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Deshalb mögen
"besondere Verzeichnisse oder Kataloge regelmäßig zusammengestellt und
veröffentlicht werden, in denen die Filme möglichst oft und übersichtlich
besprochen werden, so daß sie allen zur Kenntnis kommen können"38. Ein von dem jeweiligen Landesamt
abhängiger Ausschuß soll dafür Sorge tragen. Seine
Mitglieder müssen sich durch Wissen und Lebenserfahrung auszeichnen, da sie über
die einzelnen Filme ein zuverlässiges Urteil gemäß dem christlichen
Sittengesetz abzugeben haben.
Die Ausschußmitglieder
haben eine wichtige Sache zu beurteilen, die mit der christlichen Lebensweise
aufs engste zusammenhängt; sie mögen sich auch ein genaues Bild machen von der
gewaltigen Wirkung der Filmdarbietungen, wenn sie auch je nach den persönlichen
Voraussetzungen der Zuschauer verschieden ist. Deshalb
ermahnen wir jene immer und immer wieder, sie mögen sich für Studium und Gebet
reichlich Zeit nehmen.
Sooft die Sachverständigen
den sittlichen Gehalt eines Films zu beurteilen haben, mögen sie aufmerksam die
Normen überdenken, die wir schon öfter, bei passender Gelegenheit, aufgestellt
haben; besonders wo wir über den Idealfilm unter dem Gesichtspunkt von Kunst
und Erziehung sprachen; über die Darstellung des Religiösen; auch über die von
Untaten und Verbrechen: nie dürfen dabei die Würde des Menschen, die Ehrfurcht
vor dem Familienleben, die Unantastbarkeit des Lebens, die Kirche Jesu Christi
und die bürgerliche Gemeinschaft außer Acht gelassen werden.
Sie sollen außerdem sich
vor Augen halten; daß ihr Amt, die Wertung und Zensur der Filme, vor allem
darauf abzielt, die öffentliche Meinung richtig zu bilden. Alle sollten dazu
gebracht werden, die sittlichen Normen hochzuhalten, ohne die sich keine wahre
Kultur oder Gesittung denken läßt. Deshalb ist ohne
Zweifel die Nachgiebigkeit derer zu tadeln, die entweder Filme gelten lassen,
wenn sie nur technisch auf der Höhe sind, sie mögen dabei die guten Sitten
verletzen, oder wenn sie wohl dem Schein nach das Sittengesetz achten, jedoch
den katholischen Glauben verletzende Elemente enthalten.
Wenn klar und deutlich
herausgestellt wird, welche Filme von allen gesehen werden können, welche für
die Jugendlichen, welche nur für die Erwachsenen sich eignen; welche Filme
sittengefährdend sein können, welche durch und durch schlecht und zersetzend
sind, dann ist es für alle leicht, nur solche Stücke zu besuchen, die sie
"froher, freier und besser verlassen werden"39, und leicht,
alles zu meiden, was ihnen zum Schaden werden könnte: der aber wäre um so
größer, als sie dabei den Unternehmern eines schmutzigen Geschäfts ihr Geld,
den übrigen aber ein schlechtes Beispiel gäben.
Wir wiederholen die
Weisungen, die unser Vorgänger seligen Angedenkens Pius XI. in
seiner Enzyklika Vigilanti cura40, treffend herausgegeben hat,
und haben dabei den dringenden Wunsch, die Gläubigen möchten auf diesen
Gegenstand so oft als möglich ernst hingewiesen werden und auch sonst die
schwere Pflicht beachten, sich über die von der kirchlichen Behörde
herausgegebene Filmbeurteilung zu erkundigen und ihr gewissenhaft Folge zu
leisten.
Wenn die Bischöfe es für
zweckmäßig halten, können sie einen eigenen Sonntag im Kirchenjahr festlegen, an dem die Gläubigen über ihre Pflichten gerade hinsichtlich
des Filmbesuchs ernstlich belehrt und zum Gebet in diesem Anliegen angehalten
werden.
Damit jedoch die
Filmbeurteilung allen leicht zugänglich sei und sie
ihr Folge leisten können, soll man sie unter Beifügung eines kurzen Kommentars
rechtzeitig veröffentlichen und überall verbreiten.
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