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Kongregation für das Katholische Bildungswesen; Kongregation für den Klerus
Grundnormen für die Ausbildung der Ständigen Diakone

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  • GEMEINSAME ERKLÄRUNG UND EINFÜHRUNG
    • EINFÜHRUNG
      • I. Das geweihte Amt
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EINFÜHRUNG

(2)

I. Das geweihte Amt

1. »Um Gottes Volk zu weiden und immerfort zu mehren, hat Christus der Herr in seiner Kirche verschiedene Dienstämter eingesetzt, die auf das Wohl des ganzen Leibes ausgerichtet sind. Denn die Amtsträger, die mit heiliger Vollmacht ausgestattet sind, stehen im Dienste ihrer Brüder, damit alle, die zum Volke Gottes gehören und sich daher der wahren Würde eines Christen erfreuen, in freier und geordneter Weise sich auf das nämliche Ziel hin ausstrecken und so zum Heile gelangen«.(3)

Das Weihesakrament »gleicht durch eine besondere Gnade des Heiligen Geistes den Empfänger Christus an, damit er als Werkzeug Christi seiner Kirche diene. Die Weihe ermächtigt ihn, als Vertreter Christi, des Hauptes, in dessen dreifacher Funktion als Priester, Prophet und König zu handeln«.(4)

Durch das Weihesakrament wird die Sendung, die Christus seinen Aposteln anvertraut hat, in der Kirche weiterhin ausgeübt bis zum Ende der Zeiten. Es ist somit das Sakrament des apostolischen Dienstes.(5)Der sakramentale Akt der Ordination geht über eine bloße Wahl, Bestimmung, Delegation oder Einsetzung durch die Gemeinschaft hinaus, denn er verleiht eine Gabe des Heiligen Geistes, die die Ausübung einer heiligen Gewalt gestattet, die nur von Christus, durch seine Kirche, kommen kann.(6) »Der vom Herrn Gesandte spricht und handelt nicht in eigener Autorität, sondern kraft der Autorität Christi; er spricht zu der Gemeinde nicht als eines ihrer Glieder, sondern im Namen Christi. Niemand kann sich selbst die Gnade verleihen; sie muß geschenkt und angeboten werden. Das setzt Diener der Gnade voraus, die von Christus bevollmächtigt sind«.(7)

Das Sakrament des apostolischen Dienstes umfaßt drei Grade. Denn »das aus göttlicher Einsetzung kommende kirchliche Dienstamt wird in verschiedenen Ordnungen ausgeübt von jenen, die schon seit alters Bischöfe, Priester, Diakone heißen«.(8) Zusammen mit den Priestern und den Diakonen, die ihnen Hilfe leisten, haben die Bischöfe das Hirtenamt in der Gemeinschaft übernommen und stehen an Gottes Stelle der Herde vor, deren Hirten sie sind, als Lehrer in der Unterweisung, als Priester im heiligen Kult und als Diener in der Leitung.(9)

Mit der sakramentalen Natur des kirchlichen Amtes »hängt innerlich sein Dienstcharakter zusammen. Weil die Amtsträger ganz von Christus abhängig sind, der Sendung und Vollmacht gibt, sind sie wahrhaft 'Knechte Christi' (vgl. Röm 1, 11) nach dem Vorbild Christi, der für uns freiwillig 'Knechtsgestalt' angenommen hat (Phil 2, 7)«.(10)

Außerdem hat das kirchliche Amt kollegialen(11) und persönlichen Charakter,(12) weil »der sakramentale Dienst in der Kirche, der im Namen Christi ausgeübt wird, einen personalen Charakter und eine kollegiale Form hat«.(13)




2) Dieser Einführungsteil ist der »Ratio« und dem »Direktorium« gemeinsam. Im Fall getrennter Publikationen der beiden Dokumente, müssen ihn jedenfalls beide wiedergeben.



3) II. Vat. Konzil, Dogmat. Konstitution Lumen gentium, 18.



4) Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 1581.



5) Vgl. Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 1536.



6) Vgl. Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 1538.



7) Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 875.



8) II. Vat. Konzil, Dogm. Konstitution Lumen gentium, 28.



9) Vgl. ebd., 20; CIC, can. 375 § 1.



10) Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 876.



11) Vgl. Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 877.



12) Vgl. Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 878.



13) Katechismus der katholischen Kirche, Nr. 879.






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