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7 - Erzeuger und Regisseur
Der größte Teil der Verantwortung aber, obwohl auf verschiedener Ebene, fällt auf die Erzeuger und Regisseure. Jedoch steht das Bewußtsein um diese Verantwortung ihrem edlen Tun nicht im Wege, sondern ist eher dazu angetan, Menschen guten Willens, die über das notwendige Kapital und das erforderliche Talent zur Herstellung von Filmen verfügen, Mut zu machen. Häufig geraten Erzeuger und Regisseure aus dem Zusammenstoß künstlerischer Forderungen und religiös-sittlicher Vorschriften in nicht geringe Schwierigkeiten. In einem solchen Fall ist, noch bevor der Film gedreht wird oder gleichzeitig, das Gutachten von fachkundiger Seite einzuholen, damit dem sittlichen Besten der Zuschauer wie der künstlerischen Vollendung des Werkes Genüge geschehe. Sie mögen also nicht zögern, ein zuständiges katholisches Filmamt zu Rate zu ziehen, das sich ihnen gerne zur Verfügung stellen und mit ihrem Anliegen gegebenenfalls, mit der nötigen Sicherung, auch einen geistlichen Sachverständigen betrauen wird. Wegen des Vertrauens, das sie auf die Kirche setzen, werden sie an Geltung und Ansehen keine Einbuße erleiden. "Er (der Glaube) wird den Persönlichkeitswert des Menschen bis zum Letzten verteidigen"44, und auch auf dem Feld des künstlerischen Schaffens kann die menschliche Persönlichkeit vom Licht der christlichen Lehre und der rechten sittlichen Norm nur bereichert und vervollkommnet werden. Jedoch ist es den Geistlichen ohne besonderen Auftrag ihrer Oberen nicht erlaubt, den Filmproduzenten ihre Mitarbeit zur Verfügung zu stellen. Denn es ist klar, daß gute Beratung in solch einem Fall hervorragende Sachkenntnis und ungewöhnliche Durchbildung voraussetzt. Sie zu beurteilen kann nicht dem Gutdünken des einzelnen überlassen bleiben. Väterlichen Herzens ermahnen wir deshalb die katholischen Autoren und Regisseure, keinen Film entstehen zu lassen, der dem Glauben und der christlichen Sitte widerstreitet. Sollte es aber, was Gott verhüten möge, doch geschehen, so ist es Sache der Bischöfe, die Verantwortlichen zu mahnen, und wo nötig auch geeignete Sanktionen zu verhängen. Wir sind aber überzeugt, daß das beste Mittel zur Erreichung des "Ideal-Films" darin liegt, daß die Filmschaffenden sich dem christlichen Lebensgesetz gleichförmig machen. Wenn die Filmschaffenden zu den Gnadenquellen hinzutreten; wenn sie den Inhalt des Evangeliums in sich aufnehmen; wenn sie erfassen, was die Kirche lehrt über den Sinn des Lebens, über Seligkeit und Tugend, über Schmerz und Sünde, über Leib und Seele, über die sozialen Aufgaben, über das Sehnen und Streben der Menschen - dann werden neue und lichtvolle Wege sich vor ihnen auftun; sie werden zur Vollführung hervorragender und bleibender Schöpfungen mit neuem Schwung sich angerufen und getrieben fühlen. Es müssen also jene Werke und Übungen verstärkt und vermehrt werden, welche ihr religiöses Leben nähren und im Wachstum fördern. Vor allem aber möge die größte Sorgfalt auf die christliche Unterweisung der Jugendlichen verwendet werden, die sich anschicken, ihren Beruf unter den Filmschaffenden zu wählen. Zum Schluß dieser besonderen Ausführungen über den Film ermahnen wir die öffentlichen Behörden, unter keinen Umständen zur Produktion oder Verbreitung sittlich minderwertiger Filme Unterstützungen zu gewähren; vielmehr sollen sie durch zweckdienliche Vorschriften helfen, daß anständige und gute Filme geschaffen werden, besonders für die Jugend. Da vom Staat große und gewaltige Summen für Erziehungszwecke ausgegeben werden, möge man auch darauf schauen, daß für dieses wichtige, gleichfalls zur Erziehung zählende Anliegen, in rechter Weise Vorsorge getroffen werde. In einigen Ländern und auch bei internationalen Ausstellungen kommen für Filme, die sich durch ihren erzieherischen und geistigen Wert auszeichnen, eigens dafür gestiftete Preise zur Verteilung. So hoffen wir denn, daß alle Rechtschaffenen in Befolgung unserer Weisungen darauf hinarbeiten, daß die guten Filme den Preis allgemeinen Beifalls und allgemeiner Wertschätzung finden. |
44 Vgl.Epist. Pii XII ad christifideles Germaniae, ob conventum a "Katholikentag" appellatum, Berolinum congregatos die 10 Augustl, a. 1952: AAS., vol. XLIV, 1902, pag. 725. |
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