Teil, Kapitel, Abschnitt
1 ein, 0, 7| Kollegium der einhundertzwanzig wahlberechtigten Kardinäle, das aus Purpurträgern
2 ein, 0, 7| also diese Höchstzahl von wahlberechtigten Kardinälen und mache gleichzeitig
3 ein, 0, 9| Wahl die Unterbringung der wahlberechtigten Kardinäle und aller, die
4 1, 2, 7 | Ordnung, die durch Los aus den wahlberechtigten Kardinälen bestimmt werden,
5 1, 2, 7 | von der Versammlung der wahlberechtigten Kardinäle behandelt; die
6 1, 2, 9 | führt in der Versammlung der wahlberechtigten Kardinäle, der nach der
7 1, 2, 11| Kirche mit den drei ersten wahlberechtigten Kardinälen aus jeder Ordnung
8 1, 2, 13| angemessene Unterbringung der wahlberechtigten Kardinäle als auch geeignete
9 1, 2, 13| Zuweisung der Zimmer an die wahlberechtigten Kardinäle durch Los anordnen;~
10 1, 3, 15| Abstimmung aller anwesenden wahlberechtigten Kardinäle. Dies geschieht
11 2, 1, 33| haben. Die Höchstzahl der wahlberechtigten Kardinäle darf nicht mehr
12 2, 1, 34| vorhergehenden Nummer genannten wahlberechtigten Kardinälen und nicht vom
13 2, 1, 35| 35. Keiner der wahlberechtigten Kardinäle kann von der aktiven
14 2, 1, 37| ich, daß die anwesenden wahlberechtigten Kardinäle nach Eintitt der
15 2, 1, 37| Sedisvakanz sind alle anwesenden wahlberechtigten Kardinäle gehalten, sich
16 2, 1, 38| 38. Alle wahlberechtigten Kardinäle, die durch den
17 2, 2, 41| passenden Aufenthalt der wahlberechtigten Kardinäle und all jener,
18 2, 2, 42| der Papstwahl müssen alle wahlberechtigten Kardinäle eine geeignete
19 2, 2, 43| getragen werden, daß die wahlberechtigten Kardinäle auf dem Weg vom
20 2, 2, 44| 44. Die wahlberechtigten Kardinäle sollen ab Beginn
21 2, 2, 45| wenn sie zufällig einem der wahlberechtigten Kardinäle begegnen, unter
22 2, 2, 47| nicht zum Kollegium der wahlberechtigten Kardinäle gehört, zu strenger
23 2, 2, 48| nicht zum Kollegium der wahlberechtigten Kardinäle gehören, und zwar
24 2, 3, 49| später als am 20. Tag — die wahlberechtigten Kardinäle in der Petersbasilika
25 2, 3, 50| versammeln, begeben sich die wahlberechtigten Kardinäle in Chorkleidung
26 2, 3, 52| 52. Sobald die wahlberechtigten Kardinäle gemäb den Bestimmungen
27 2, 3, 52| Eidesablegung des letzten wahlberechtigten Kardinals gebietet der Päpstliche
28 2, 3, 52| erwählte Kleriker, um den wahlberechtigten Kardinälen die zweite Betrachtung
29 2, 3, 53| Darauf leisten die einzelnen wahlberechtigten Kardinäle nach ihrer Rangordnung
30 2, 3, 54| enthalten sind, hören die wahlberechtigten Kardinäle den Kardinaldekan (
31 2, 4, 56| Wahlhandlungen andauern, sind die wahlberechtigten Kardinäle angehalten, sich
32 2, 4, 56| Gespräche geführt werden.~Die wahlberechtigten Kardinäle müssen also vor
33 2, 4, 57| Gleichermaßen dürfen die wahlberechtigten Kardinäle weder Botschaften
34 2, 4, 57| Korrespondenz vermitteln. Den wahlberechtigten Kardinälen ist es in besonderer
35 2, 4, 59| 59. Den wahlberechtigten Kardinälen ist es insbesondere
36 2, 4, 60| Überdies verordne ich den wahlberechtigten Kardinälen, graviter onerata
37 2, 4, 61| Zum Zweck des Schutzes der wahlberechtigten Kardinäle gegen die Indiskretion
38 2, 5, 64| die Zeremoniäre, die jedem wahlberechtigten Kardinal wenigsten zwei
39 2, 5, 64| Wahlhelfern aus der Gesamtzahl der wahlberechtigten Kardinäle, von drei Beauftragten,
40 2, 5, 64| Wahlprüfer die Namen von wahlberechtigten Kardinälen ergeben, die
41 2, 5, 65| Stimmzettel ist von jedem wahlberechtigten Kardinal geheim zu vollziehen,
42 2, 5, 65| Wahlvorgänge dürfen nur die wahlberechtigten Kardinäle in der Sixtinischen
43 2, 5, 66| in der Kapelle anwesenden wahlberechtigten Kardinäle sich aus Krankheitsgründen
44 2, 5, 68| 68. Haben alle wahlberechtigten Kardinäle ihren Stimmzettel
45 2, 5, 70| der Prüfung, noch ehe die wahlberechtigten Kardinäle die Sixtinische
46 2, 5, 71| und jedem einzelnen der wahlberechtigten Kardinäle schreibe ich vor,
47 2, 5, 72| Einzugs ins Konklave — die wahlberechtigten Kardinäle nach einem ergebnislosen
48 2, 5, 73| worden ist, muß von den wahlberechtigten Kardinälen bei allen Wahlgängen
49 2, 5, 74| 74. Im Falle, daß die wahlberechtigten Kardinäle Schwierigkeiten
50 2, 5, 75| wird der Camerlengo die wahlberechtigten Kardinäle einladen, über
51 2, 6, 80| und jedem einzelnen der wahlberechtigten Kardinäle, den jetzigen
52 2, 6, 81| 81. Die wahlberechtigten Kardinäle müssen sich außerdem
53 2, 6, 83| wie meine Vorgänger die wahlberechtigten Kardinäle eindringlich,
54 2, 7, 89| vorschreibt, treten die wahlberechtigten Kardinäle in der festgesetzten
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