7. Der
ständige Diakonat in den Instituten des gottgeweihten Lebens und in den
Gesellschaften des apostolischen Lebens
17.
Die Einrichtung des ständigen Diakonats unter den Mitgliedern der
Institute des gottgeweihten Lebens und der Gesellschaften des apostolischen
Lebens wird durch die Normen des Apostolischen Schreibens Sacrum diaconatus
ordinem geregelt. Dieses Schreiben bestimmt, daß »die Errichtung des
ständigen Diakonats unter den Ordensleuten ein dem Hl. Stuhl vorbehaltenes
Recht ist, dem allein es zusteht, die diesbezüglichen Beschlüsse der
Generalkapitel zu prüfen und gutzuheißen«.(22) Das bisher
Gesagte — so fährt das Dokument fort — »muß auch als für die
Mitglieder von anderen Instituten der evangelischen Räte geltend verstanden
werden«.(23)
Jedes
Institut bzw. jede Gesellschaft, die für ihren Bereich das Recht zur
Wiedereinrichtung des ständigen Diakonats erhielt, übernimmt auch die
Verantwortung, die menschliche, geistliche, intellektuelle und pastorale Ausbildung
ihrer Kandidaten sicherzustellen. Ein solches Institut bzw. eine solche
Gesellschaft muß deshalb ein eigenes Ausbildungsprogramm erstellen,
welches das eigene Charisma und die eigene Spiritualität des Instituts
bzw. der Gesellschaft aufgreift und das gleichzeitig mit der vorliegenden Ratio
fundamentalis übereinstimmt, besonders was die intellektuelle und
pastorale Ausbildung anbelangt.
Das
Programm eines jeden Instituts bzw. einer jeden Gesellschaft muß der
Prüfung und Gutheißung durch die Kongregation für die Institute
des gottgeweihten Lebens und für die Gesellschaften des apostolischen
Lebens bzw. durch die Kongregation für die Evangelisierung der Völker
und der Kongregation für die Orientalischen Kirchen für die Gebiete
ihrer Zuständigkeit vorgelegt werden. Die jeweils zuständige
Kongregation wird, nachdem sie die Kongregation für das Katholische
Bildungswesen zu den Fragen der intellektuellen Ausbildung angehört hat,
die Gutheißung aussprechen, zunächst ad experimentum, dann
für eine bestimmte Anzahl von Jahren, um so auch Überprüfungen
von Zeit zu Zeit sicherzustellen.
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