2. Die
mit der Ausbildung Beauftragten
20.
Die Personen, die in Abhängigkeit vom Bischof (bzw. vom zuständigen
höheren Oberen) und in enger Zusammenarbeit mit der Gemeinschaft der
Diakone eine besondere Verantwortung für die Ausbildung der Kandidaten
für den ständigen Diakonat tragen, sind folgende: der
Ausbildungsleiter, der Tutor (wo die Bewerberzahl einen solchen verlangt), der
geistliche Leiter und der Pfarrer (bzw. jener Amtsträger, dem der Kandidat
für die praktische Diakonatsausbildung anvertraut wurde).
21.
Der vom Bischof (bzw. vom zuständigen höheren Oberen) ernannte
Ausbildungsleiter hat die Aufgabe, die verschiedenen mit der Ausbildung
befaßten Personen zu koordinieren, der ganzen Ausbildungsarbeit in ihren
verschiedenen Dimensionen vorzustehen und Anregungen zu geben, Kontakte mit den
Familien der verheirateten Bewerber und Kandidaten und mit ihren Herkunftsgemeinschaften
zu halten. Zudem liegt es in seiner Verantwortung, nachdem er die übrigen
Ausbilder — mit Ausnahme des geistlichen Leiters — gehört hat,(28)
dem Bischof (bzw. dem zuständigen höheren Oberen) ein Urteil
über die Eignung der Bewerber zu ihrer Aufnahme unter die Kandidaten und
dann über die Eignung der Kandidaten im Blick auf die Zulassung zum Stande
des Diakonates abzugeben.
Wegen
seiner entscheidungsreichen und sensiblen Aufgaben muß der
Ausbildungsleiter mit großer Sorgfalt ausgewählt werden. Er
muß ein Mann lebendigen Glaubens und von starker kirchlicher Gesinnung
sein; er muß eine breite pastorale Erfahrung erworben und Weisheit,
Ausgeglichenheit und Kommunikationsfähigkeit bewiesen haben; er muß
zudem in Theologie und Pädagogik eingehend beschlagen sein.
Er
kann Priester oder Diakon sein und sollte womöglich nicht gleichzeitig
auch der Verantwortliche für die bereits geweihten Diakone sein. Es
wäre in der Tat wünschenswert, diese Verantwortung von jener für
die Ausbildung der Bewerber und Kandidaten getrennt zu halten.
22.
Der vom Ausbildungsleiter aus Diakonen oder Priestern mit bewährter
Erfahrung ausgewählte und vom Bischof (bzw. vom zuständigen
höheren Oberen) ernannte Tutor ist der unmittelbare Begleiter jedes
Bewerbers und jedes Kandidaten. Er ist beauftragt, den Weg eines jeden
einzelnen aus der Nähe zu begleiten und ihm seine Hilfe und seinen Rat zur
Lösung eventueller Schwierigkeiten bei der persönlichen Aneignung der
verschiedenen Ausbildungselemente anzubieten. Außerdem ist er zur Zusammenarbeit
mit dem Ausbildungsleiter gerufen bei der Planung der verschiedenen
Ausbildungstätigkeiten und bei der Erstellung des Urteils über die
Eignung, das dem Bischof (bzw. dem zuständigen höheren Oberen)
vorgelegt werden muß. Je nach den Umständen soll der Tutor
Verantwortung für eine einzelne Person oder für eine kleine Gruppe
tragen.
23.
Der geistliche Leiter wird von jedem Bewerber oder Kandidaten ausgewählt
und muß vom Bischof bzw. vom höheren Oberen genehmigt werden. Seine
Aufgabe besteht darin, sich ein Urteil über das innere Wirken des Geistes
in der Seele der Berufenen zu bilden und gleichzeitig deren beständige
innere Bekehrung zu begleiten und zu unterstützen; er muß zudem
konkrete Ratschläge für das Heranreifen einer echten
Spiritualität des Diakons und wirkungsvolle Anregungen für die
Aneignung der damit verbundenen Tugenden geben. Aus allen diesen Gründen
sind die Bewerber und Kandidaten eingeladen, sich im Blick auf die geistliche
Leitung nur in der Tugend bewährten Priestern anzuvertrauen, die sich
durch eine gute theologische Kultur, durch tiefe geistliche Erfahrung, durch
hervorragendes pädagogisches Gespür sowie durch einen
ausgeprägten und feinen Sinn für das, was Dienst bedeutet,
auszeichnen.
24.
Der Pfarrer (bzw. andere Amtsträger) wird vom Ausbildungsleiter im
Einvernehmen mit dem Ausbildungsteam unter Berücksichtigung der jeweils
unterschiedlichen Situation der Kandidaten ausgewählt. Seine Aufgabe ist
es, dem ihm Anvertrauten eine lebendige Dienstgemeinschaft anzubieten und ihn
in jene pastoralen Aufgabenfelder, die er für am geeignetsten hält,
einzuführen und zu begleiten; außerdem wird er von Zeit zu Zeit die
geleistete Arbeit zusammen mit dem Kandidaten auswerten und dem
Ausbildungsleiter über den Verlauf der praktischen Ausbildung berichten.
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