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Quintus Septimius Florens Tertullianus
Über das Fasten.

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13.   Ihr erhebt die Einrede, die Gebräuche, die zum christlichen Glauben gehören, seien festgesetzt durch die Schrift und die Tradition der Vorfahren, und es sei keine Observanz mehr hinzuzufügen, weil Neuerungen verboten seien. Haltet diese Position, wenn iht könnt! Denn siehe, ich klage euch an, daß ihr, auch außer dem


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Passah, auch an ändern Tagen als an jenen, an welchen der Bräutigam weggenommen ist 88), fastet; auch legt ihr die Halbfasten der Stationen ein und lebt zuweilen bloß von Wasser und Brot, wie es einem jeden gut scheint. Ihr gebt allerdings zur Antwort, daß man dies nach eigenem Dafürhalten zu tun habe, nicht auf Befehl. Ihr habt also eure Position aufgegeben, indem ihr über die Tradition hinausgeht und Dinge beobachtet, die nicht festgesetzt sind. Was soll es aber heißen, deinem Gutdünken einzuräumen, was du dem Befehle Gottes, deines Herrschers, nicht einräumst?! Dem menschlichen Willen soll mehr erlaubt sein als der Macht Gottes?! Ich bin der Ansicht, der Welt, nicht aber Gott gegenüber Freiheit zu besitzen. Wie es meine Sache ist, Gott von freien Stücken einen Dienst zu leisten, so ist es Sache


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Gottes, ihn anzubefehlen. Ich muß ihm nicht nur gehorchen, sondern auch seine Huld erschmeicheln. Ersteres erweise ich ihm auf seinen Befehl, letzteres tue ich nach meinem Ermessen.

Es kommt mir gut zustatten, daß auch die Bischöfe die Gewohnheit haben, dem gesamten Volke Fasten aufzuerlegen, ich meine nicht in der Absicht, um Geldbeisteuern zusammenzubringen, wie es bei euch aus Geldsucht geschieht, sondern nur zuweilen und wegen irgendeiner kirchlichen Bekümmernis. Wenn ihr daher auf den Erlaß eines Menschen hin, und zwar alle zusammen als eine Einheit, Akte der Verdemütigung 89) vornehmt, wie könnt ihr denn an uns dieselbe Einheit, in der wir fasten, Xerophagien und Station halten, zum Gegenstand des Tadels machen, es sei denn, daß wir damit gegen Senatsbeschlüsse oder Kabinetsordres der Fürsten, die gegen die verbotenen Vereinigungen gerichtet sind, verstoßen?! 90) Als der Hl. Geist in allen Ländern, wo er wollte, und durch den Mund von Personen, die er frei auswählte, seine Kundgebungen erließ, hat er in Voraussicht der bevorstehenden Prüfungen der Kirche und der Plagen der Welt in seiner Eigenschaft als Paraklet, d. h. als Beistand, um den Richter zu besänftigen, dergleichen Verrichtungen als Heilmittel angeordnet, so, nimm an, auch jetzt, um die Zucht der Mäßigkeit und Enthaltsamkeit zu üben. Wir, die wir ihn angenommen haben, beobachten konsequenterweise auch, was er damals festgesetzt hat 91). Blicke hin auf die Annalen des Judentums, und du wirst keine Neuerung darin finden,


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wenn das, was den Vätern vorgeschrieben wurde, die ganze Nachkommenschaft in ererbter religiöser Betätigung fortan beobachtet.

Außerdem werden in den griechischen Ländern an bestimmten Orten jene Versammlungen aus allen Kirchen, die man Konzilien nennt, abgehalten, durch die sowohl alle wichtigeren Dinge gemeinschaftlich verhandelt werden, als auch eine Repräsentation der gesamten Christenheit in ehrfurchtgebietender Weise gefeiert wird. Wie angemessen ist dies, sich unter dem guten Wahrzeichen des Glaubens von allen Seiten um Christus zusammenzuscharen! Siehe, „wie schön und lieblich ist es, wenn die Brüder einmütig zusammenwohnen" 92). Du weißt diese Psalmenstelle freilich nur dann zu singen, wenn du es dir mit mehreren ändern gut schmecken lassest 93). Jene Versammlungen aber liegen vorher den Stations- und sonstigen Fasten ob und wissen so zu trauern mit den Traurigen, und dann erst sich zu freuen mit den Fröhlichen, Wenn nun auch wir solche feierliche Gebräuche, für die doch damals das gegenwärtige Wort Gottes schützend eintrat 94), in den verschiedenen Provinzen als solche üben, die miteinander


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im Geiste versammelt sind, so ist das ein Gesetz der Religion 95).




881) Die Stelle lautet: convenio (= iudicio aggredior, accuso) vos et praeter pascha ieiunantes citra illos dies, quibus ablatus est sponsus. Funk (Die Entwicklung des Osterfastens, Kircheng. Abb. u. Unters. I, 249) schreibt zu dieser Stelle : „Das Oster-fasten wurde also über den Karfreitag hinaus ausgedehnt. Wie weit, wird nicht gesagt. Alles aber spricht dafür, daß es der weiteren Tage nur wenige waren ; auf keinen Fall hat man über die Karwoche hinauszugehen." Diese Bemerkung legt in die Stelle etwas hinein, was nicht in ihr liegt. Pascha steht hier = illi dies, in quibus ablatus est sponsus, und die pflichtmäßigen Fasttage bei den Katholiken waren bloß diese. Das „citra illos dies" sagt nicht, daß das pflichtmäßige Fasten auch auf andere Tage, etwa auf die ganze Karwoche, ausgedehnt wurde, sondern sagt, daß die Katholiken, obwohl sie nur die beiden Kartage als pflichtmäßige Fasttage betrachteten und dies den Montanisten gegenüber als schrift- und traditionsgemäß betonten, auch noch an anderen Tagen fasteten. Das aber sei, so meint T. ihnen vorhalten zu können, ein Abweichen von ihrem prinzipiellen Standpunkt und sie hätten somit das Recht verloren, die Montanisten der Neuerung anzuklagen. Die Katholiken erwiderten sofort, alle anderen Fasttage seien freiwillige, ex arbitrio agenda non ex imperio. Aber auch so, meint T., hätten sie ihr Prinzip durchbrochen : movistis gradum excedendo traditionem. T. sucht den Hauptanstoß, der darin bestand, daß die montanistische Praxis sich als göttliches Gebot einführte und die Autorität der „Geistbegabten" über die Autorität der Bischöfe und über die apostolische Tradition setzte, zu verhüllen.



891) T. gebraucht hier, wie auch vorher Kap 12 und später Kap. 16, den griechischen Ausdruck tapeinofro&nhsij = humiliatio. Er war wohl der offizielle Ausdruck, der auch in den Fastenmandaten stand, ähnlich wie Exomologese für die officia paenitentiae gebraucht wurde. Er schließt nicht nur das Fasten, sondern auch andere Übungen der Verdemütigung in sich; vgl. Kap. 16 und de orat. 23 (197/3): ieiuniis autem et stationibus nulla oratio sine genu et reliquo humilitatis more celebranda est.



902) Vgl. Apol. 38 u. 40.



913) d. h. die Anordnungen, die der Paraklet durch die phrygischen Propheten erlassen hat, gelten allgemein und für immer; die montanistischen Orakel sind göttliche Befehle.



921) Ps. 132, 1.



932) bei den Agapen ; der Psalmvers wurde also bei den Agapen gesprochen.



943) quibus tune praesens patrocinatus est sermo wurde von Noeldechen übersetzt: „die ich einst mitfeiernd verteidigt habe", und aus dieser falschen Übersetzung schloß man, T. sei in Griechenland gewesen und habe an diesen Konzilsversammlungen teilgenommen. Auch de Labriolle (La crise montaniste 297) glaubte, man könne diesen Worten entnehmen, daß T. sich an den Verhandlungen dieser Konzilien beteiligt habe. Aber „sermo" ist das ,,Wort Gottes", die zweite Person in der Gottheit, und T. denkt entweder daran, daß das damals auf Erden weilende Wort Gottes (tunc praesens) in der Perikope Matth. 9, 14 ff. das Fasten in Schutz genommen habe, oder er denkt an das „congregari undique ad Christum", das bei den KonzilsverSammlungen stattfindet, wo eine repraesentatio totius nominis Christiani celebratur, in der der Herr selbst nach seiner Verheißung gegenwärtig ist und somit auch schützend für die vorhergehenden Fastenübungen eintritt.



951) d. h. die montanistischen Konventikel sind die „ecclesia Spiritus"; sie sammelt und durch sie spricht der Hl. Geist. Die Autorität des Parakleten aber als göttliche Autorität überragt die Autorität der auf einer Kirchenversammlung vereinigten Bischöfe, oder um T. selbst sprechen zu lassen : Hic (sc. Paraeletus) erit solus a Christo magister et dicendus et verendus (de virg. vel. 1). Seine Autorität steht gleich der des sermo.






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