1.
Allgemeine Voraussetzungen
30.
Das erste Profil des Diakons wird vom hl. Paulus im Ersten Brief an
Timotheus gezeichnet: »Ebenso sollen die Diakone sein: achtbar, nicht
doppelzüngig, nicht dem Wein ergeben und nicht gewinnsüchtig; sie
sollen mit reinem Gewissen am Geheimnis des Glaubens festhalten. Auch sie soll
man vorher prüfen, und nur wenn sie unbescholten sind, sollen sie ihren
Dienst ausüben... Die Diakone sollen nur einmal verheiratet sein und ihren
Kindern und ihrer Familie gut vorstehen. Denn wer seinen Dienst gut versieht,
erlangt einen hohen Rang und große Zuversicht im Glauben an Christus
Jesus« (1 Tim 3, 8-10.12-13).
Die
vom hl. Paulus genannten Eigenschaften sind vorwiegend menschliche
Qualitäten, so als wolle er sagen, dab die Diakone ihren Dienst nur dann
ausüben können, wenn sie auch in menschlicher Hinsicht
geschätzte Vorbilder sind. An die Hinweise des hl. Paulus finden sich
Anklänge in anderen Texten der Apostolischen Väter, besonders in der Didachè
und beim hl. Polykarp. Die Didachè mahnt: »Wählt euch also
Bischöfe und Diakone, die des Herrn würdig sind, ausgeglichene, nicht
habgierige, sondern ehrliche und bewährte Männer«; (33) und
der hl. Polykarp rät: »So sollen die Diakone vor seiner Gerechtigkeit ohne
Fehler sein, als Diener Gottes und Christi, und nicht der Menschen; sie sollen
keine Verleumder sein, nicht doppelzüngig, nicht geldgierig; tolerant in
allem, barmherzig, engagiert; sie sollen ihren Weg in der Wahrheit des Herrn
gehen, der sich zum Diener aller gemacht hat«.(34)
31.
Die Tradition der Kirche hat dann die Anforderungen, die die Echtheit einer
Berufung zum Diakonat untermauern, weiter vervollständigt und
präzisiert. Es sind vor allem jene, die für die Weihen allgemein
gelten: »Weihen sind nur jenen zu erteilen, die... einen ungeschmälerten
Glauben haben, von der rechten Absicht geleitet sind, über die
erforderlichen Kenntnisse verfügen, sich guter Wertschätzung
erfreuen, über einen untadeligen Lebenswandel und erwiesene
Charakterstärke sowie über andere der zu empfangenden Weihe
entsprechende physische und psychische Eigenschaften
verfügen«.(35)
32.
Das Profil der Kandidaten wird noch durch einige spezifische menschliche
Eigenschaften und evangelische Tugenden vervollständigt, die von der diaconia
verlangt werden. Unter den menschlichen Eigenschaften sind zu nennen:
psychische Reife, Dialog und Kommunikationsfähigkeit,
Verantwortungsbewußtsein, Fleiß, Ausgeglichenheit und Klugheit. Bei
den evangelischen Tugenden sind von besonderer Bedeutung: Gebet, eucharistische
und marianische Frömmigkeit, ein demütiger und ausgeprägter Sinn
für die Kirche, Liebe zur Kirche und zu ihrer Sendung, eine Gesinnung
der Armut, Bereitwilligkeit zum Gehorsam und zur brüderlichen
Gemeinschaft, apostolischer Eifer, Verfügbarkeit für den
Dienst,(36) liebende Zuwendung zu den Brüdern und Schwestern.
33.
Außerdem sollen die Kandidaten für den Diakonat in lebendiger Weise
in eine christliche Gemeinschaft eingebunden sein und bereits mit lobenswertem
Einsatz Werke des Apostolates geleistet haben.
34.
Sie können aus allen sozialen Schichten kommen und jedwede berufliche
Arbeit ausüben, solange diese nach den kirchlichen Normen und dem klugen
Urteil des Bischofs mit dem Stand des Diakons nicht unvereinbar
ist.(37) Außerdem muß diese Tätigkeit mit den
Verpflichtungen der Ausbildung und mit einer wirkungsvollen Ausübung des
Dienstes praktisch vereinbar sein.
35.
Bezüglich des Mindestalters legt der Codex des kanonischen Rechtes
fest: »Ein unverheirateter Kandidat für den ständigen Diakonat darf
zu diesem Diakonat frühestens nach der Vollendung des
fünfundzwanzigsten Lebensjahres zugelassen werden, ein verheirateter
Kandidat frühestens nach Vollendung des fünfunddreißigsten
Lebensjahres«.(38)
Die
Kandidaten müssen schließlich frei sein von Irregularitäten und
Hindernissen.(39)
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