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Kongregation für das Katholische Bildungswesen; Kongregation für den Klerus
Grundnormen für die Ausbildung der Ständigen Diakone

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  • GRUNDNORMEN FÜR DIE AUSBILDUNG DER STÄNDIGEN DIAKONE
    • IV. DIE DIMENSIONEN DER AUSBILDUNG ZUM STÄNDIGEN DIAKON
      • 3. Die lehrmäßige Ausbildung
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3. Die lehrmäßige Ausbildung

79. Die intellektuelle Ausbildung ist eine notwendige Dimension in der Ausbildung des Diakons, insofern sie diesem eine substantielle Nahrung für sein geistliches Leben und ein wertvolles Werkzeug für seinen Dienst bietet. Sie ist besonders heute vonnöten angesichts der Herausforderungen der Neu-Evangelisierung, zu der die Kirche an diesem schwierigen Jahrtausendwechsel aufgerufen ist. Die religiöse Gleichgültigkeit, die Aushöhlung der Werte, der Verlust ethischer Übereinstimmungen sowie der kulturelle Pluralismus verlangen, daß jene, die sich im geweihten Dienst engagieren, über eine vollständige und ernsthafte intellektuelle Ausbildung verfügen.

Im Rundschreiben Come è a conoscenza aus dem Jahre 1969 hat die Kongregation für das Katholische Bildungswesen die Bischofskonferenzen eingeladen, eine lehrmäßige Ausbildung zugunsten der Kandidaten für den Diakonat auszuarbeiten, die den verschiedenen persönlichen und kirchlichen Gegebenheiten Rechnung tragen sollte, gleichzeitig jedoch eine »überstürzte oder oberflächliche Vorbereitung« absolut verhindern sollte, »da die Aufgaben der Diakone nach den Vorschriften der Konstitution Lumen gentium (Nr. 29) und des Motu Proprio (Nr. 22)(86) so wichtig sind, daß sie eine gediegene und wirkungsvolle Ausbildung erfordern«.

80. Die Kriterien, die bei der Planung einer solchen Ausbildung berücksichtigt werden müssen, sind:

a) die Notwendigkeit, daß der Diakon fähig sei, Rechenschaft über seinen Glauben abzulegen, und in einem lebendigen kirchlichen Bewußtsein wachse;

b) die Sorge um eine Vorbereitung für die spezifischen Aufgaben seines Dienstes;

c) die Wichtigkeit des Erwerbs der Befähigung zum Verstehen der jeweiligen Situation und zur angemessenen Inkulturation des Evangeliums;

d) die Nützlichkeit einer Kenntnis der Techniken der Kommunikation und der Leitung von Versammlungen, außerdem der Fähigkeit, öffentlich zu sprechen, sowie zu führen und zu beraten.

81. Unter Beachtung dieser Kriterien sind die zu berücksichtigenden Inhalte (87) folgende:

a) Einführung in die Heilige Schrift und in deren richtige Auslegung; die Theologie des Alten und des Neuen Testaments; das Verhältnis von Schrift und Tradition; der Gebrauch der Schrift in der Predigt, in der Katechese und in den pastoralen Tätigkeiten im allgemeinen;

b) Einführung in das Studium der Kirchenväter, sowie eine Grundkenntnis der Kirchengeschichte;

c) Fundamentaltheologie mit einer Erläuterung der Quellen, der Themen und Methoden der Theologie, die Behandlung der Fragen bezüglich der Offenbarung und die Darlegung der Beziehung von Glaube und Vernunft, die die künftigen Diakone befähigt, die Vernunftgemäßheit des Glaubens darzustellen;

d) Dogmatische Theologie mit ihren verschiedenen Traktaten: Trinitätslehre, Schöpfungslehre, Christologie, Ekklesiologie und Ökumenismus, Mariologie, christliche Anthropologie, Sakramentenlehre (besonders die Theologie des geweihten Dienstamtes), Eschatologie;

e) Christliche Morallehre in ihren personalen und sozialen Dimensionen und insbesondere die Soziallehre der Kirche;

f) Spirituelle Theologie;

g) Liturgie;

h) Kirchenrecht.

Je nach Umständen und Notwendigkeit wird das Studienprogramm durch andere Disziplinen zu ergänzen sein wie das Studium anderer Religionen, den Gesamtkomplex philosophischer Fragen, die Vertiefung bestimmter ökonomischer und politischer Problemstellungen.(88)

82. Für die theologische Ausbildung sollte man sich, wo dies möglich ist, der bereits bestehenden religionswissenschaftlichen Institute oder anderer Einrichtungen für die theologische Ausbildung bedienen. Wo für die theologische Ausbildung der Diakone eigene Bildungseinrichtungen geschaffen werden müssen, ist dafür Sorge zu tragen, daß die Anzahl der Unterrichtsstunden und Seminare im Verlauf der drei Jahre nicht unter tausend liegt. Wenigstens die Grundkurse haben mit einer Prüfung abzuschließen, und am Ende des dreijährigen Zyklus ist ein umfassendes Abschlußexamen vorzusehen.

83. Für den Zugang zu diesem Ausbildungsprogramm ist eine vorgängige Grundausbildung zu verlangen, die entsprechend der kulturellen Situation des jeweiligen Landes festzulegen ist.

84. Es ist Vorsorge dafür zu treffen, daß die Kandidaten ihre Ausbildung auch nach der Weihe fortsetzen. Dazu halte man sie an, sich eine kleine persönliche, theologisch-pastorale Bibliothek anzulegen und für Angebote der Fortbildung offen zu sein.




86) Es handelt sich um das Apost. Schreiben von Paul VI., Sacrum diaconatus ordinem, Nr. 22: a.a.O., 701-702.



87) Vgl. Kongregation für das Katholische Bildungswesen, Rundschreiben Come è a conoscenza (16. Juli 1969) 2.



88) Vgl. ebd., 3.






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