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kardinäle

                                                    Fettdruck = Main text
   Teil,  Kapitel, Abschnitt                        Grau = Kommentar
1 ein, 0, 6 | repräsentiert wird durch die Kardinäle der Presbyteral - und Diakonatstitel 2 ein, 0, 7 | einhundertzwanzig wahlberechtigten Kardinäle, das aus Purpurträgern zusammengesetzt 3 ein, 0, 7 | die über achtzigjährigen Kardinäle an den Vorbereitungssitzungen 4 ein, 0, 9 | Unterbringung der wahlberechtigten Kardinäle und aller, die berufen sind, 5 ein, 0, 13| Teilnahme aller einzelnen Kardinäle, die gerufen sind, die Wahlversammlung 6 ein, 0, 14| Umstand auch immer, die Kardinäle streng halten müssen, die 7 1, 1, 3 | vorgenommen worden sind. Alle Kardinäle sollen für den Schutz dieser 8 1, 1, 5 | Mehrheit der versammelten Kardinäle zur gleichen Auffassung 9 1, 1, 6 | Mehrheit der versammelten Kardinäle nicht auf einen späteren 10 1, 2 | DIE KONGREGATIONEN DER KARDINÄLE ZUR VORBEREITUNG DER PAPSTWAHL~ ~ 11 1, 2, 7 | Arten von Kongregationen der Kardinäle: eine Generalkongregation, 12 1, 2, 7 | Generalkongregationen müssen alle Kardinäle teilnehmen, die nicht rechtmäßig 13 1, 2, 7 | sind. Das Amt dieser drei Kardinäle, die Assistenten heiben, 14 1, 2, 7 | Auslosung bestimmt, andere Kardinäle mit gleichlanger Amtsdauer, 15 1, 2, 7 | Versammlung der wahlberechtigten Kardinäle behandelt; die ordentlichen 16 1, 2, 7 | der Sonderkongregation der Kardinäle bearbeitet. Während der 17 1, 2, 7 | der Sedisvakanz tragen die Kardinäle in den General - und Sonderkongregationen 18 1, 2, 9 | Generalkongregationen der Kardinäle finden im Apostolischen 19 1, 2, 9 | Umstände nach dem Urteil der Kardinäle erfordern, an einem anderen 20 1, 2, 9 | Versammlung der wahlberechtigten Kardinäle, der nach der allgemeinen 21 1, 2, 11 | daß ferner die einzelnen Kardinäle die Möglichkeit haben, ihre 22 1, 2, 12 | sorgen, daß die einzelnen Kardinäle ein Exemplar dieser Konstitution 23 1, 2, 12 | Zugleich müssen alle anwesenden Kardinäle den Eid ablegen, die in 24 1, 2, 12 | in Gegenwart der übrigen Kardinäle nach folgender Formel vorgelesen 25 1, 2, 13 | Kongregationen müssen die Kardinäle entsprechend einer vorher 26 1, 2, 13 | Unterbringung der wahlberechtigten Kardinäle als auch geeignete Unterkünfte 27 1, 2, 13 | an die wahlberechtigten Kardinäle durch Los anordnen;~i) sie 28 1, 3, 15 | oder gegebenenfalls die Kardinäle wählen, die bis zur Wahl 29 1, 3, 15 | anwesenden wahlberechtigten Kardinäle. Dies geschieht durch Zettel, 30 1, 3, 15 | Anwesenheit der drei obengenannten Kardinäle und des Sekretärs des Kardinalskollegiums, 31 1, 3, 17 | Er hat nach Anhörung der Kardinäle, die in den drei Rangordnungen 32 1, 5, 27 | Papstes von Rom halten die Kardinäle die Trauerfeierlichkeiten 33 2, 1, 33 | Höchstzahl der wahlberechtigten Kardinäle darf nicht mehr als 120 34 2, 1, 35 | Keiner der wahlberechtigten Kardinäle kann von der aktiven oder 35 2, 1, 36 | Recht haben jedoch nicht Kardinäle, die rechtmäßig abgesetzt 36 2, 1, 37 | anwesenden wahlberechtigten Kardinäle nach Eintitt der rechtmäßigen 37 2, 1, 37 | anwesenden wahlberechtigten Kardinäle gehalten, sich zur Wahl 38 2, 1, 38 | 38. Alle wahlberechtigten Kardinäle, die durch den Dekan oder 39 2, 1, 39 | Treffen noch wahlberechtigte Kardinäle re integra ein, d. h. vor 40 2, 2, 41 | Aufenthalt der wahlberechtigten Kardinäle und all jener, die rechtmäßig 41 2, 2, 42 | müssen alle wahlberechtigten Kardinäle eine geeignete Unterkunft 42 2, 2, 43 | daß die wahlberechtigten Kardinäle auf dem Weg vom Domus Sanctae 43 2, 2, 44 | 44. Die wahlberechtigten Kardinäle sollen ab Beginn der Wahlhandlungen 44 2, 2, 45 | einem der wahlberechtigten Kardinäle begegnen, unter welcher 45 2, 2, 47 | Kollegium der wahlberechtigten Kardinäle gehört, zu strenger Geheimhaltung 46 2, 2, 48 | Kollegium der wahlberechtigten Kardinäle gehören, und zwar auf ewig, 47 2, 3, 49 | Tag — die wahlberechtigten Kardinäle in der Petersbasilika im 48 2, 3, 50 | sich die wahlberechtigten Kardinäle in Chorkleidung in feierlicher 49 2, 3, 52 | Sobald die wahlberechtigten Kardinäle gemäb den Bestimmungen in 50 2, 3, 53 | einzelnen wahlberechtigten Kardinäle nach ihrer Rangordnung mit 51 2, 3, 54 | hören die wahlberechtigten Kardinäle den Kardinaldekan (oder 52 2, 4, 55 | tempore assistierenden drei Kardinäle sind zu sorgfältiger Wachsamkeit 53 2, 4, 56 | sind die wahlberechtigten Kardinäle angehalten, sich schriftlicher 54 2, 4, 56 | der Sonderkongregation der Kardinäle gemäß Nr. 7 geprüft werden 55 2, 4, 56 | werden.~Die wahlberechtigten Kardinäle müssen also vor Beginn der 56 2, 4, 57 | dürfen die wahlberechtigten Kardinäle weder Botschaften jedweder 57 2, 4, 59 | den Zusammenkünften der Kardinäle vor oder während der Zeit 58 2, 4, 59 | jene nichtwahlberechtigten Kardinäle, die an den Generalkongregationen 59 2, 4, 61 | Schutzes der wahlberechtigten Kardinäle gegen die Indiskretion anderer 60 2, 5, 62 | die Anzahl der anwesenden Kardinäle nicht genau durch drei geteilt 61 2, 5, 64 | Gesamtzahl der wahlberechtigten Kardinäle, von drei Beauftragten, 62 2, 5, 65 | nur die wahlberechtigten Kardinäle in der Sixtinischen Kapelle 63 2, 5, 66 | anwesenden wahlberechtigten Kardinäle sich aus Krankheitsgründen 64 2, 5, 67 | Sind kranke wahlberechtigte Kardinäle in ihren Zimmern gemäß Nr. 65 2, 5, 67 | nachdem die anwesenden Kardinäle ihre Stimme abgegeben haben; 66 2, 5, 68 | Haben alle wahlberechtigten Kardinäle ihren Stimmzettel in die 67 2, 5, 70 | ehe die wahlberechtigten Kardinäle die Sixtinische Kapelle 68 2, 5, 71 | einzelnen der wahlberechtigten Kardinäle schreibe ich vor, zur sicheren 69 2, 5, 71 | der drei assistierenden Kardinäle auszuhändigen. Diese Aufzeichnungen 70 2, 5, 71 | der drei assistierenden Kardinäle finden muß, worin er das 71 2, 5, 72 | Konklave — die wahlberechtigten Kardinäle nach einem ergebnislosen 72 2, 5, 74 | daß die wahlberechtigten Kardinäle Schwierigkeiten haben sollten, 73 2, 5, 75 | Camerlengo die wahlberechtigten Kardinäle einladen, über den einzuschlagenden 74 2, 6, 80 | einzelnen der wahlberechtigten Kardinäle, den jetzigen und den künftigen, 75 2, 6, 81 | 81. Die wahlberechtigten Kardinäle müssen sich außerdem jeder 76 2, 6, 83 | Vorgänger die wahlberechtigten Kardinäle eindringlich, sich bei der 77 2, 7, 89 | treten die wahlberechtigten Kardinäle in der festgesetzten Weise


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