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Kongregation für das Katholische Bildungswesen; Kongregation für den Klerus
Grundnormen für die Ausbildung der Ständigen Diakone

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  • GRUNDNORMEN FÜR DIE AUSBILDUNG DER STÄNDIGEN DIAKONE
    • III. DER WEG DER AUSBILDUNG ZUM STÄNDIGEN DIAKONAT
      • 3. Die liturgische Feier der Aufnahme unter die Kandidaten für den Stand des Diakonats
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3. Die liturgische Feier der Aufnahme unter die Kandidaten für den Stand des Diakonats

45. Die Aufnahme unter die Kandidaten für den Stand des Diakonats geschieht in einem eigenen liturgischen Ritus, »durch den der Bewerber um das Diakonat oder um das Priestertum öffentlich seinen Willen bekundet, daß er sich Gott und der Kirche für die Ausübung der heiligen Weihe verpflichten will; durch die Annahme dieser Erklärung wählt die Kirche ihrerseits den Bewerber aus und beruft ihn, sich auf den Empfang der heiligen Weihe vorzubereiten, wodurch er ordnungsgemäß unter die Kandidaten um den Diakonat aufgenommen ist«.(48)

46. Zuständiger Oberer für diese Aufnahme ist der eigene Bischof oder, für die Mitglieder eines klerikalen Ordensinstituts päpstlichen Rechtes oder einer klerikalen Gesellschaft des Apostolischen Lebens päpstlichen Rechtes, der höhere Obere.(49)

47. Wegen seines öffentlichen Charakters und seiner Bedeutung für die Kirche soll dem Ritus der entsprechende Wert beigemessen werden und dieser vorzugsweise an einem Festtag stattfinden. Der Bewerber möge sich durch Exerzitien darauf vorbereiten.

48. Dem liturgischen Ritus für die Zulassung muß ein Antrag um Aufnahme unter die Kandidaten vorausgehen, der vom Bewerber selbst ausgefertigt und eigenhändig unterzeichnet und vom eigenen Bischof bzw. höheren Oberen), an den er gerichtet ist, schriftlich angenommen werden muß.(50)

Die Aufnahme unter die Kandidaten für den Diakonat begründet keinerlei Anrecht auf den unbedingten Empfang der Diakonatsweihe. Sie ist eine erste offizielle Anerkennung der positiven Anzeichen für eine Berufung zum Diakonat, die sich während der folgenden Ausbildungsjahre bestätigen muß.




48) Paul VI., Apost. Schreiben Ad pascendum, Einleitung; vgl. I, a): a.a.O., 537-538. Vgl. CIC, can. 1034 § 1. Der Ritus der Aufnahme unter die Weihekandidaten findet sich im Pontificale RomanumDe Ordinatione Episcopi, Presbyterorum et Diaconorum, Appendix, II: ed. cit., 232 ff.



49) Vgl. CIC, cann. 1016 und 1019.



50) Vgl. ebd., can. 1034 § 1; Paul VI., Apost. Schreiben Ad pascendum, I a): a.a.O., 538.






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