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| Quintus Septimius Florens Tertullianus Über die einmalige Ehe. IntraText CT - Text |
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10. Ich sehe, wir werden schon hier auf die Lehre des Apostels verwiesen. Um ihren Sinn desto leichter zu durchdringen, muß man zum voraus um so nachdrücklicher hervorheben, daß das Weib mehr noch an ihren verstorbenen Mann gebunden sei, so daß sie um so weniger einen anderen zulassen darf 102). Denn bedenken wir, daß der Scheidebrief entweder die Folge von Zwietracht sei oder Zwietracht bewirke, der Tod hingegen nach der Anordnung Gottes, nicht infolge der Beleidigung eines Menschen eintrete, und daß er ein Tribut sei, den alle zu bezahlen haben, auch die Eheleute. Wenn also eine Verschmähte, die infolge von Zwietracht, Zorn, Haß oder der Ursachen, die diese hervorbringen, wie etwa durch zugefügtes Unrecht, oder angetane Schmach, oder einen anderen Beschwerdepunkt sowohl nach der Seele wie nach dem Leibe geschieden ist, dennoch an ihren Feind ---- des Ausdrucks Ehemann will ich mich nicht einmal bedienen ---- gebunden bleibt, um wieviel mehr wird nicht die andere, die weder durch einen Fehler ihres Mannes, noch durch einen eigenen, sondern durch eine Anordnung des Gesetzes des Herrn vom ehelichen Bande nicht geschieden, sondern in ihm zurückgelassen worden ist 103), dem auch im Tode angehören, dem sie auch im Tode Eintracht schuldig bleibt! Da sie von ihm kein Wort der Scheidung zu hören bekommen hat, so wendet sie sich nicht von ihm ab; da sie ihm keinen Scheidebrief geschrieben, so hält sie sich zu ihm; da sie ihn nicht verlieren wollte, so hält sie ihn fest. Ihr steht zur Seite jene Fähigkeit der Seele, welche dem Menschen alles, was er nicht besitzt, in eingebildetem Genuß gegenwärtig stellt 104). Ich frage endlich die Frau selbst: Sage mir, Schwester, ist dir dein Mann in Frieden vorausgegangen? Was wird sie antworten? Wird sie etwa antworten: im Streit? 105) Gut, also ist sie hierdurch um so mehr an ihn gebunden, da sie mit ihm ihre Sache noch bei Gott auszutragen hat 106). Sie ist noch nicht entlassen, da sie noch festgehalten wird 107). Indes, sie wird antworten: in Frieden, Gut, folglich muß sie mit ihm notwendig im Frieden verbleiben, da sie ihn bereits nicht mehr verschmähen kann, und sie wird selbst dann nicht wieder heiraten, wenn sie ihn hätte verschmähen können. Denn fürwahr, sie betet ja auch für seine Seele, erfleht für ihn mittlerweile die Erquickung und die Teilnahme an der ersten Auferstehung und bringt an den Jahrestagen seines Hinscheidens ein Opfer dar. Wenn sie dies nicht tut, so hat sie, so weit sie es vermag, sich wirklich von ihm geschieden, und das wäre um so ungerechter, als sie es auf diese Weise konnte, weil er es nicht konnte, und das wäre ebenso unwürdig, und um wieviel mehr unwürdig, weil er es nicht verdient hat 108). Oder werden wir etwa nach der Lehre eines gewissen Epikur, nicht nach der Lehre Christi, nach dem Tode ein Nichts sein? Wenn wir aber an eine Auferstehung der Toten glauben, so bleiben wir sicher denen verpflichtet, mit welchen wir auferstehen werden, um gegenseitige Rechenschaft abzulegen. Wenn in jener Welt weder zur Ehe gegeben, noch genommen wird, sondern wenn man sein wird wie die Engel, sollten wir darum nicht an die verstorbenen Gatten gebunden bleiben, weil es keine Wiederherstellung der Ehe gibt? Im Gegenteil, wir sind um so mehr an sie gebunden, weil wir zu einem besseren Zustande bestimmt sind, auferstehend zur geistigen Genossenschaft, wieder erkennend sowohl uns selbst als die Unserigen. Wie sollten wir übrigens in Ewigkeit Gottes Lob singen, wenn nicht in uns der Sinn und das Gedächtnis für diese Pflicht bliebe, wenn wir nur nach unserer Wesenheit, nicht hinsichtlich unseres Bewußtseins wieder hergestellt würden? Wir also, die wir bei Gott sein werden, werden zusammen dort sein, da wir alle bei dem einen Gott sind, ---- mag auch der Lohn ein verschiedener, mögen auch der Wohnungen bei demselben himmlischen Vater viele sein, ---- da wir alle um den einen Denar eben desselben Lohnes gearbeitet haben, d. i. um das ewige Leben, in welchem Gott die, die er verbunden hat, ebensowenig trennen wird, da er ihnen schon in diesem niedrigen Leben verbietet, sich zu trennen. Wie kann mithin die Frau für einen ändern Mann zu haben sein, da sie auch für die Zukunft für den ihrigen in Beschlag genommen ist? Was wir sagen, gilt für beide Geschlechter, wenn auch nur das eine angeredet wird. Denn die Sittenzucht, welche für beide besteht, ist eine und dieselbe. Eine solche Frau würde einen Mann haben dem Geiste nach, den ändern dem Fleische nach. Das ist aber Ehebruch, wenn eine Frau von zwei Männern weiß. Wenn der eine dem Fleische nach von ihr getrennt ist, aber in ihrem Herzen seinen Platz behält, so ist er dort 109) immer noch ihr Ehemann, wo auch schon der bloße Gedanke, ohne die fleischliche Verbindung, durch die Begierde vorher schon den Ehebruch und durch den Willen vorher schon die Ehe zustande bringt. Er besitzt gerade das, wodurch er Ehemann geworden ist, nämlich den Geist 110); wenn in diesem noch ein anderer seinen Platz haben wird, so wäre das ein Verbrechen. Übrigens ist er darum nicht ausgeschlossen, weil er den tiefer stehenden fleischlichen Verkehr abgebrochen hat. Er steht als Ehemann in um so höheren Ehren, je reiner er geworden ist.
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