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Es ist selbstverständlich,
daß in den Lichtspielsälen, die der kirchlichen Behörde unterstehen, nur Filme
gezeigt werden dürfen, die in sittlicher Beziehung in keiner Weise beanstandet
werden können, da den Gläubigen und besonders der Jugend Filme geboten werden
sollen, die erzieherisch wertvoll sind und eine gesunde Umwelt bieten.
Die Bischöfe sollen
Lichtspielsäle, deren Besuch allen offen steht,
gewissenhaft überwachen, auch wenn sie den exemsten Orden zugehören. Die
verantwortlichen Geistlichen sollen sie ermahnen, die aufgestellten Richtlinien
treu und gewissenhaft einzuhalten im Geiste persönlicher Uneigennützigkeit,
wenn sie gewillt sind, dieses Amt auszuüben, worum es
dem Heiligen Stuhl ja so sehr zu tun ist. Auch geben wir den dringenden Rat,
die Leiter der katholischen Lichtspielsäle mögen sich zu einer Vereinigung
zusammenschließen - wie es in einigen Ländern mit unserer Zustimmung und
Billigung geschehen ist - um so die gemeinsamen Interessen in Durchführung der
Vorschriften und Ratschläge der Landesämter um so wirkungsvoller schützen zu
können.
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