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4. Dieser Grund
wurde bei der Vorsehung Gottes, die alles nach den Zeiten passend einrichtet,
wohl aufbewahrt, und es möge niemand von der Gegenpartei, um unsere Proposition
umzustoßen, fragen: Warum hat denn Gott nicht sofort irgendeine Kasteiung in Bezug
auf Speise und Trank angeordnet, sondern vielmehr die Einräumungen noch
ausgedehnt? Denn im Anbeginn hatte er dem Menschen bloß Krauter und
Baumerzeugnisse als Nahrung zugesprochen: „Siehe, ich habe euch alles
samentragende Kraut auf Erden, welches seinen Samen ausstreut, gegeben, und
jeder Baum, welcher Frucht von keimfähigen Samen an sich trägt, wird euch zum
Genüsse dienen" 24). Später aber hat er unter Aufzählung
aller ihm unterworfenen Tiere der Erde, der Vögel des Himmels, des sich auf Erden
Bewegenden, der Fische des Meeres und alles Kriechenden zu Noë gesagt: „Sie
werden euch zur Speise dienen; ich habe euch alles wie die grünen Krauter
übergeben, aber Fleisch, das noch im Blute sein Leben in sich hat, sollt ihr
nicht essen" 25). Eben dadurch, daß er bloß das
Fleisch, dessen Leben nicht mit dem Blute ausgeströmt ist, vom Genüsse
ausnimmt, ist es klar, daß er den Gebrauch alles ändern Fleisches erlaubt hat.
Darauf geben wir zur
Antwort, es paßte sich nicht, den Menschen, der soeben sogar das so leichte
Verbot einer einzigen Frucht nicht hatte halten können, noch mit irgendeinem
Gebote der Enthaltsamkeit zu belasten. Da er schlaff war, so mußte er eben
durch die Freiheit erstarken. Ebenso genügte nach der Sintflut bei der Wiederherstellung
des Menschengeschlechtes vorläufig das einzige Gebot der Enthaltung von Blut,
während alles andere erlaubt war. Denn der Herr hatte bereits seine richtende
Tätigkeit in der Sintflut gezeigt und außerdem auch noch Drohungen
ausgesprochen, indem er das Blut von der Hand des Bruders und von jedem wilden
Tiere zurückforderte 26). So hat er denn, die Gerechtigkeit
des Gerichtes vorbereitend, der Freiheit - 875 -
Spielraum gegeben, durch Nachsicht
die Sittenzucht angebahnt, alles gestattet, um einiges hinwegzunehmen, mit der
Absicht, mehr zu fordern, wenn das Anvertraute größer sein würde, Enthaltung zu
befehlen, nachdem Einräumung vorausgegangen wäre, damit, wie gesagt, die
Ursünde durch Übung größerer Enthaltsamkeit bei Gelegenheit größerer Freiheit
desto mehr gesühnt würde.
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