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Pius XII
Miranda prorsus

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      • 6 - Aufgaben der staatlichen Behörde und der Berufsgruppen
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6 - Aufgaben der staatlichen Behörde und der Berufsgruppen

 

Die weltliche Gewalt ist ohne Zweifel schwer verpflichtet, auch über diese neuen Zweige der Technik zu wachen; und sie darf sich dabei nicht nur von politischen Interessen leiten lassen, sondern muß auch für die öffentliche Sittlichkeit Sorge tragen; deren sicheres Fundament beruht aber nun einmal auf dem Naturgesetz, das, wie Gottes Wort bezeugt, in unsere Herzen eingeschrieben ist22. Die staatliche Kontrolle darf nicht hingestellt werden als ungerechte Unterdrückung der persönlichen Freiheit; sie zielt ja nicht auf die Privatsphäre ab, sondern auf die soziale Funktion, die der "Sendung " wesentlich ist.

Übrigens haben wir schon gelegentlich geäußert: "Wir wissen sehr wohl, daß bei Menschen unserer Zeit, welche die Einschaltung der Staatsautorität nicht gerne sehen, die Auffassung verbreitet ist, auch in diesem Fall seien Kontrollen vorzuziehen, die besser von der Gemeinschaft selbst ausgingen"23. Jedoch dürfen die Vorsichtsmaßregeln, die eine Art Selbstkontrolle der betreffenden Berufsgruppe sind, nicht der schwerverpflichtenden Amtswaltung der öffentlichen Behörde sich widersetzen; sie mögen aber lobenswerterweise deren Tätigkeit entgegenkommen und Bösem, das den guten Sitten leicht Schaden zufügen könne, gleich an der Quelle vorbeugen.

Aus diesem Grund haben wir wie unser unmittelbarer Vorgänger es gelobt, daß die Berufsgruppen zweckdienliche Schranken aufstellten - ohne damit jedoch einem Vorurteil gegen die öffentlichen Behörden Raum zu geben. Wir glauben nämlich, daß Film, Funk und Fernsehen nur dann leichter und besser zur wahren inneren Bildung ihrer Benützer beitragen können, wenn die Kirche, der Staat, die beruflich Beteiligten in richtiger Ordnung mit vereinten Kräften die Erreichung des gewünschten Zieles anstreben. Wenn das Gegenteil der Fall ist, wenn also diese Erfindungen, an kein Gesetz gebunden und ohne Sittenkontrolle, frei ihren abschüssigen Weg gehen, werden sie zweifellos die wahre Bildung des Volkes drücken und dessen Sitten zugrunde richten.




22 Vgl.Rom. 11, 15



23 Sermo ad cultores artis cinematographiinae ex Italia Romae congregatos, d. 21 Iunii, a. 1955: AAS., vol. XLVII, 1955, pag. 505. 






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