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9. Man könnte das für gewaltsame
Beweisführungen halten, die auf bloßen Vermutungen beruhen, wenn dem nicht
bestimmte Aussprüche zur Seite ständen, die der Herr tat, als er den
Scheidebrief besprach, den er, nachdem er lange Zeit erlaubt gewesen war,
verbot, erstens, weil es von Anfang an nicht so war, sowie es auch noch keine
Mehrzahl von Ehen gab, sodann, weil der Mensch nicht trennen soll, was Gott
zusammengefügt hat, um nämlich nicht gegen den Herrn zu handeln. Denn nur der
allein darf trennen, der zusammengefügt hat. Er wird aber die Trennung
vollziehen, nicht durch die harte Maßregel eines Scheidebriefes, den er tadelt
und verbietet, sondern durch den Tribut des Todes. Fällt ja auch von zwei
Sperlingen nicht einer auf die Erde ohne den Willen des Vaters. Wenn also der
Mensch die, welche Gott zusammengefügt hat, nicht durch einen Scheidebrief
trennen soll, so ist es ebenso angemessen, daß diejenigen, die Gott durch den
Tod getrennt hat, der Mensch nicht wieder durch eine Ehe verbinde. Er würde
ebensosehr gegen den Willen Gottes handeln, wenn er das Getrennte verbinden, als
das Verbundene trennen wollte.
Soviel darüber, daß
man den Willen Gottes nicht vereiteln dürfe, sondern das ursprüngliche Gesetz
wiederherstellen müsse. Es kommt aber noch ein anderer - 843 -
Grund hinzu, oder richtiger, es ist
kein anderer, sondern vielmehr derselbe, welcher zum Erlaß des uranfänglichen
Gesetzes führte und den Willen Gottes bewog, den Scheidebrief zu verbieten,
nämlich der, daß, wer seine Gattin entläßt, außer wegen Ehebruchs, sie zur
Ehebrecherin macht, und der, welcher eine Entlassene heiratet, selber Ehebruch
begeht 92). Denn eine Verschmähte darf vor dem Gesetze eine (neue)
Ehe eingehen 93), und wenn sie sich etwas Derartiges
hat zuschulden kommen lassen ohne den Rechtstitel einer Ehe, so trifft sie
keine Anklage auf Ehebruch in dem Sinne, wie der Ehebruch in der Ehe ein
Verbrechen ist. Gott hat da eine andere Ansicht als die Menschen; er nennt
nämlich überhaupt 94) die Zulassung eines ändern Mannes,
sei es bei bestehender Ehe, sei es gemeiniglich, Ehebruch. Sehen wir zu, was
bei Gott als Ehe gilt, so werden wir ebenmäßig erkennen, was Ehebruch ist. Eine
Ehe liegt vor, wenn Gott zwei zu einem Fleische verbindet, oder, wenn er sie in
demselben Fleische verbunden findet, die Verbindung besiegelte 95). - 844 -
Ehebruch liegt vor, wenn sich mit den
beiden wie immer Getrennten ein anderes, richtiger ein fremdes Fleisch
verbindet, von welchem nicht gesagt werden kann, das ist Fleisch von meinem
Fleisch und Gebein von meinem Gebein. Denn da dieses ein für allemal geschehen
und dieses Wort ein für allemal gesprochen ist, so kann es, wie am Anfange so
auch jetzt, nicht von einem anderen Fleische gelten.
Somit wird es eine
grundlose Behauptung sein, zu sagen, Gott wolle nicht, daß eine Verschmähte bei
Lebzeiten ihres Mannes sich mit einem anderen Manne verbinde, als ob er es ihr
nach seinem Tode gestatte. Denn wenn sie nicht an den Verstorbenen gebunden
ist, dann ist sie auch nicht an den Lebenden gebunden. Da sowohl durch den
Scheidebrief, als auch durch den Tod das Eheband zerrissen wird, so kann sie
nicht mehr an jenen 96) gebunden sein, wenn das Band,
wodurch sie ihm verbunden war, zerrissen ist. An wen wird sie denn also
gebunden sein? Für Gott macht es keinen Unterschied, ob sie sich bei Lebzeiten
oder nach dem Tode des Mannes verheiratet. Denn sie sündigt nicht gegen diesen,
sondern gegen sich selbst. „Jede Sünde, die ein Mensch begeht, besteht
außerhalb seines Leibes, wer aber Ehebruch begeht, der sündigt gegen seinen
eigenen Leib" 97). Ehebruch aber begeht, wie wir
vorher festgestellt haben, jeder, der mit einem anderen Fleische sich verbindet
außer dem früheren, zu welchem Gott zwei - 845 -
zusammengefügt oder sie
zusammengefügt gefunden hat. Darum eben hat Christus den Scheidebrief
beseitigt, welcher am Anfang nicht bestand, um das, was von Anfang da war, zu
stärken, nämlich das Ausharren der zwei in einem Fleische, damit nicht die
Notwendigkeit oder Gelegenheit zu einer dritten Fleischesverbindung
hereinbreche, und nur aus einer einzigen Ursache hat er eine Scheidung erlaubt,
wenn nämlich das, was er durch ihre Zulassung verhüten wollte, schon
eingetreten ist 98). So wenig aber existierte von Anfang
an der Scheidebrief, daß bei den Römern erst sechshundert Jahre nach Erbauung
der Stadt eine Härte dieser Art als zum ersten Mal vorkommend mit Abscheu
angemerkt wird 99). Jene 100) begehen freilich auch ohne
Scheidebrief Ehebrüche, uns dagegen wird es, auch wenn wir den Scheidebrief
geben, nicht erlaubt sein, auch nur zu heiraten 101).
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