|
Der größte Teil der
Verantwortung aber, obwohl auf verschiedener Ebene, fällt auf die Erzeuger und
Regisseure. Jedoch steht das Bewußtsein um diese Verantwortung ihrem edlen Tun
nicht im Wege, sondern ist eher dazu angetan, Menschen guten Willens, die über
das notwendige Kapital und das erforderliche Talent zur Herstellung von Filmen
verfügen, Mut zu machen.
Häufig
geraten Erzeuger und Regisseure aus dem Zusammenstoß künstlerischer Forderungen
und religiös-sittlicher Vorschriften in nicht geringe Schwierigkeiten. In einem solchen Fall ist, noch
bevor der Film gedreht wird oder gleichzeitig, das Gutachten von fachkundiger
Seite einzuholen, damit dem sittlichen Besten der Zuschauer wie der
künstlerischen Vollendung des Werkes Genüge geschehe. Sie mögen also nicht
zögern, ein zuständiges katholisches Filmamt zu Rate zu ziehen, das sich ihnen
gerne zur Verfügung stellen und mit ihrem Anliegen gegebenenfalls, mit der
nötigen Sicherung, auch einen geistlichen Sachverständigen betrauen wird.
Wegen des Vertrauens, das
sie auf die Kirche setzen, werden sie an Geltung und
Ansehen keine Einbuße erleiden. "Er (der Glaube) wird den
Persönlichkeitswert des Menschen bis zum Letzten verteidigen"44,
und auch auf dem Feld des künstlerischen Schaffens kann die menschliche
Persönlichkeit vom Licht der christlichen Lehre und der rechten sittlichen Norm
nur bereichert und vervollkommnet werden.
Jedoch ist
es den Geistlichen ohne besonderen Auftrag ihrer Oberen nicht erlaubt, den
Filmproduzenten ihre Mitarbeit zur Verfügung zu stellen. Denn es ist klar, daß gute Beratung in solch einem Fall
hervorragende Sachkenntnis und ungewöhnliche Durchbildung voraussetzt. Sie zu beurteilen kann nicht dem Gutdünken des einzelnen überlassen
bleiben.
Väterlichen Herzens
ermahnen wir deshalb die katholischen Autoren und Regisseure, keinen Film
entstehen zu lassen, der dem Glauben und der
christlichen Sitte widerstreitet. Sollte es aber, was Gott verhüten möge, doch
geschehen, so ist es Sache der Bischöfe, die
Verantwortlichen zu mahnen, und wo nötig auch geeignete Sanktionen zu
verhängen.
Wir sind
aber überzeugt, daß das beste Mittel zur Erreichung des "Ideal-Films"
darin liegt, daß die Filmschaffenden sich dem christlichen Lebensgesetz
gleichförmig machen.
Wenn die Filmschaffenden zu
den Gnadenquellen hinzutreten; wenn sie den Inhalt des Evangeliums in sich
aufnehmen; wenn sie erfassen, was die Kirche lehrt über den Sinn des Lebens,
über Seligkeit und Tugend, über Schmerz und Sünde, über Leib und Seele, über
die sozialen Aufgaben, über das Sehnen und Streben der Menschen - dann werden
neue und lichtvolle Wege sich vor ihnen auftun; sie werden zur Vollführung
hervorragender und bleibender Schöpfungen mit neuem Schwung sich angerufen und
getrieben fühlen.
Es müssen
also jene Werke und Übungen verstärkt und vermehrt werden, welche ihr
religiöses Leben nähren und im Wachstum fördern. Vor allem aber möge die größte Sorgfalt auf
die christliche Unterweisung der Jugendlichen verwendet werden, die sich
anschicken, ihren Beruf unter den Filmschaffenden zu wählen.
Zum Schluß dieser
besonderen Ausführungen über den Film ermahnen wir die öffentlichen Behörden,
unter keinen Umständen zur Produktion oder Verbreitung sittlich minderwertiger
Filme Unterstützungen zu gewähren; vielmehr sollen sie durch zweckdienliche
Vorschriften helfen, daß anständige und gute Filme geschaffen werden, besonders
für die Jugend. Da vom Staat große und gewaltige Summen für
Erziehungszwecke ausgegeben werden, möge man auch darauf schauen, daß für
dieses wichtige, gleichfalls zur Erziehung zählende Anliegen, in rechter Weise
Vorsorge getroffen werde.
In einigen Ländern und auch
bei internationalen Ausstellungen kommen für Filme, die sich durch ihren
erzieherischen und geistigen Wert auszeichnen, eigens
dafür gestiftete Preise zur Verteilung. So hoffen wir denn, daß alle
Rechtschaffenen in Befolgung unserer Weisungen darauf hinarbeiten, daß die
guten Filme den Preis allgemeinen Beifalls und allgemeiner Wertschätzung
finden.
|