Kap., N.
1 EIN,2 | Synode einzuberufen, „um die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen
2 EIN,7 | Schwesterkirchen die Bande der Zusammenarbeit und Solidarität mehren,
3 II,24| vermindern und die erwünschte Zusammenarbeit mit anderen Ländern erschweren,
4 II,25| wichtig. Es bedarf einer Zusammenarbeit aller Menschen guten Willens
5 IV,37| obliegt dem Bischof, in Zusammenarbeit mit den Priestern, Diakonen,
6 IV,38| notwendig scheint, „der Zusammenarbeit einen Impuls zu verleihen,
7 IV,38| Austausch in der Seelsorge, die Zusammenarbeit in der Mission, die Erziehung,
8 IV,38| Pfarreien und Diözesen, der Zusammenarbeit und Entwicklung gemeinsamer
9 IV,39| ostkirchlichen Gemeinschaften ihre Zusammenarbeit anbieten können, die nicht
10 IV,39| Organisationen bischöflicher Zusammenarbeit je eine gemischte Kommission
11 IV,39| Zweifelsohne wird diese brüderliche Zusammenarbeit, außer daß sie für die in
12 IV,44| Gemeinschaft und gegenseitige Zusammenarbeit fördern“ 155. ~
13 IV,45| Man muß die nützliche Zusammenarbeit gut ausgebildeter Laien –
14 IV,46| müssen die Kenntnisse und die Zusammenarbeit der Frauen in leitenden
15 IV,50| ihren besonderen Willen „zur Zusammenarbeit im bereits begonnenen Dialog
16 IV,50| Konfessionen innerhalb der Zusammenarbeit im Namen des Evangeliums
17 V,62| Amerika bedroht 222. Diese Zusammenarbeit muß sich auf die gesetzgebenden
18 V,62| jeweiligen Länder wertvolle Zusammenarbeit anbieten, indem sie in verschiedener
19 VI,72| muß auch ein Anreiz zur Zusammenarbeit zwischen den einzelnen katholischen
20 VI,73| gegenseitige Kenntnis und Zusammenarbeit bei der Verwirklichung der
21 VI,74| Niveau mit dem Ziel, eine Zusammenarbeit zu schaffen durch gemeinsame
22 VI,75| Förderung einer engeren Zusammenarbeit unter den Schwesterkirchen“
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