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Johannes Paul II.
Universi dominici gregis

IntraText - Konkordanzen

stimmzettel

   Teil,  Kapitel, Abschnitt
1 2, 5, 64| Vorbereitung und Ausgabe der Stimmzettel durch die Zeremoniäre, die 2 2, 5, 65| Vorschriften zu beachten: 1) der Stimmzettel muß rechteckig sein und 3 2, 5, 65| kann; 2) die Ausfüllung der Stimmzettel ist von jedem wahlberechtigten 4 2, 5, 65| werden dürfen, da sonst der Stimmzettel ungültig wäre; der Zettel 5 2, 5, 65| sofort nach Ausgabe der Stimmzettel und noch bevor die Wähler 6 2, 5, 65| Infirmarii hinausgehen, um die Stimmzettel der Kranken einzusammeln, 7 2, 5, 66| umfaßt: 1) das Einwerfen der Stimmzettel in die dafür bereitgestellte 8 2, 5, 66| das Mischen und Zählen der Stimmzettel; 3) die öffentliche Auszählung 9 2, 5, 66| wahlberechtigte Kardinal bringt den Stimmzettel, nachdem er ihn ausgefüllt 10 2, 5, 66| sollte. Danach legt er den Stimmzettel auf den Teller und gibt 11 2, 5, 67| durch die ein gefalteter Stimmzettel eingeworfen werden kann. 12 2, 5, 67| Kranken. Dieser entnimmt einen Stimmzettel, vollzieht die geheime Wahl, 13 2, 5, 67| sie die darin befindlichen Stimmzettel und legen sie, wenn feststeht, 14 2, 5, 67| Infirmarii ihren eigenen Stimmzettel gleich nach dem ersten Kardinal 15 2, 5, 67| die anderen Wähler ihre Stimmzettel abgeben.~ 16 2, 5, 68| wahlberechtigten Kardinäle ihren Stimmzettel in die Urne gelegt, schüttelt 17 2, 5, 68| Wahlhelfer diese mehrmals, um die Stimmzettel zu mischen; darauf schreitet 18 2, 5, 68| sogleich zur Zählung der Stimmzettel, indem er einen nach dem 19 2, 5, 68| legt. Wenn die Zahl der Stimmzettel nicht mit der Zahl der Wähler 20 2, 5, 69| Altar: der erste nimmt einen Stimmzettel, entfaltet ihn, stellt den 21 2, 5, 69| Gewählten einsieht und den Stimmzettel an den dritten weiterreicht, 22 2, 5, 69| er selbst notiert den vom Stimmzettel verlesenen Namen. Wenn die 23 2, 5, 69| öffentlichen Auszählung zwei Stimmzettel finden sollten, die so ineinander 24 2, 5, 69| öffentlichen Auszählung der Stimmzettel zählen die Wahlhelfer die 25 2, 5, 69| nachdem er die einzelnen Stimmzettel vorgelesen hat, diese mit 26 2, 5, 69| die so zusammengebundenen Stimmzettel in eine Urne oder seitlich 27 2, 5, 70| 3) der Verbrennung der Stimmzettel.~Die Wahlhelfer stellen 28 2, 5, 70| nicht, die Kontrolle der Stimmzettel vorzunehmen und die Niederschrift 29 2, 5, 70| Kapelle verlassen, müssen alle Stimmzettel von den Wahlhelfern verbrannt 30 2, 5, 70| durchzuführen ist, werden die Stimmzettel der ersten Wahl erst am


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