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Pius XII
Miranda prorsus

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  • 2 - BESONDERER TEIL
    • 2 - Der Funk
      • 1 - Pflichten des Hörers
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1 - Pflichten des Hörers

 

Jeder Rundfunkhörer ist besonders verpflichtet, aus der Sendefolge sorgfältig auszuwählen; man soll die Sendungen nicht wahllos durch die Wohnungen schallen lassen, sondern ihnen Zutritt gestatten wie einem Freund, der mit kluger Überlegung eingeladen wird. Unverantwortlich handelt doch wohl, wer die in das Heiligtum der Familie einzuführenden Freunde nicht auswählt. Die dort zugelassenen Rundfunksendungen in Wort und Ton sollen darum so ausgewählt werden, daß sie der Wahrheit und dem Guten das Wort schenken, daß sie die Familienmitglieder nicht ablenken von der gewissenhaften Erfüllung ihrer persönlichen und gesellschaftlichen Pflichten, sie vielmehr in deren rechter Ausführung bestärken und, wo es sich um Jugendliche und Kinder handelt, statt ihnen zu schaden, die gesunde Erziehung der Eltern und der Schule unterstützen und weiterführen.

Die katholischen nationalen Rundfunkstellen sollen, unterstützt von den katholischen Zeitungen und Zeitschriften, die Gläubigen über Art und Wert der Sendungen unterrichten. Diese beurteilende Vorschau wird nicht überall möglich sein und sich häufig auf einen Hinweis beschränken müssen, der den Charakter mancher dieser Sendungen schwer erkennen läßt.

Die Seelsorger mögen darum die Gläubigen daran erinnern, daß es durch göttliches Gebot untersagt ist, dem Glauben und den Sitten schädliche Sendungen anzuhören, und die mit der Sorge für die Jugend Betrauten sollen sie mahnen, die Augen offen zu halten und das Verantwortungsgefühl für den Gebrauch des Heimfunkgeräts zu wecken.

Die Pflicht der Bischöfe ist es außerdem, vor Sendern zu warnen, von denen bekannt ist, daß sie dem christlichen Glauben widersprechende Grundsätze vertreten.

Eine weitere Pflicht der Rundfunkhörer geht dahin, den verantwortlichen Sendeleitern ihre Wünsche und gerechten Beschwerden zum Ausdruck zu bringen. Diese Verpflichtung ergibt sich klar aus der Natur des Rundfunks, die leicht zu einer einseitigen, nicht wechselseitigen Beziehung zwischen Sender und Konsument führt. Die heute entwickelten Methoden der öffentlichen Meinungsforschung, die das Interesse der Hörer für die einzelnen Sendungen erkennen lassen, sind sicherlich für die Sendeleiter sehr nützlich; aber der mehr oder weniger starke Beifall der Öffentlichkeit kann oberflächlichen und schwankenden Gründen oder minder vernünftigen Regungen zuzuschreiben sein, so daß ein solcher Hinweis nicht als sicherer Maßstab des Handelns gelten kann.

Unter diesen Umständen müssen sich die Rundfunkhörer nach Kräften um die Bildung einer einsichtigen öffentlichen Meinung bemühen, die es gestattet, die Sendungen in gebührender Form zu prüfen, gutzuheißen oder zurückzuweisen, so daß der Rundfunk folgerichtig, seiner erzieherischen Aufgabe entsprechend, "der Wahrheit diene, der Sittlichkeit, der Gerechtigkeit und der Liebe"48.

Dies zu erreichen, ist die Aufgabe aller katholischen Verbände, deren Bemühen es sein muß, für die Belange der Gläubigen auf diesem Gebiet wirksam einzutreten. In den Ländern aber, wo sachliche und örtliche Verhältnisse es ratsam erscheinen lassen, können sich, in Verbindung mit den Filmämtern der einzelnen Länder, Hörer und Fernsehervereinigungen bilden.

Schließlich sollen die Rundfunkhörer um ihre Verpflichtung wissen, sittlich einwandfreie Sendungen zu fördern, besonders solche, die die Herzen zu Gott erheben. Müßten nicht die Gläubigen, besonders die täglichen Nutznießer der Vorteile des Rundfunks, derartige Sendungen eifrig fördern, zumal heute, wo über die Ätherwellen falsche und verderbliche Lehren verbreitet werden, wo durch Störsender im Äther ein "eiserner Vorhang" innerhalb der Tonwelt errichtet wurde, in der Absicht, der Wahrheit, welche die Herrschaft des gottlosen Materialismus erschüttern könnte, keinen Zutritt zu ermöglichen, heute, wo viele Hunderttausende noch auf die Botschaft des Evangeliums wie auf eine leuchtende Morgenröte warten, wo endlich Kranke und sonstwie Behinderte sehnsüchtig am christlichen Gemeinschaftsgottesdienst und an der Feier des eucharistischen Opfers teilzunehmen verlangen?




48 Vgl.Sermo Pii XII d. 3 Octobris, a. 1947 quinquagesimo expleto anno ab arte radiophonica inventa habitus: Discorsi e Radiomessaggi di S. S. Pio XII, vol. IX, pag. 267.






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