Teil, Kapitel, Abschnitt
1 1, 1, 3 | worden sind. Alle Kardinäle sollen für den Schutz dieser Rechte
2 1, 2, 8 | den Sonderkongregationen sollen nur die Fragen von untergeordneter
3 1, 2, 13| Wahlhandlungen treffen, d. h.:~a) sie sollen den Tag, die Stunde und
4 1, 2, 13| aufgebahrt zu werden;~b) sie sollen alle Vorbereitungen treffen,
5 1, 2, 13| werden, notwendig sind, und sollen deren Beginn festlegen,
6 1, 2, 13| Tode stattfindet;~c) sie sollen die Kommission, die aus
7 1, 2, 13| ablaufen können;~d) sie sollen zwei in der Lehre, in der
8 1, 2, 13| zu halten; gleichzeitig sollen sie, unter Beibehaltung
9 1, 2, 13| gehalten werden soll;~e) sie sollen auf Vorschlag der Verwaltung
10 1, 2, 13| Nachfolgers genehmigen;~f) sie sollen die eventuell vorhandenen
11 1, 2, 13| hinterlassen hat, lesen;~g) sie sollen dafür sorgen, daß der Fischerring
12 1, 2, 13| vernichtet werden;~h) sie sollen die Zuweisung der Zimmer
13 1, 2, 13| durch Los anordnen;~i) sie sollen den Tag und die Stunde für
14 2, 2, 44| wahlberechtigten Kardinäle sollen ab Beginn der Wahlhandlungen
15 2, 2, 46| seinem Amt assistiere.~Weiter sollen einige Ordenspriester verschiedener
16 2, 4, 55| und entdeckt werden würde, sollen sich die Täter bewubt sein,
17 2, 5, 64| diese Dienste zu leisten, sollen an ihrer Stelle die Namen
18 2, 5, 71| auszuhändigen. Diese Aufzeichnungen sollen mit den Stimmzetteln verbrannt
19 2, 5, 74| Ordnung der Priester. Danach sollen wiederum sieben Abstimmungen
20 2, 6, 83| bestimmen zu lassen. Vielmehr sollen sie einzig die Ehre Gottes
21 2, 6, 85| Kardinalspurpur mit sich bringt, sollen sie sich an die Spitze des
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