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Kongregation für das Katholische Bildungswesen; Kongregation für den Klerus
Grundnormen für die Ausbildung der Ständigen Diakone

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  • DIREKTORIUM FÜR DEN DIENST UND DAS LEBEN DER STÄNDIGEN DIAKONE
    • 1. DER RECHTSSTATUS DES DIAKONS
      • Der Diakon ein geistlicher Diener
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DIREKTORIUM
FÜR DEN DIENST UND DAS LEBEN
DER STÄNDIGEN DIAKONE

1.
DER RECHTSSTATUS DES DIAKONS

Der Diakon ein geistlicher Diener

1. Der Diakonat hat seinen Ursprung in der Weihe und in der Sendung Christi, an denen teilzuhaben der Diakon berufen wird.(34) Durch die Handauflegung und das Weihegebet wird er als geistlicher Diener, Mitglied der Hierarchie, eingesetzt. Diese Voraussetzung bestimmt seinen theologischen und rechtlichen Stand in der Kirche.




34) Vgl. II. Vat. Konzil, Dogmat. Konstitution Lumen gentium, 28a.






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