II.
DAS PROFIL DER KANDIDATEN
FÜR DEN STÄNDIGEN DIAKONAT
29.
»Die Geschichte jeder Berufung zum Priester, wie übrigens auch jeder
Berufung zum Christen, ist die Geschichte eines unvergleichlichen Dialogs
zwischen Gott und dem Menschen, zwischen der Liebe Gottes, der den Menschen
ruft, und der Freiheit des Menschen, der in der Liebe Gott
antwortet«.(31) Doch gibt es neben dem Anruf Gottes und der Antwort des
Menschen noch ein weiteres, wesentliches Element der Berufung, und zwar
besonders der Berufung zu einem Dienstamt: die öffentliche Berufung durch
die Kirche. »Vocari a Deo dicuntur qui a legitimis Ecclesiae ministris
vocantur«.(32) Diese Aussage darf nicht in einem vorwiegend juridischen
Sinne verstanden werden, als ob es die berufende Autorität sei, die auch
die Berufung bestimmt, sondern eher in einem sakramentalen Sinne, wonach
die berufende Autorität als Zeichen und Werkzeug des persönlichen
Eingreifens Gottes zu verstehen ist, das durch die Handauflegung Wirklichkeit
wird. Nach einem solchen Verständnis gibt jede ordentliche Erwählung
eine Inspiration Gottes weiter und bedeutet eine Erwählung
durch Gott. Die Prüfung durch die Kirche ist also ausschlaggebend für
die Auswahl der Berufung; dies gilt wegen seiner Bedeutung für die Kirche
noch mehr für die Auswahl einer Berufung zum geweihten Dienstamt.
Die
Urteilsbildung hat auf der Grundlage objektiver Kriterien zu geschehen, die zum
Schatz der alten Überlieferung der Kirche gehören und den aktuellen
pastoralen Bedürfnissen Rechnung tragen. Für die Urteilsbildung hinsichtlich
der Berufung zum ständigen Diakonat sind ferner einige Erfordernisse
allgemeiner Natur zu berücksichtigen, sowie andere, die dem besonderen
Lebensstand der Berufenen entsprechen.
|