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Jeder Rundfunkhörer ist besonders verpflichtet, aus der Sendefolge sorgfältig
auszuwählen; man soll die Sendungen nicht wahllos durch die Wohnungen schallen
lassen, sondern ihnen Zutritt gestatten wie einem Freund, der mit kluger
Überlegung eingeladen wird. Unverantwortlich handelt doch wohl, wer die in das
Heiligtum der Familie einzuführenden Freunde nicht auswählt. Die dort
zugelassenen Rundfunksendungen in Wort und Ton sollen darum so ausgewählt
werden, daß sie der Wahrheit und dem Guten das Wort schenken, daß sie die
Familienmitglieder nicht ablenken von der gewissenhaften Erfüllung ihrer
persönlichen und gesellschaftlichen Pflichten, sie vielmehr in deren rechter
Ausführung bestärken und, wo es sich um Jugendliche und Kinder handelt, statt
ihnen zu schaden, die gesunde Erziehung der Eltern und der Schule unterstützen
und weiterführen.
Die katholischen nationalen
Rundfunkstellen sollen, unterstützt von den katholischen Zeitungen und
Zeitschriften, die Gläubigen über Art und Wert der Sendungen unterrichten. Diese beurteilende Vorschau wird nicht überall möglich sein und
sich häufig auf einen Hinweis beschränken müssen, der den Charakter mancher
dieser Sendungen schwer erkennen läßt.
Die Seelsorger mögen darum
die Gläubigen daran erinnern, daß es durch göttliches Gebot untersagt ist, dem
Glauben und den Sitten schädliche Sendungen anzuhören, und die mit der Sorge
für die Jugend Betrauten sollen sie mahnen, die Augen offen zu halten und das
Verantwortungsgefühl für den Gebrauch des Heimfunkgeräts zu wecken.
Die Pflicht der Bischöfe ist es außerdem, vor Sendern zu warnen, von denen bekannt
ist, daß sie dem christlichen Glauben widersprechende Grundsätze vertreten.
Eine weitere Pflicht der
Rundfunkhörer geht dahin, den verantwortlichen Sendeleitern ihre Wünsche und
gerechten Beschwerden zum Ausdruck zu bringen. Diese Verpflichtung ergibt sich
klar aus der Natur des Rundfunks, die leicht zu einer
einseitigen, nicht wechselseitigen Beziehung zwischen Sender und Konsument führt.
Die heute entwickelten Methoden der öffentlichen Meinungsforschung, die das
Interesse der Hörer für die einzelnen Sendungen erkennen lassen, sind
sicherlich für die Sendeleiter sehr nützlich; aber der mehr oder weniger starke
Beifall der Öffentlichkeit kann oberflächlichen und schwankenden Gründen oder
minder vernünftigen Regungen zuzuschreiben sein, so daß ein solcher Hinweis
nicht als sicherer Maßstab des Handelns gelten kann.
Unter diesen Umständen
müssen sich die Rundfunkhörer nach Kräften um die Bildung einer einsichtigen
öffentlichen Meinung bemühen, die es gestattet, die Sendungen in gebührender
Form zu prüfen, gutzuheißen oder zurückzuweisen, so daß der Rundfunk
folgerichtig, seiner erzieherischen Aufgabe entsprechend, "der Wahrheit
diene, der Sittlichkeit, der Gerechtigkeit und der Liebe"48.
Dies zu erreichen, ist die Aufgabe aller katholischen Verbände, deren Bemühen
es sein muß, für die Belange der Gläubigen auf diesem Gebiet wirksam
einzutreten. In den Ländern aber, wo sachliche und örtliche
Verhältnisse es ratsam erscheinen lassen, können sich, in Verbindung mit den
Filmämtern der einzelnen Länder, Hörer und Fernsehervereinigungen bilden.
Schließlich sollen die
Rundfunkhörer um ihre Verpflichtung wissen, sittlich einwandfreie Sendungen zu
fördern, besonders solche, die die Herzen zu Gott erheben. Müßten nicht die
Gläubigen, besonders die täglichen Nutznießer der Vorteile des Rundfunks,
derartige Sendungen eifrig fördern, zumal heute, wo über die Ätherwellen
falsche und verderbliche Lehren verbreitet werden, wo durch Störsender im Äther
ein "eiserner Vorhang" innerhalb der Tonwelt errichtet wurde, in der
Absicht, der Wahrheit, welche die Herrschaft des gottlosen Materialismus
erschüttern könnte, keinen Zutritt zu ermöglichen, heute, wo viele
Hunderttausende noch auf die Botschaft des Evangeliums wie auf eine leuchtende
Morgenröte warten, wo endlich Kranke und sonstwie Behinderte sehnsüchtig am
christlichen Gemeinschaftsgottesdienst und an der Feier des eucharistischen
Opfers teilzunehmen verlangen?
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