Teil, Kapitel, Abschnitt
1 1, 3, 17| seinen Willen kundgetan. Im Namen und mit Zustimmung des Kardinalkollegiums
2 2, 1, 38| den Dekan oder in seinem Namen durch einen anderen Kardinal
3 2, 5, 64| der nacheinander die neun Namen derer zieht, die diese Aufgaben
4 2, 5, 64| Infirmarii und der Wahlprüfer die Namen von wahlberechtigten Kardinälen
5 2, 5, 64| sollen an ihrer Stelle die Namen anderer ausgelost werden,
6 2, 5, 65| bleiben muß, um hier den Namen des Gewählten zu schreiben;
7 2, 5, 65| deutlicher Schrift, den Namen dessen aufschreibt, den
8 2, 5, 65| wobei jedoch nicht mehrere Namen angegeben werden dürfen,
9 2, 5, 69| entfaltet ihn, stellt den Namen des Gewählten fest, gibt
10 2, 5, 69| weiter, der seinerseits den Namen des Gewählten einsieht und
11 2, 5, 69| weiterreicht, der dann den Namen laut und verständlich vorliest,
12 2, 5, 69| vom Stimmzettel verlesenen Namen. Wenn die Wahlhelfer bei
13 2, 5, 69| Stimme, sofern sie denselben Namen enthalten; falls sie aber
14 2, 5, 69| falls sie aber verschiedene Namen aufweisen, sind beide ungültig;
15 2, 5, 69| zusammen, die auf die einzelnen Namen entfielen, und vermerken
16 2, 5, 69| werden können. Wenn alle Namen verlesen sind, werden die
17 2, 5, 75| daß zwischen den beiden Namen, die in dem unmittelbar
18 2, 7, 87| und älteste Kardinal im Namen des ganzen Wählerkollegiums
19 2, 7, 87| den von ihm angenommenen Namen ein Schriftstück an.~
20 2, 7, 89| stattgefundene Wahl und den Namen des neuen Papstes, der sofort
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