die Diakone sollen auch alle jene Initiativen auswerten, die gewöhnlich
die Bischofskonferenzen oder die Diözesen für die Weiterbildung des
Klerus fördern: Einkehrtage, Vorträge, Studientage, Kongresse,
theologisch-pastorale Fortbildungskurse.
Ebenso
sollen sie trachten, jene Initiativen nicht zu versäumen, die vornehmlich
ihren Dienst der Evangelisierung, der Liturgie und der Nächstenliebe
betreffen.
Seine
Heiligkeit Papst Johannes Paul II. hat am 22. Februar 1998 das vorliegende
Direktorium approbiert und seine Veröffentlichung angeordnet.
Rom,
aus dem Gebäude der Kongregationen, am 22. Februar, dem Fest der Kathedra
Petri, im Jahre 1998.
Darío Kard. Castrillón Hoyos
Präfekt
+ Csaba Ternyák
Titular-Erzbischof von Eminenziana
Sekretär
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