3. Die
lehrmäßige Ausbildung
79.
Die intellektuelle Ausbildung ist eine notwendige Dimension in der Ausbildung
des Diakons, insofern sie diesem eine substantielle Nahrung für sein
geistliches Leben und ein wertvolles Werkzeug für seinen Dienst bietet.
Sie ist besonders heute vonnöten angesichts der Herausforderungen der
Neu-Evangelisierung, zu der die Kirche an diesem schwierigen Jahrtausendwechsel
aufgerufen ist. Die religiöse Gleichgültigkeit, die Aushöhlung
der Werte, der Verlust ethischer Übereinstimmungen sowie der kulturelle
Pluralismus verlangen, daß jene, die sich im geweihten Dienst engagieren,
über eine vollständige und ernsthafte intellektuelle Ausbildung
verfügen.
Im
Rundschreiben Come è a conoscenza aus dem Jahre 1969 hat die
Kongregation für das Katholische Bildungswesen die Bischofskonferenzen
eingeladen, eine lehrmäßige Ausbildung zugunsten der Kandidaten
für den Diakonat auszuarbeiten, die den verschiedenen persönlichen
und kirchlichen Gegebenheiten Rechnung tragen sollte, gleichzeitig jedoch eine
»überstürzte oder oberflächliche Vorbereitung« absolut
verhindern sollte, »da die Aufgaben der Diakone nach den Vorschriften der
Konstitution Lumen gentium (Nr. 29) und des Motu Proprio (Nr.
22)(86) so wichtig sind, daß sie eine gediegene und wirkungsvolle
Ausbildung erfordern«.
80.
Die Kriterien, die bei der Planung einer solchen Ausbildung berücksichtigt
werden müssen, sind:
a) die
Notwendigkeit, daß der Diakon fähig sei, Rechenschaft über
seinen Glauben abzulegen, und in einem lebendigen kirchlichen Bewußtsein
wachse;
b) die
Sorge um eine Vorbereitung für die spezifischen Aufgaben seines Dienstes;
c) die
Wichtigkeit des Erwerbs der Befähigung zum Verstehen der jeweiligen
Situation und zur angemessenen Inkulturation des Evangeliums;
d) die
Nützlichkeit einer Kenntnis der Techniken der Kommunikation und der
Leitung von Versammlungen, außerdem der Fähigkeit, öffentlich
zu sprechen, sowie zu führen und zu beraten.
81.
Unter Beachtung dieser Kriterien sind die zu berücksichtigenden Inhalte
(87) folgende:
a)
Einführung in die Heilige Schrift und in deren richtige Auslegung; die
Theologie des Alten und des Neuen Testaments; das Verhältnis von Schrift
und Tradition; der Gebrauch der Schrift in der Predigt, in der Katechese und in
den pastoralen Tätigkeiten im allgemeinen;
b)
Einführung in das Studium der Kirchenväter, sowie eine Grundkenntnis
der Kirchengeschichte;
c)
Fundamentaltheologie mit einer Erläuterung der Quellen, der Themen und
Methoden der Theologie, die Behandlung der Fragen bezüglich der
Offenbarung und die Darlegung der Beziehung von Glaube und Vernunft, die die
künftigen Diakone befähigt, die Vernunftgemäßheit des
Glaubens darzustellen;
d)
Dogmatische Theologie mit ihren verschiedenen Traktaten: Trinitätslehre,
Schöpfungslehre, Christologie, Ekklesiologie und Ökumenismus,
Mariologie, christliche Anthropologie, Sakramentenlehre (besonders die
Theologie des geweihten Dienstamtes), Eschatologie;
e)
Christliche Morallehre in ihren personalen und sozialen Dimensionen und
insbesondere die Soziallehre der Kirche;
f)
Spirituelle Theologie;
g)
Liturgie;
h)
Kirchenrecht.
Je
nach Umständen und Notwendigkeit wird das Studienprogramm durch andere
Disziplinen zu ergänzen sein wie das Studium anderer Religionen, den
Gesamtkomplex philosophischer Fragen, die Vertiefung bestimmter
ökonomischer und politischer Problemstellungen.(88)
82.
Für die theologische Ausbildung sollte man sich, wo dies möglich ist,
der bereits bestehenden religionswissenschaftlichen Institute oder anderer
Einrichtungen für die theologische Ausbildung bedienen. Wo für die
theologische Ausbildung der Diakone eigene Bildungseinrichtungen geschaffen werden
müssen, ist dafür Sorge zu tragen, daß die Anzahl der
Unterrichtsstunden und Seminare im Verlauf der drei Jahre nicht unter tausend
liegt. Wenigstens die Grundkurse haben mit einer Prüfung
abzuschließen, und am Ende des dreijährigen Zyklus ist ein
umfassendes Abschlußexamen vorzusehen.
83.
Für den Zugang zu diesem Ausbildungsprogramm ist eine vorgängige
Grundausbildung zu verlangen, die entsprechend der kulturellen Situation des
jeweiligen Landes festzulegen ist.
84. Es
ist Vorsorge dafür zu treffen, daß die Kandidaten ihre Ausbildung
auch nach der Weihe fortsetzen. Dazu halte man sie an, sich eine kleine
persönliche, theologisch-pastorale Bibliothek anzulegen und für
Angebote der Fortbildung offen zu sein.
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