2. Die
Bezugnahme auf eine sichere Theologie des Diakonats
3. Die
Effektivität der Ausbildung der ständigen Diakone hängt zum
großen Teil vom theologischen Verständnis des Diakonats ab, das ihr
zugrunde gelegt wird. Denn dieses Verständnis liefert die Koordinaten
für die Festlegung und Orientierung des Ausbildungswegs und zeigt
gleichzeitig das Ziel auf, das anzustreben ist.
Das
über tausendjährige fast vollständige Verschwinden des
ständigen Diakonats in der Kirche des Westens hat das Verständnis der
tiefen Wirklichkeit dieses Dienstes sicherlich erschwert. Dennoch kann man
nicht sagen, daß allein schon deshalb auch die Theologie des Diakonats
keinerlei autoritativen Bezugspunkt habe und völlig ins Belieben der verschiedenen
theologischen Meinungen gestellt sei. Solche Bezugspunkte gibt es, und sie sind
sehr klar, auch wenn sie noch weiterer Entfaltung und Vertiefung bedürfen.
Im folgenden werden ohne Anspruch auf Vollständigkeit einige von ihnen in
Erinnerung gerufen, die als besonders bedeutsam erscheinen.
4. Wie
jede andere christliche Identität, so ist auch der Diakonat vor allem in
seiner Einbindung in die Kirche zu sehen, die als Geheimnis der dreifaltigen
Gemeinschaft in missionarischer Dynamik verstanden wird. Dies ist ein
notwendiger Gesichtspunkt bei der Definition der Identität eines jeden
geweihten Dieners, wenn auch kein erstrangiger, da ja ihre volle Wahrheit darin
besteht, spezifische Teilhabe und Wiedervergegenwärtigung des Dienstes
Christi zu sein.(4) Dies ist der Grund, weshalb der Diakon die
Handauflegung empfängt und von einer besonderen sakramentalen Gnade
getragen wird, die ihn in das Sakrament der Weihe einbindet.(5)
5. Der
Diakonat wird durch eine besondere Eingießung des Geistes (Weihe)
übertragen, die im Empfänger eine besondere Gleichförmigkeit mit
Christus, dem Herrn und Diener aller, bewirkt. In Lumen gentium Nr. 29
wird ein Text aus den Constitutiones Ecclesiae Aegyptiacae zitiert und
präzisiert, daß die Handauflegung beim Diakon nicht »ad sacerdotium
sed ad ministerium« (6)erfolgt, d.h. nicht für die Feier der
Eucharistie, sondern für den Dienst. Zusammen mit der ebenfalls von Lumen
gentium Nr. 29 (7) wiedergegebenen Mahnung des hl. Polykarp beschreibt
dieser Hinweis die spezifische theologische Identität des Diakons: als
Teilhaber an dem einzigen kirchlichen Dienstamt ist er in der Kirche ein
besonderes sakramentales Zeichen Christi, des Dieners. Seine Aufgabe ist es,
»Deuter der Nöte und der Bedürfnisse der christlichen Gemeinschaften«
zu sein, sowie »Anreger zum Dienst, d.h. zur diakonia«,(8) die
ein wesentlicher Teil der Sendung der Kirche ist.
6. Materie
der Diakonatsweihe ist die Handauflegung des Bischofs; die Form besteht in
den Worten des Weihegebets, das sich in die drei Abschnitte der Anamnese, der
Epiklese und der Fürbitte gliedert.(9) Die Anamnese (in der die
auf Christus ausgerichtete Heilsgeschichte durchlaufen wird) weist auf die
»Leviten« mit Bezugnahme auf den Kult und auf die »Sieben« der Apostelgeschichte
mit Bezugnahme auf die Liebeswerke zurück. Die Epiklese ruft die Kraft der
sieben Gaben des Geistes herab, damit der zu Weihende befähigt werde, als
»Diakon« Christus nachzuahmen. Die Fürbitte mahnt zu einem
großmütigen und keuschen Leben.
Die wesentliche
Form für das Sakrament ist die Epiklese, die in den Worten besteht:
»Wir bitten dich, o Herr, gieße über sie den Heiligen Geist aus,
daß er sie mit den sieben Gaben deiner Gnade stärke, damit sie das
Werk des Dienstes treu verrichten«. Die sieben Gaben gehen auf eine Stelle bei Jesaia
11, 2 zurück, die aus der erweiterten Version der Septuaginta übernommen
wurde. Es handelt sich um die dem Messias verliehenen Gaben des Geistes, die
nun den Neugeweihten mitgeteilt werden.
7. Als
Stufe des Weiheamtes prägt der Diakonat den Weihecharakter ein und teilt
eine besondere sakramentale Gnade mit. Der Weihecharakter des Diakonats ist das
formende und zugleich unterscheidende Zeichen, das unauslöschlich in die
Seele eingeprägt wird und den Geweihten Christus gleichförmig macht,
der zum Diakon, d.h. zum Diener aller geworden ist.(10) Dieser
Weihecharakter bringt eine besondere sakramentale Gnade mit sich, die eine
Kraft ist, ein vigor specialis, eine Gabe, um die neue, vom Sakrament
gestiftete Wirklichkeit leben zu können. »Was die Diakone anbetrifft, so
schenkt die sakramentale Gnade ihnen die nötige Kraft, dem Volke Gottes in
der diaconia der Liturgie, des Wortes und der Liebe zu dienen, in
Verbindung mit dem Bischof und mit dessen Presbyterium«.(11) Wie bei
allen Sakramenten mit Einprägung eines Charakters kommt der Gnade eine
fortdauernde Wirkkraft zu. Sie blüht und lebt neu auf in dem Maße,
in dem sie im Glauben angenommen und immer wieder angenommen wird.
8. Da
die Diakone an einem niedrigeren Grad des kirchlichen Dienstamtes teilhaben,
hängen sie in der Ausübung ihrer Gewalt notwendigerweise von den
Bischöfen ab, die die Fülle des Weihesakraments innehaben.
Außerdem stehen sie noch in einem besonderen Verhältnis zu den
Priestern und sind gerufen, in Verbundenheit mit diesen dem Volk Gottes zu
dienen.(12)
Vom
Gesichtspunkt der Kirchenordnung her gesehen wird der Diakon durch seine Weihe
der Teilkirche bzw. der Personalprälatur, zu deren Dienst er zugelassen
wurde, oder als Kleriker einem Institut des geweihten Lebens oder einer
klerikalen Gesellschaft des apostolischen Lebens inkardiniert.(13) Das
Rechtsinstitut der Inkardination ist nicht etwas mehr oder weniger
Nebensächliches, sondern läßt sich als dauerhafte Verbindung
des Dienstes für einen ganz konkreten Teil des Gottesvolkes
charakterisieren. Sie beinhaltet eine kirchliche Zugehörigkeit auf
juristischer, affektiver und geistlicher Ebene und zugleich die Verpflichtung
zu dem mit dem Amt verbundenen Dienst.
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