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| Quintus Septimius Florens Tertullianus Die Prozesseinreden gegen die Häretiker. IntraText CT - Text |
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35. Durch die genannten Bestimmungen sind sämtliche Häresien, seien es die später entstandenen, seien es die den Aposteln gleichzeitigen ---- wenn sie überhaupt nur abweichen ---- seien es die im allgemeinen, seien es die speziell von diesen gebrandmarkten ---- wofern sie nur vorher verdammt sind ---- von uns zum Kampfe herausgefordert und überwunden, und sie mögen nun ihrerseits auch den Versuch machen, mit Prozeßeinreden solcher Art gegen unsere Lehre zu replizieren. Denn, wenn sie deren Richtigkeit in Abrede stellen, so müssen sie beweisen, daß auch unsere Lehre eine nach derselben Methode, durch welche sie widerlegt werden, widerlegte Häresie sei, und zugleich angeben, wo dann nun die Wahrheit, die bei ihnen, wie schon feststeht, nicht ist, eigentlich zu suchen sei. Später entstanden ist unsere Sache nicht, sondern sie ist vielmehr die, welche gegen alle die Priorität behauptet; das ist das Zeugnis der Wahrheit, die überall die „erste Stelle einnimmt. Von den Aposteln wird sie keineswegs verworfen, im Gegenteil in Schutz genommen ----das ist das Kennzeichen des rechtmäßigen Besitzstandes. Denn, wenn die, welche jede fremdartige Lehre verdammt haben, irgendeine Lehre nicht verdammen, so geben sie dadurch zu erkennen, sie sei die ihrige, und nehmen sie also in ihren Schutz. Mögen die Häresien sich einen Zeitpunkt ihres Entstehens auswählen, welchen sie wollen, sie sind auf alle Fälle zu verurteilen. Praecedente fine bedeutet : das Axiom der posteritas hat den Vortritt, gilt auch dann, wenn man nicht beweisen könnte, daß die nach apostolischer Zeit aufgetretenen Irrlehren von den zur Zeit der Apostel schon vorhandenen ihre Ansichten entlehnt haben.
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