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Die weltliche Gewalt ist
ohne Zweifel schwer verpflichtet, auch über diese neuen Zweige der Technik zu
wachen; und sie darf sich dabei nicht nur von politischen Interessen leiten
lassen, sondern muß auch für die öffentliche Sittlichkeit Sorge tragen; deren
sicheres Fundament beruht aber nun einmal auf dem Naturgesetz, das, wie Gottes
Wort bezeugt, in unsere Herzen eingeschrieben ist22. Die staatliche
Kontrolle darf nicht hingestellt werden als ungerechte Unterdrückung der
persönlichen Freiheit; sie zielt ja nicht auf die Privatsphäre ab, sondern auf
die soziale Funktion, die der "Sendung "
wesentlich ist.
Übrigens haben wir schon
gelegentlich geäußert: "Wir wissen sehr wohl, daß bei Menschen unserer
Zeit, welche die Einschaltung der Staatsautorität nicht gerne sehen, die
Auffassung verbreitet ist, auch in diesem Fall seien Kontrollen vorzuziehen,
die besser von der Gemeinschaft selbst ausgingen"23.
Jedoch dürfen die Vorsichtsmaßregeln, die eine Art Selbstkontrolle der
betreffenden Berufsgruppe sind, nicht der schwerverpflichtenden Amtswaltung der
öffentlichen Behörde sich widersetzen; sie mögen aber lobenswerterweise deren
Tätigkeit entgegenkommen und Bösem, das den guten Sitten leicht Schaden zufügen
könne, gleich an der Quelle vorbeugen.
Aus diesem Grund haben wir
wie unser unmittelbarer Vorgänger es gelobt, daß die Berufsgruppen
zweckdienliche Schranken aufstellten - ohne damit jedoch einem Vorurteil gegen
die öffentlichen Behörden Raum zu geben. Wir glauben nämlich, daß Film, Funk
und Fernsehen nur dann leichter und besser zur wahren inneren Bildung ihrer
Benützer beitragen können, wenn die Kirche, der Staat, die beruflich
Beteiligten in richtiger Ordnung mit vereinten Kräften die Erreichung des
gewünschten Zieles anstreben. Wenn das Gegenteil der Fall ist, wenn also diese
Erfindungen, an kein Gesetz gebunden und ohne Sittenkontrolle, frei ihren
abschüssigen Weg gehen, werden sie zweifellos die wahre Bildung des Volkes
drücken und dessen Sitten zugrunde richten.
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