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37. Wenn sich das alles
nun so verhält, und die Wahrheit uns zuerkannt werden muß, die wir in
derjenigen Glaubensregel wandeln, welche die Kirchen von den Aposteln, die
Apostel von Christus, Christus von Gott empfangen hat, so steht auch unser
anfänglicher Satz als begründet fest, welcher besagte, daß die Häretiker zur
Einlegung einer Berufung auf die Hl. Schrift gar nicht zugelassen werden
würden, da wir ohne die Schrift beweisen, daß die Schrift sie gar nichts
angehe. Denn wenn sie Häretiker sind, so können sie keine Christen sein, da sie
die Lehren, welchen sie nach eigener Wahl anhangen und weshalb sie sich den
Namen Häretiker gefallen lassen müssen, nicht von Christus erhalten haben. Als
Nichtchristen erlangen sie daher keinerlei - 693 -
Eigentumsrecht an den christlichen Schriften. Wie sie es verdienen, muß
man ihnen vorhalten: Wer seid ihr denn eigentlich? Wann und woher seid ihr
gekommen? Was macht ihr auf meinem Grund und Boden, da ihr nicht zu den
Meinigen gehört? Mit welchem Recht, Marcion, fällst du denn eigentlich meinen
Wald? Wer erlaubt dir, Valentinus, meine Quellen anders zu leiten? Wer gibt
dir, Apelles, die Macht, meine Grenzen zu verrücken? Das Besitztum gehört mir!
Wie könnt ihr übrigen hier nach eurem Gutdünken säen und weiden? Mein ist das
Besitztum, ich besitze es von jeher, ich habe es zuerst besessen, ich habe
sichere Übertragungstitel von den ersten Eigentümern selbst, denen die Sache
gehört hat. Ich bin Erbe der Apostel! Wie sie es in ihrem Testamente
angeordnet, wie sie den Fideikommiß errichtet, wie sie es beschworen haben, so
bin ich Besitzer; euch haben sie sicher auf immer enterbt und ganz verstoßen, wie
Fremdlinge, wie Feinde! Aus welchem ändern Grunde aber sollten die Häretiker
für die Apostel Fremdlinge und Feinde sein, als wegen der Verschiedenheit ihrer
Lehre, die jeder einzelne von ihnen nach seinem Belieben mit feindlicher
Tendenz gegen die Apostel entweder selbst zutage gefördert oder von ändern
angenommen hat.
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