Die
Auslandsverschuldung
59.
Die Auslandsverschuldung, die viele Völker des amerikanischen Kontinents zu
ersticken scheint, ist ein sehr umfangreiches Problem. Wenn hier auch nicht auf
die zahlreichen Aspekte eingegangen werden kann, so darf die Kirche in ihrer
Seelsorge dieses Problem doch nicht ignorieren, da es das Leben so vieler
Menschen betrifft. Daher haben auch etliche Bischofskonferenzen in Amerika im
Bewußtsein der Tragweite dieses Problems diesbezüglich Studientagungen
organisiert und Dokumente bezüglich einer effektiven Lösung desselben
veröffentlicht 216. Auch ich habe meine Sorge über diese in vielen
Fällen unhaltbare Situation schon des öfteren zum Ausdruck gebracht. Im
Hinblick auf das bevorstehende Große Jubiläum des Jahres 2000 und in Erinnerung
an den sozialen Sinn, den diese Jubeljahre im Alten Testament hatten, schrieb
ich: „So werden sich im Geist des
Buches Leviticus (25,8-28) die Christen zur Stimme aller Armen der Welt machen
müssen, indem sie das Jubeljahr als eine passende Zeit hinstellen, um unter
anderem an eine Überprüfung, wenn nicht überhaupt an einen erheblichen Erlaß
der internationalen Schulden zu denken, die auf dem Geschick vieler Nationen
lasten“ 217.
So wiederhole
ich meinen Wunsch, den sich auch die Synodenväter zu eigen gemacht haben, daß
der Päpstliche Rat für Gerechtigkeit und Frieden zusammen mit anderen zuständigen
Organisationen, wie zum Beispiel die Abteilung für die Beziehungen zu den
Staaten innerhalb des Staatssekretariats, „durch
Nachforschung und Dialog zusammen mit Vertretern der Ersten Welt und
Verantwortlichen der Weltbank und des internationalen Währungsfonds nach
Lösungswegen zur Behebung des Problems der Auslandsverschuldung und nach Normen
zur Verhinderung einer solchen Situation im Falle von zukünftigen
Auslandskrediten sucht“ 218. Es wäre
auch angebracht, daß auf möglichst breiter Ebene „Wirtschafts-
und Währungsexperten von internationalem Ruf eine kritische Analyse der
Weltwirtschaftsordnung in ihren positiven und negativen Aspekten erstellen, so
daß die aktuelle Ordnung korrigiert wird, und man ein System und
leistungsfähige Mechanismen zur Förderung einer ganzheitlichen und
solidarischen Entwicklung der Menschen und Völker vorlegt“ 219.
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