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| Kongregation für die Glaubenslehre Erwägungen zu den entwürfen... IntraText CT - Text |
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I. NATUR UND UNVERZICHTBARE 2. Die Lehre der Kirche über die Ehe und die Komplementarität der Geschlechter legt eine Wahrheit vor, die der rechten Vernunft einsichtig ist und als solche von allen großen Kulturen der Welt anerkannt wird. Die Ehe ist nicht eine beliebige Gemeinschaft von menschlichen Personen. Sie wurde vom Schöpfer mit einer eigenen Natur sowie eigenen Wesenseigenschaften und Zielen begründet.3 Keine Ideologie kann dem menschlichen Geist die Gewissheit nehmen, dass es eine Ehe nur zwischen zwei Personen verschiedenen Geschlechts gibt, die durch die gegenseitige personale Hingabe, die ihnen eigen und ausschließlich ist, nach der Gemeinschaft ihrer Personen streben. Auf diese Weise vervollkommnen sie sich gegenseitig und wirken mit Gott an der Zeugung und an der Erziehung neuen Lebens mit. 3. Die natürliche Wahrheit über die Ehe wurde durch die Offenbarung bekräftigt, die in den biblischen Schöpfungsberichten enthalten ist und auch die ursprüngliche menschliche Weisheit zum Ausdruck bringt, in der sich die Stimme der Natur selbst Gehör verschafft. Das Buch Genesis spricht von drei grundlegenden Aspekten des Schöpferplanes über die Ehe. Zum einen wurde der Mensch, das Abbild Gottes, « als Mann und Frau » geschaffen (Gen 1,27). Als Personen sind Mann und Frau einander gleich, in ihrem Mann- und Frausein ergänzen sie einander. Die Sexualität gehört einerseits zur biologischen Sphäre, wird aber andererseits im menschlichen Geschöpf auf eine neue, und zwar auf die personale Ebene erhoben, wo Natur und Geist sich miteinander verbinden. Zum anderen wurde die Ehe vom Schöpfer als die Lebensform gegründet, in der sich jene Gemeinschaft unter Personen verwirklicht, die die Ausübung der Geschlechtlichkeit einbezieht. « Darum verlässt der Mann Vater und Mutter und bindet sich an seine Frau, und sie werden ein Fleisch » (Gen 2,24). Schließlich wollte Gott der Einheit von Mann und Frau eine besondere Teilhabe an seinem Schöpfungswerk geben. Deshalb segnete er den Mann und die Frau mit den Worten: « Seid fruchtbar, und vermehrt euch » (Gen 1,28). Nach dem Plan des Schöpfers gehören also die Komplementarität der Geschlechter und die Fruchtbarkeit zum Wesen der ehelichen Institution. Darüber hinaus ist die eheliche Gemeinschaft zwischen Mann und Frau von Christus zur Würde eines Sakramentes erhoben worden. Die Kirche lehrt, dass die christliche Ehe ein wirksames Zeichen des Bundes zwischen Christus und der Kirche ist (vgl. Eph 5,32). Diese christliche Bedeutung der Ehe schmälert keineswegs den tief menschlichen Wert der ehelichen Verbindung von Mann und Frau, sondern bestätigt und bekräftigt ihn (vgl. Mt 19,3-12; Mk 10,6-9). 4. Es gibt keinerlei Fundament dafür, zwischen den homosexuellen Lebensgemeinschaften und dem Plan Gottes über Ehe und Familie Analogien herzustellen, auch nicht in einem weiteren Sinn. Die Ehe ist heilig, während die homosexuellen Beziehungen gegen das natürliche Sittengesetz verstoßen. Denn bei den homosexuellen Handlungen bleibt « die Weitergabe des Lebens [...] beim Geschlechtsakt ausgeschlossen. Sie entspringen nicht einer wahren affektiven und geschlechtlichen Ergänzungsbedürftigkeit. Sie sind in keinem Fall zu billigen ».4 Homosexuelle Beziehungen werden « in der Heiligen Schrift als schwere Verirrungen verurteilt... (vgl. Röm 1,24-27; 1 Kor 6,10; 1 Tim 1,10). Dieses Urteil der Heiligen Schrift erlaubt zwar nicht den Schluss, dass alle, die an dieser Anomalie leiden, persönlich dafür verantwortlich sind, bezeugt aber, dass die homosexuellen Handlungen in sich nicht in Ordnung sind ».5 Dieses moralische Urteil, das man bei vielen kirchlichen Schriftstellern der ersten Jahrhunderte6 findet, wurde von der katholischen Tradition einmütig angenommen. Nach der Lehre der Kirche ist den Männern und Frauen mit homosexuellen Tendenzen « mit Achtung, Mitleid und Takt zu begegnen. Man hüte sich, sie in irgendeiner Weise ungerecht zurückzusetzen ».7 Diese Personen sind wie die anderen Christen gerufen, ein keusches Leben zu führen.8 Aber die homosexuelle Neigung ist « objektiv ungeordnet »,9 und homosexuelle Praktiken gehören « zu den Sünden, die schwer gegen die Keuschheit verstoßen ».10
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3 Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Pastoralkonstitution Gaudium et spes, 48. 4 Katechismus der Katholischen Kirche, 2357. 5 Kongregation für die Glaubenslehre, Erklärung Persona humana, 29. Dezember 1975, 8. 6 Vgl. zum Beispiel Hl. Polykarp, Brief an die Philipper, V, 3; Hl. Justin, Erste Apologie, 27, 1-4; Athenagoras, Bitte für die Christen, 34. 7 Katechismus der Katholischen Kirche, 2358; vgl. Kongregation für die Glaubens- lehre, Schreiben über die Seelsorge für homosexuelle Personen, 1. Oktober 1986, 10. 8 Vgl. Katechismus der Katholischen Kirche, 2359; vgl. Kongregation für die Glaubens- lehre, Schreiben über die Seelsorge für homosexuelle Personen, 1. Oktober 1986, 12. 9 Katechismus der Katholischen Kirche, 2358. 10 Ebd., 2396. |
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