Kapitel, Paragraph
1 I,8 | der Gesamtkirche und der Teilkirche gilt – weshalb die Teilkirchen »
2 I,8 | die dem Auftrag, einer Teilkirche vorzustehen, vorgeordnet
3 I,8 | ist, die dem Amt, einer Teilkirche vorzustehen, vorgeordnet
4 I,8 | erfüllen, aber doch keiner Teilkirche vorstehen.40 Jeder Bischof
5 I,8 | wenn er das Hirtenamt einer Teilkirche erhält, sondern auch, wenn
6 I,8 | eigentlichen Vorsitz einer Teilkirche auch andere Formen der Ausübung
7 II,19 | Bischofskollegiums und zu seiner Teilkirche selbst. Er muß sich in die
8 II,22 | solche Treffen in seiner Teilkirche besondere Gelegenheiten
9 II,25 | Geschichte aufzubauen haben.~Jede Teilkirche wird sich also darum kümmern,
10 III,29 | jedes Bischofs, in seiner Teilkirche die effektive Priorität
11 III,30 | der auf dem Gebiet seiner Teilkirche vorhandenen Kulturwerte
12 IV,32 | liturgischen Lebens in der Teilkirche deutlich, in der der Bischof
13 IV,33 | Höhepunkt des Lebens der Teilkirche~33. Der Bischof übt das
14 IV,33 | andere für das Leben der Teilkirche wichtige Riten. Bei diesen
15 IV,34 | und der Mittelpunkt der Teilkirche ist, wo alles zusammenläuft.~
16 IV,34 | unter allen Gliedern der Teilkirche die Impulse zur Mission
17 IV,38 | Geheimnis, das in jeder Teilkirche lebt und wirksam ist –,
18 IV,39 | die Bußdisziplin in seiner Teilkirche obliegt dem Bischof zuallererst
19 V,44 | organisiert wird.171 Denn die Teilkirche steht nicht nur in Beziehung
20 V,44 | insofern sie für das Wohl der Teilkirche, die sie selbst bilden,
21 V,44 | daher bemühen, in seiner Teilkirche Strukturen der Gemeinschaft
22 V,45 | Die Gliederungen der Teilkirche~45. Viele Beiträge der Synodenväter
23 V,47 | seiner Beschreibung der Teilkirche diese als Gemeinschaft von
24 V,47 | Priester die Dankbarkeit der Teilkirche für den bis dahin geleisteten
25 V,48 | Priesteramtskandidaten in der eigenen Teilkirche ist ein Element, auf das
26 V,50 | fördern müsse. Auch in der Teilkirche erfüllt das geweihte Leben
27 V,50 | Leben und der Sendung der Teilkirche, in der sie wohnen, anstreben.
28 VI,55 | zugleich in Beziehung zu seiner Teilkirche und zur Universalkirche
29 VI,55 | der Einheit der eigenen Teilkirche ist, ist ebenfalls das sichtbare
30 VI,55 | Gemeinschaft zwischen seiner Teilkirche und der Gesamtkirche. Alle
31 VI,55 | und geben zugleich ihrer Teilkirche das Merkmal der Katholizität.
32 VI,55 | Verbindungspunkt seiner Teilkirche mit der Universalkirche
33 VI,55 | Kirche Christi in seiner Teilkirche. In der Gemeinschaft der
34 VI,55 | vertritt der Bischof also seine Teilkirche, während er in dieser die
35 VI,55 | ganzen Kirche und jeder Teilkirche eine echte Hilfe – ebenso
36 VI,56 | Diözesanbischof in seiner Teilkirche die gesamte, ordentliche,
37 VI,56 | ist.216 Damit also »die Teilkirche voll Kirche sei, das heißt
38 VI,56 | aber dennoch auch jeder Teilkirche innerlich zu eigen sind [...]
39 VI,56 | eigentlichen Kirche- sein jeder Teilkirche gehört, ist notwendiger
40 VI,56 | Christi vollständig in jeder Teilkirche, die alle natürlichen und
41 VI,56 | sicherstellt, daß in der Teilkirche die Gesamtkirche immanent
42 VI,56 | des Leitungsamtes – in der Teilkirche von jedem Diözesanbischof
43 VI,56 | Vollmacht des Bischofs in seiner Teilkirche nicht aufhebt, sondern sie
44 VI,57 | örtlicher Ebene und in der Teilkirche, sei es auf Weltebene.228
45 VI,57 | diese mit den Gläubigen der Teilkirche und der ganzen Kirche. Auf
46 VI,57 | die Universalkirche in der Teilkirche gegenwärtig, und diese ist
47 VI,57 | herausragenden Stellung muß jede Teilkirche mit ihr in Übereinstimmung
48 VI,57 | Kirche und demnach auch jeder Teilkirche. Der Ad limina-Besuch gilt
49 VI,59 | die Leitung der eigenen Teilkirche handelt, oder auch um eine
50 VI,59 | verantwortlich für die Teilkirche, für die benachbarten Schwesterkirchen
51 VI,63 | göttlichem Recht in ihrer Teilkirche ausüben, als unterstützend
52 VI,63 | Auf Ebene der einzelnen Teilkirche weidet nämlich der Bischof
53 VI,65 | Dimension in der eigenen Teilkirche – entsprechend den unterschiedlichen
54 VI,65 | gewürdigt worden, den eine Teilkirche durch diese Ordensgemeinschaften
55 Schl,73| denen sich eine einzelne Teilkirche und auch mehrere Nachbarkirchen
56 Schl,73| stillen, ist die eigene Teilkirche, wenn in ihr die Spiritualität
57 Schl,73| und auch nicht in seiner Teilkirche.~
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