Vorrangige
Liebe zu den Armen und gesellschaftlichen Randgruppen
58.
„Die Kirche in Amerika muß in
ihre seelsorglichen Initiativen die Solidarität der Gesamtkirche gegenüber den
Armen und Randgruppen jeglicher Art mit einbeziehen. Zu ihrer Haltung müssen
Fürsorge, Förderung, Befreiung und brüderliche Akzeptanz gehören. Die Kirche
erhebt den Anspruch, daß es absolut keine gesellschaftlichen Randgruppen geben
darf“ 213. Die Erinnerung an
die dunklen Kapitel der Geschichte Amerikas hinsichtlich der Sklaverei und
anderer Arten von gesellschaftlicher Diskriminierung muß den aufrichtigen
Wunsch nach Umkehr hervorrufen, die zur Versöhnung und Gemeinschaft
führt.
Die Sorge um
die am meisten Bedürftigen geht aus der vorrangigen Liebe zu den Armen hervor.
Es geht dabei um eine Liebe, die nicht exklusiv ist und die daher nicht als ein
Zeichen von Partikularismus oder von Sektierertum 214 gewertet werden
kann. Indem der Christ die Armen liebt, ahmt er den Herrn nach, der sich in
seinem irdischen Leben in Mitleid den Nöten der Bedürftigen – sowohl in geistiger als auch in materieller Hinsicht – widmete.
Die Aktivität
der Kirche zugunsten der Armen in allen Teilen des Kontinents ist wichtig,
dennoch muß man sich weiterhin darum bemühen, daß diese Art von Seelsorge immer
mehr zum Weg der Begegnung mit Christus wird, der, obwohl er reich ist, für uns
arm wurde, um uns durch seine Armut zu bereichern (vgl. 2 Kor 8,9). All
das, was in diesem Bereich bereits geschieht, muß noch intensiviert und
erweitert werden, und man soll versuchen, die größtmögliche Anzahl von Armen
dadurch zu erreichen. Die Heilige Schrift erinnert uns daran, daß Gott das
Rufen der Armen erhört (vgl. Ps 34,7), und die Kirche muß auf dieses
Rufen der am meisten Bedürftigen achten. Indem sie auf deren Stimme hört, „muß die Kirche mit den Armen leben und an ihrem Leid
teilnehmen. […] Schließlich muß sie durch ihre
Lebensweise Zeugnis dafür ablegen, daß sie selbst sich durch ihre Prioritäten
und in Wort und Tat in Gemeinschaft und Solidarität mit ihnen befindet“ 215.
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