3. Der
Dienst des Diakons in den verschiedenen pastoralen Bereichen
9. Der
Dienst des Diakons ist durch die Ausübung der drei dem geweihten Dienstamt
eigenen munera gekennzeichnet, und zwar in der spezifischen Perspektive
der diaconia.
Bezüglich
des munus docendi ist der Diakon berufen, die Hl. Schrift zu
verkünden und das Volk zu unterweisen und zu ermahnen.(14) Dies
wird durch die Uberreichung des Evangeliars ausgedrückt, wie dies im
Weiheritus selbst vorgesehen ist.(15)
Das munus
sanctificandi des Diakons äußert sich im Gebet, in der
feierlichen Spendung der Taufe, in der Aufbewahrung und Austeilung der
Eucharistie, in der Assistenz und Segnung bei Trauungen, in der Leitung der
Trauer- und Begräbnisfeiern sowie in der Verwaltung der
Sakramentalien(16) Dies macht deutlich, wie sehr der Dienst des Diakons
in der Eucharistie seinen Ausgangs- und Zielpunkt hat und sich nicht in einer
einfachen sozialen Dienstleistung erschöpfen darf.
Das munus
regendi schließlich vollzieht sich im Einsatz für die Werke der
Nächstenliebe und der Hilfeleistung (17) sowie in der Belebung von
Gemeinden oder Bereichen des kirchlichen Lebens besonders im Hinblick auf die
Nächstenliebe. Es ist dies der Dienst, der am ausgeprägtesten den
Diakon kennzeichnet.
10.
Die Grundzüge des ursprünglichen Dienstcharakters des Diakonats sind
also sehr genau umschrieben, wie aus der alten Praxis des Diakonats und aus den
Vorgaben der Konzilien klar ersichtlich ist. Wenn dieser ursprüngliche
Dienstcharakter auch ein einziger ist, so gibt es doch verschiedene konkrete
Formen seiner Ausübung, die sich von Mal zu Mal aus den unterschiedlichen
pastoralen Gegebenheiten der einzelnen Kirchen ergeben. Bei der Festlegung des
Ausbildungsweges darf man diese keinesfalls unberücksichtigt lassen.
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