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7. Nach den alten Beispielen der
Personen der Urzeit wollen wir ebenso zu den alten Urkunden der
Gesetzesschriften 63) übergehen, um der Reihe nach von
un-serm ganzen Schatz der hl. Schriften 64) zu handeln. Und da manche
zuweilen die Behauptung aussprechen, sie hätten mit dem Gesetze nichts zu
schaffen, während es doch von Christus nicht aufgehoben, sondern erfüllt wurde,
andererseits sie sich aber manchmal irgend etwas Beliebiges aus dem Gesetze
aneignen, so wollen wir es unverhohlen aussprechen: das Gesetz hat aufgehört
hinsichtlich seiner Lasten, welche, wie der Apostel sagt, auch die Väter nicht
zu ertragen vermochten. Was aber davon auf die Gerechtigkeit abzielt, ist nicht
nur nicht geblieben, sondern sogar noch erweitert, auf daß unsere Gerechtigkeit
die der Pharisäer und Schriftgelehrten übertreffe. Wenn aber unsere
Gerechtigkeit die ihrige übertreffen soll, dann sicherlich auch unsere
Keuschheit. - 836 -
Wenn man also
deshalb, weil nach der Vorschrift des Gesetzes jemand die Gattin seines ohne
Kinder verstorbenen Bruders zum Weibe nehmen sollte, um seinem Bruder Samen zu
erwecken, und dieses bei einer Person mehrere Male zutreffen konnte, wie die
schlaue Frage jenes Sadduzäers zeigt, wenn man also deshalb glaubt, mehrmaliges
Heiraten sei auch sonst erlaubt, so sollte man doch erst den inneren Grund zu
einer solchen Vorschrift kennen zu lernen suchen, dann würde man ein-sehen, daß
sie, da dieser Grund jetzt aufhört, zu den Stücken des Gesetzes gehört, welche
hinfällig geworden sind 65). Es war eine notwendige Pflicht, in
die Ehe des kinderlos verstorbenen Bruders einzutreten. Erstens, weil noch
jener alte Segen: „Wachset und mehret euch" seinen Lauf durchmachen mußte,
sodann, weil die Sünden der Väter auch an den Kindern gestraft wurden,
drittens, weil die Verschnittenen und Unfruchtbaren Gegenstand der Schmach
waren. Damit also die, welche nicht durch Verschuldung der Natur, sondern durch
allzu frühen Tod das Erdenleben verlassen hatten, nicht in der Folge als
Verfluchte angesehen würden, darum wurden sie aus ihrer Familie mit einer
stellvertretenden und gleichsam nachträglichen Nachkommenschaft versorgt.
Sobald aber das „Wachset und mehret euch" in den letzten Zeiten seine
Geltung verlor durch die neue Anleitung des Apostels: „Es erübrigt noch, daß
die, welche Weiber haben, so seien, als hätten sie keine, da die Zeit bedrängt
ist" 66), sobald auch die von den Vätern verzehrte saure Traube
aufhörte, den Kindern die Zähne stumpf zu machen ---- denn jeder wird nur für
seine eigene Sünde sterben 67) ----, sobald auch die - 837 -
Verschnittenen nicht bloß von
Schimpf und Schande frei wurden, sondern sogar Gottes Wohlgefallen verdienten und
zum Himmelreich eingeladen wurden, ist auch das Gesetz, in die Ehe des Bruders
einzutreten, begraben worden, und das Gegenteil davon hat Geltung erlangt,
nämlich nicht in die Ehe des Bruders einzutreten. Was daher, wie oben bemerkt,
nach Aufhören des Grundes aufgehört hat, Geltung zu haben, das kann nicht mehr
als Beweis für etwas anderes dienen. Folglich heiratet eine Ehefrau nach dem
Tode ihres Mannes nicht, da sie ja, wenn sie heiratete, ihren Bruder heiraten
würde. Denn wir sind alle Brüder, Und wenn sie heiraten will, soll sie im Herrn
heiraten, d. h. nicht einen Heiden, sondern einen Bruder, weil auch das alte
Gesetz die Ehe mit fremden Nationen verbietet. Wenn aber im Levitikus die
Vorsicht getroffen ist: „Wer immer seines Bruders Ehefrau nimmt, es ist
Unreinheit, Schande; er wird ohne Kinder sterben" 68), so gilt ohne Zweifel das
ihm gegebene Verbot, von neuem zu heiraten, auch für die Frau, da sie keinen
anderen heiraten kann 69) außer einen Bruder. Wie der Apostel
also auch mit dem Gesetze, welches er nicht durchaus bekämpft, harmoniere, das
wird sich zeigen, wenn wir auf seinen Brief zu sprechen kommen.
Was vorläufig
70) das Gesetz angeht, so kommt sein Gedankengang vielmehr
uns zustatten. Es verbietet nämlich den Priestern, zum zweiten Male zu
heiraten. Auch die Tochter eines Priesters, wenn sie Witwe oder eine Verstoßene
ist, soll, wenn sie keine Nachkommen hat, zum Hause ihres Vaters heimkehren und
von ihm unterhalten werden. Also wenn sie keine Nachkommen hat, nicht also
sollte sie, für den Fall, daß sie welche hat, abermals heiraten ---- um wieviel
mehr nämlich soll sie - 838 -
nicht wieder heiraten, wenn sie
Kinder hat! ---- sondern für den Fall, daß sie welche hat, soll sie doch viel
mehr von ihrem Sohne als von ihrem Vater erhalten werden, damit auch der Sohn
den Befehl Gottes ausübe: „Du sollst Vater und Mutter ehren." Uns aber hat
Jesus, der höchste Priester, der das Reich des Vaters 71) mit seinem Besitz bekleidet
---- denn „die in Christus getauft werden, haben Christum angezogen"
72) ----, nach Johannes Gott seinem Vater zu Priestern
gemacht. Denn er hielt jenen Jüngling, der zum Begräbnis seines Vaters eilen
wollte, deshalb davon zurück, um kundzutun, daß wir von ihm zu Priestern
berufen würden, denen das Gesetz, dem Begräbnis der Eltern beizuwohnen,
untersagte. „Zu einem Toten soll der Priester", heißt es, „nicht gehen,
sogar an seinem Vater oder seiner Mutter soll er sich nicht verunreinigen"
73). Müssen also auch wir dieses Verbot 74) beachten? Sicherlich nicht.
Denn es lebt Gott, unser einziger Vater, und unsere Mutter, die Kirche, und
auch wir sind nicht tot, da wir Gott leben, und wir begraben keine Toten, da
auch sie in Christo leben. Sicher aber sind wir als von Christus berufene
Priester zur Monogamie verpflichtet infolge des alten Gesetzes Gottes, welches
damals in seinen Priestern eine Prophezeiung auf uns gegeben hat.
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