2. Die
vorbereitende Phase
41.
Mit der Aufnahme unter die Bewerber um den Diakonat beginnt eine vorbereitende
Phase, die eine angemessene Zeit dauern soll. Es ist eine Zeit, in der die
Bewerber in eine tiefere Kenntnis der Theologie, der Spiritualität und des
Dienstes des Diakons eingeführt und zu einer sorgfältigen
Prüfung ihrer Berufung eingeladen werden.
42.
Verantwortlich für die vorbereitende Phase ist der Ausbildungsleiter, der
je nach den Umständen die Bewerber einem oder mehreren Tutoren zuweisen
kann. Es ist wünschenswert, daß die Bewerber, wo die Umstände
dies erlauben, eine eigene Gemeinschaft bilden, mit einem eigenen Rhythmus von
Begegnungen und Gebetszeiten, wobei auch gemeinsame Zeiten mit der Gemeinschaft
der Kandidaten vorgesehen werden sollten.
Der
Ausbildungsleiter wird sich versichern, daß jeder Bewerber von einem
genehmigten geistlichen Leiter begleitet wird; er wird mit dem Pfarrer (oder
anderen Priester) eines jeden Kontakt aufnehmen, um das pastorale Praktikum zu
planen. Außerdem wird er sich darum kümmern, den Kontakt zu den
Familien der verheirateten Bewerber aufzunehmen, um sich von deren Bereitschaft
zu überzeugen, die Berufung ihres Familienmitglieds anzunehmen,
mitzutragen und zu begleiten.
43.
Das Programm der vorbereitenden Phase sollte in der Regel keine
schulmäßigen Vorlesungen beinhalten, sondern Treffen zum Gebet,
Unterweisungen, Momente der Besinnung und des kritischen Austausches, die eine objektive
Urteilsbildung über die Berufung nach einem gut gegliederten Plan
erleichtern sollen.
Bereits
in dieser Phase sollen nach Möglichkeit auch die Ehefrauen der Bewerber
miteinbezogen werden.
44.
Auf der Grundlage der für den Dienst des Diakons erforderlichen
Voraussetzungen sollen die Bewerber aufgefordert werden, eine freie und
bewußte Entscheidung zu treffen, die unbeeinflußt ist von
persönlichen Interessen oder irgendwelchen äußeren Zwängen.(47)
Am
Ende der vorbereitenden Phase berät sich der Ausbildungsleiter mit dem
Ausbildungsteam, bewertet alle ihm verfügbaren Elemente und legt dem
eigenen Bischof (bzw. dem zuständigen höheren Oberen) ein Gutachten,
das ein Profil der Persönlichkeit der Bewerber zeichnet, und, falls dies
erbeten ist, auch ein Urteil über deren Eignung vor.
Seinerseits
wird der Bischof (bzw. der zuständige höhere Obere) unter die
Kandidaten für den Diakonat nur solche zulassen, über deren Eignung
er moralische Gewißheit gewonnen hat, sei es durch persönliche
Kenntnis, sei es aufgrund der Informationen der Ausbilder.
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