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Kongregation für das Katholische Bildungswesen; Kongregation für den Klerus
Grundnormen für die Ausbildung der Ständigen Diakone

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  • GRUNDNORMEN FÜR DIE AUSBILDUNG DER STÄNDIGEN DIAKONE
    • III. DER WEG DER AUSBILDUNG ZUM STÄNDIGEN DIAKONAT
      • 2. Die vorbereitende Phase
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2. Die vorbereitende Phase

41. Mit der Aufnahme unter die Bewerber um den Diakonat beginnt eine vorbereitende Phase, die eine angemessene Zeit dauern soll. Es ist eine Zeit, in der die Bewerber in eine tiefere Kenntnis der Theologie, der Spiritualität und des Dienstes des Diakons eingeführt und zu einer sorgfältigen Prüfung ihrer Berufung eingeladen werden.

42. Verantwortlich für die vorbereitende Phase ist der Ausbildungsleiter, der je nach den Umständen die Bewerber einem oder mehreren Tutoren zuweisen kann. Es ist wünschenswert, daß die Bewerber, wo die Umstände dies erlauben, eine eigene Gemeinschaft bilden, mit einem eigenen Rhythmus von Begegnungen und Gebetszeiten, wobei auch gemeinsame Zeiten mit der Gemeinschaft der Kandidaten vorgesehen werden sollten.

Der Ausbildungsleiter wird sich versichern, daß jeder Bewerber von einem genehmigten geistlichen Leiter begleitet wird; er wird mit dem Pfarrer (oder anderen Priester) eines jeden Kontakt aufnehmen, um das pastorale Praktikum zu planen. Außerdem wird er sich darum kümmern, den Kontakt zu den Familien der verheirateten Bewerber aufzunehmen, um sich von deren Bereitschaft zu überzeugen, die Berufung ihres Familienmitglieds anzunehmen, mitzutragen und zu begleiten.

43. Das Programm der vorbereitenden Phase sollte in der Regel keine schulmäßigen Vorlesungen beinhalten, sondern Treffen zum Gebet, Unterweisungen, Momente der Besinnung und des kritischen Austausches, die eine objektive Urteilsbildung über die Berufung nach einem gut gegliederten Plan erleichtern sollen.

Bereits in dieser Phase sollen nach Möglichkeit auch die Ehefrauen der Bewerber miteinbezogen werden.

44. Auf der Grundlage der für den Dienst des Diakons erforderlichen Voraussetzungen sollen die Bewerber aufgefordert werden, eine freie und bewußte Entscheidung zu treffen, die unbeeinflußt ist von persönlichen Interessen oder irgendwelchen äußeren Zwängen.(47)

Am Ende der vorbereitenden Phase berät sich der Ausbildungsleiter mit dem Ausbildungsteam, bewertet alle ihm verfügbaren Elemente und legt dem eigenen Bischof (bzw. dem zuständigen höheren Oberen) ein Gutachten, das ein Profil der Persönlichkeit der Bewerber zeichnet, und, falls dies erbeten ist, auch ein Urteil über deren Eignung vor.

Seinerseits wird der Bischof (bzw. der zuständige höhere Obere) unter die Kandidaten für den Diakonat nur solche zulassen, über deren Eignung er moralische Gewißheit gewonnen hat, sei es durch persönliche Kenntnis, sei es aufgrund der Informationen der Ausbilder.




47) Vgl. CIC, can. 1026.






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