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Quintus Septimius Florens Tertullianus
Die Prozesseinreden gegen die Häretiker.

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1. Durch die gegenwärtigen Zeitverhältnisse dazu aufgefordert, erhebe ich auch den Mahnruf: Wir dürfen uns über die gegenwärtigen Häresien nicht verwundern, weder darüber, daß sie existieren: denn ihr Erscheinen wurde verkündet, noch darüber, daß der Glaube bei einigen Christen Schiffbruch durch sie leidet: denn sie sind zu dem Ende da, um dem Glauben Versuchungen zu bereiten und ihn eben dadurch auch seine Bewährung finden zu lassen. Daher ist es töricht und gedankenlos, wenn manche daran Anstoß nehmen, daß die Häresien soviel Macht haben. Welche würden sie denn haben, wenn sie nicht existierten? 2) Wenn ein Ding überhaupt einmal des Daseins teilhaftig geworden ist, so empfängt es mit dem Zweck, um dessentwillen es da ist, auch die


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Wirkursächlichkeit, um derentwillen seine Existenz nötig wurde 3).




22) Quantum, si non fuissent? Die Erklärer ergänzen zu „quantum" „valerent", was durch das vorhergehende : quod tantum haereses valeant wohl gefordert wird. Indes, der Gedanke: welche Macht würden die Häresien denn haben, wenn sie nient existierten? ist doch sehr trivial. Weit ausdrucksvoller wäre der Gedanke, wenn „quantum'' auf das vorhergehende scandalizantur bezogen wird = Wie großen Anstoß würden sie nehmen, wenn sie nicht existierten, da sie doch vorhergesagt sind. Auch dann schließt sich der folgende Satz : Cum quid etc. gut an.



31) Der öfters bei T. ausgesprochene philosophische Grundsatz, daß der Zweckursache in der idealen Ordnung die Wirkursache in der realen Ordnung entspricht.






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