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Johannes Paul II.
Universi dominici gregis

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  • PROMULGATION
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PROMULGATION

 

1. Dem Beispiel meiner Vorgänger folgend, bestimme und schreibe ich deshalb nach reiflicher Überlegung diese Normen vor und beschliebe, daß niemand es wage, diese Konstitution und alles, was in ihr enthalten ist, aus irgendeinem Grund anzufechten. Sie muß von allen unantastbar befolgt werden, ungeachtet jedweder entgegengesetzten Bestimmung, auch wenn diese eine ganz besondere Erwähnung verdient. Sie erhalte und erziele ihre vollen und unversehrten Wirkungen und sei eine Anleitung für alle, auf die sie sich bezieht.

2. Gleichermaßen setze ich, wie oben festgelegt, alle Konstitutionen und Bestimmungen, die von den Päpsten diesbezüglich erlassen worden sind, außer Kraft, und erkläre gleichzeitig alles für wertlos, was von irgendjemand und mit welcher Autorität auch immer, bewußt oder unbewußt gegen diese Konstitution unternommen werden sollte.

Gegeben zu Rom bei St. Peter, am 22. Februar, dem Fest der Kathedra Petri, des Jahres 1996, dem achtzehnten des Pontifikats.

 

 




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